ZitatOriginal geschrieben von qtip
Wir sprechen uns dann wieder, nachdem du eine neutrale oder negative Bewertung erhalten hast und diese mittels eines gerichtlichen Beschlusses zurückgenommen wurde.
Ich habe noch keine erhalten die ich hätte löschen lasssen wollen.
Die erhaltenen Bewertungen als KÄufer waren mir völlig egal, auch wenn sie gelogen waren.
Als Verkäufer würde ich eine eindeutig wahrheitswidrige Bewertung löschen lassen - ist aber noch nicht vorgekommen.
ZitatOriginal geschrieben von OB05
Weil dejenige weder des lesens mächtig ist, noch den Button "Frage an den VK" findet. Ganz einfach.
Schon richtig. Aber für die Gestaltung des Angebotes, die ja diese Fragen oder Missverständnisse geradezu herausfordert, ist der VK alleine verantwortlich.
Das ist eigentlich ein sehr schönes Beispiel, was für Wirkungen die unbeeinflusste Abgabe von Bewertungen haben könnte.
Dieser Verkäufer hat ja ganz bewusst Fans von Podolski durch die Nennung des Namen in der Artikelbeschreibung angelockt, obwohl er dann im Text selbst wieder schreibt, dass der Name in seinem Artikel gar nicht vorkommt.
Solche Spielchen muss er dann eben in Zukunft lassen wenn er nicht will, dass er deswegen schlecht bewertet wird.
Das ist nun ein glasklares Beispiel dafür, dass ein VK durch irgendwelche "Tricks" einen Vorteil sucht - dann muss er eben auch die Konsequenzen ertragen.
Unsachlich, gelogen oder sonstwie gegen eBay-Richtlinien verstossend ist diese Bewertung jedenfalls nicht.