Was bedeutet Gewährleistung?

  • Hallo,
    ich weiss nicht ganz genau ob das ins Werbe geht oder nicht, sonst verschieben...


    Ich interessiere mich seit kurzem an einem 7650. Nun habe ich dieses Angebot bei ebay.de gesehen:


    Hier


    Was bedeutet das Gewährleistung?
    Freundin behauptet, das das Gerät nur für 24 Monaten geliehen wird.
    Und das ist nicht grad mein Ziel... :(


    MfG
    ...

    Chinese aus Bremen

  • Wenn das obere Angebot nicht meinen Wünschen entspricht...
    wär das eine Alternative?



    Hier



    Edit wird aktiviert ;)


    Ich bin sehr verwirrt, warum die Preise zwischen Ebay und for example Vodafone so unterschiedlich ist?
    Warum kostet bei Vodafone das 7650 199 Euro und bei ebay.de nur 77Euro?


    Oder anderen Beispiel:
    Warum kostet Hier das Handy nur 10 Euro und bei Debitel 199 Euro, obwohl die Grundgebühr und Mindestgebühr gleich sind? :confused:

    Chinese aus Bremen

  • Heisser Tip: Es gibt einen Edit-Button... ;)


    Hier noch ein Link mit einer guten Worterklärung :).

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Also ich würde mal sagen das es Garantie heissen soll. Das heisst das du 24 Monate Garantie auf das 7650 bekommst.

  • naja wir haben hier auch eine editierfunktion ;)


    damit meint er wohl 24 monate garantie

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo,


    Ich denke BigBlue007 hats hier am besten erklärt.
    Danach sollte eigentlich alles klar sein :)



    Gruß,
    Chris


    PS:
    Deine Freundin hat mit der Vermuntung keinesfalls Recht!

  • Ich kann dich beruhigen, das das Handy gehört dir schon. Die 24 Monate Gewährleistung sind sowas ähnliches wie 24 Monate Garantie.


    Bei Garantie sind gegenüber der vorgeschriebenen Gewährleistung noch mehr Rechte Enthalten, wie Recht auf Minderung und Wandlung. Gewährleistung bedeutet grob erklärt, Recht auf kostenlose Reperatur im Schadensfall ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden.

  • Die Freundin hat dir Mist erzählt. Das Handy ist natürlich dein Eigentum, du bezahlst ja 77€ für das Gerät.


    Der Händler muß dir 24 Monate Gewährleistung geben.
    Wenn etwas mit deinem Gerät nicht in Ordnung ist, kannst du innerhalb von zwei Jahren Nacherfüllung verlangen. Das bedeutet, dass du entweder ein neues Gerät verlangen kannst oder die Reparatur deines Gerätes. Scheitert die Nacherfüllung dreimal, kannst du vom Vertrag zurücktreten oder mindern.


    Die Garantie wird dir dagegen aufgrund eines Garantievertrages mit dem Hersteller eingeräumt. Die Garantie unterliegt aber meist den vertraglich festgelegten Bedingungen, deren Nichtbeachtung zum erlöschen der Garantie führen können. Auch ist meist die Garantie mit weniger Rechten verbunden, als die Gewährleistung. Zum Beispiel lassen sich Rechtsfgolgen, wie Minderung nicht auf eine gescheiterte Garantiereparatur stützen. Garantie ist also für den Käufer die schlechtere Alternative. Sinnvoller ist es, seine Ansprüche auf Gewährleistungsbasis beim Händler geltend zu machen und die Garantie nur für Updates der Software oder kleinere Probleme zu nutzen.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Auch ist meist die Garantie mit weniger Rechten verbunden, als die Gewährleistung.
    Gruß
    DaFunk


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn


    Bei Garantie sind gegenüber der vorgeschriebenen Gewährleistung noch mehr Rechte Enthalten, wie Recht auf Minderung und Wandlung


    Wer hat denn nun recht?

    Chinese aus Bremen

  • Die Antwort ist für dich sowieso unerheblich, weil du gesetzlich 24 Monate Gewährleistung vom Händler zu bekommen hast. Außerdem bekommst du vom Hersteller auch Garantie. Du hast also sowieso beides.


    Ich möchte nicht überheblich erscheinen, aber ich habe recht:D .


    Auf Garantie gibst du dein Gerät ab und bekommst es im Rahmen der vom Hersteller festgesetzten Garantiebestimmungen repariert. Und das nur in Fällen, für die der Hersteller die Garantie übernimmt.


    Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung. Zu einer Minderung bzw. Rücktritt vom Vertrag (statt Wandlung) wirst du nur kommen, wenn du dich an deinen Vertragspartner wendest und dich auf die gesetzliche Gewährleistung berufst. Denn bei diesen Punkten handelt es sich um Rechte, die erst durchsetzbar sind, wenn die gesetzlich für Mängel vorgesehene Nacherfüllung zum dritten mal gescheitert ist.

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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