Wieder mal eine Schilderfrage

  • Ich werde mal eine Mail schreiben. Immerhin merke ich ja, dass hier doch verschiedene Ansichten bestehen, bin ich also doch nicht so doof.

  • So, betreiben wir doch mal systematische Auslegung. Um die Ecke steht DAS Schild:

    Das würde dafür sprechen, dass ich beim ersten Schild wirklich nicht tagsüber so lange parken darf, wie ich will, gelle?


    Flatty

  • also bei uns in mainz funktioniert das folgendermaßen:


    Anstelle der Parkscheibe muss man dort zwar am automaten gegen gebühr nen zettel ziehn, aber vll. kann man den vergleich gelten lassen...


    In der Zeit in der man sich zettel ziehen MUSS, dürfen keine Leute mim Anwohnerparkausweis parken, an den Zeiten zu denen man keinen mehr braucht, dürfen nur noch Anwohner parken



    vielleicht bringt dich das weiter ?
    mfg

    BUNGALOW AUF SARDINIEN...HIER

  • So, das was keiner gedacht hätte (oder nur wenige) hat mir heute die Stadt auf meine Anfrage geantwortet:



    ---
    Guten Tag Herr xxx,

    bezugnehmend auf Ihre anliegende Mail kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie auf den Stellplätzen , die mit einer derartigen Beschilderung versehen sind, ganztägig ihr Fahrzeug, unter Auslegung des Bewohnerparkausweises, abstellen dürfen. In den Abend- und Nachtstunden sind diese Stellplätze ausschließlich für Bewohner mit entsprechendem Ausweis reserviert.
    ---


    Also: Anwohner, IMMER und so lange sie wollen. Rest: Nur 9-19h 1 Stunde lang


  • das entspricht der zweiten geposteten Schilderkombi. Bei dem aus dem Eingangspost dürftest du strenggenommen Werktags von 9-19 Uhr auch mit Anwohnerausweis nur 1h und mit Parkscheibe parken.
    Denn: von 19-9 Uhr nur mit Anwohnerausweis. Für die Übrige zeit steht NIRGENS etwas von einem Anwohnerausweis. In dieser Zeit ist er völlig egal und es gilt die Parkscheibenregelung.


    Da verstehen die wohl ihre eigenen Schilder nicht :rolleyes:


    Wie das ganze dan von den Politessen (oder wer auch immer kontrolliert) ausgelegt wird ist nochmal was Anderes...



    edit: ich sehe gerade, dass die Antwort diese Auslegung gar nicht ausschließt, denn abstellen darfst du dein Auto tagsüber natürlich, halt mit Parkscheibe und für eine Stunde :D

  • Zitat

    Original geschrieben von karsten26


    edit: ich sehe gerade, dass die Antwort diese Auslegung gar nicht ausschließt, denn abstellen darfst du dein Auto tagsüber natürlich, halt mit Parkscheibe und für eine Stunde :D


    Ne, genau eben nicht, das habe ich auch erst noch gedacht: Er spricht aber NUR vom Ausweis, NICHT von einer Parkscheibe.



    Eines ist sicher: Ich freue mich nun aber so richtig auf mein erstes Knöllchen!


    Flatty

  • Tja, anscheinend geht man eher nach der Logik vor als strikt nach dem Schild. Warum sollte ein Anwohner auch nicht tagsüber sein Auto dort unbegrenzt lange parken dürfen!

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Hallo,


    Das mit den Schildern ist meiner Auffassung so: Lesen von oben nach unten, die unteren können dabei einschränken oder ausweiten.


    Fall 1:
    a) = Parken
    b) = a) Aber nur mit Parkscheibe für 1 Stunde
    c) = b) Aber nur Mo-Sa 9-19h außer Feiertage
    d) = a) 19-9 nur Anwohner


    Mit a-c wäre die Zeit von 19-9 und Feiertage für alle. d) schränkt das ein.
    Also dürfen an Feiertagen von 9-19h alle auch ohne Scheibe parken.


    Fall 2:
    a) = Parken
    b) = a) Aber nur mit Parkscheibe für 1 Stunde
    c) = b) Aber nur Mo-Sa 9-19h außer Feiertage
    d) = a) Anwohner H immer


    Hier dürfen andere an Feiertagen oder 19-9h immer parken.


    Mal sehen, ob das nun zusätzliche Verwirrung stiftet :confused:


    Hans-Jürgen

    kpadinfo - Neues und Interessantes aus der Welt der Einzelportionssysteme

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!