Guthaben auszahlen lassen&trotzdem Nummer mitnehmen?

  • Hallöchen


    In der Annahme mein Papa sei bei Eplus habe ich die nötigen 25€ für eine Portierung seiner Nummer zu Simyo auf sein Guthaben-Konto eingezahlt. Nun habe ich herausgefunden, daß er seine Karte bei Talkline hat..Nun meinte die nette Dame am Telefon, daß ich mir nich das Guthaben auszahlen lassen kann, um hinterher bei Einreichen der Verzichtserklärung das Geld zu verlieren(Talkline schickt ne Rechnung für die Portierung)..Die Karte würde nach Auszahlung deaktiviert und die Nummer gesperrt...Stimmt des?


    Grüße

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  • Stimmt leider.Eine Auszahlung geht ja eigentlich nur in Verbindung mit einer Kündigung, was allerdings eine Abschaltung zur Folge hat.
    Daher muss man beim Portieren einer Prepaid-Karte auch immer eine Verzichtserklärung hinsichtlich des Restguthabens abgeben.
    Wie die jeweiligen Anbieter die Kosten abrechnen, ob nun per Rechnung oder vom Guthaben,bleibt Ihnen selbst überlassen,wobei der Abzug vom Guthaben natürlich das einfachste wäre.
    Bei Talkline brauchst Du wirklich nicht mit einem Entgegenkommen in irgendeiner Weise zu rechnen.
    Das würde Kundenfreundlichkeit bedeuten und die wird,glaube ich,beim ganzen Debitel Verein ausgeschlossen. :D

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • ich bin jetzt ein wenig verwirrt: man muß den verzicht auf ein guthaben erklären, DAMIT man es ausbezahlt bekommt ???

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Nein,man muss den Verzicht auf ein mögliches Restguthaben erklären,wenn man eine Prepaid-Rufnummer zu einem anderen Anbieter portieren will.
    Wenn man das Restguthaben ausgezahlt bekommen möchte,muss man eine Prepaid-Karte einfach kündigen (also ohne Verzichtserklärung) und kann sich dann das Guthaben auszahlen lassen.

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • The hunny


    Tolle Signatur!


    Du weist sicherlich schon, dass du dich hier in einem öffentlichem Forum bewegst?


    Nur mal als Tip: Solch eine Signatur, gehört an das Ende einer Email, sofern du Unternehmer bist, aber nicht in ein öffentliches Forum!
    Mal sehen wenn dich die ersten Flutwellen von Spam-Faxen / Anrufen und Emails erreichen! :D

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • @ 79er: also, wer einfach kündigt, kann sein guthaben herausbekommen, aber wer portieren will, nicht (muß also vorher sein guthaben aufbrauchen) - rufnummer mitnehmen kostet also quasi außer gebühren auch das guthaben ?

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • So pauschal kann man das nicht sagen, ich habe von T-Mobile Xtra wegportiert und das restliche Guthaben ausgezahlt bekommen.

    Nexus 4 (Aldi Talk Paket 300)
    Gigaset AS280, Fritzbox Fon (sipgate plus, FreeVoipDeal, Telekom-SIP)

  • Zitat

    Original geschrieben von telthies
    @ 79er: also, wer einfach kündigt, kann sein guthaben herausbekommen, aber wer portieren will, nicht (muß also vorher sein guthaben aufbrauchen) - rufnummer mitnehmen kostet also quasi außer gebühren auch das guthaben ?


    So kann man es wohl sehen. Allerdings bin ich der Ansicht, wer seine Rufnummer portiert, wird diese wahrscheinlich auch nutzen und ein mögliches Guthaben im Vorfeld zwangsläufig verbrauchen.


    Zitat

    Original geschrieben von h52
    So pauschal kann man das nicht sagen, ich habe von T-Mobile Xtra wegportiert und das restliche Guthaben ausgezahlt bekommen.


    Du hast Recht, Ausnahmen bestätigen die Regel (insbesondere wahrscheinlich bei den Netzbetreibern selbst)
    Die Portierungsaufträge bzw. Verzichtserklärungen, mit denen ich es bis jetzt zu tun hatte, hatten allerdings immer den entscheidenden Passus:


    "Mir/uns ist bekannt, dass mit der Kündigung ein etwaiges Restguthaben zum Zeitpunkt des genannten Termines verfällt. Mit Unterzeichnung dieses Antrages verzichte(n) ich/wir auf etwaige Rückforderung von Restguthaben."

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • @ 79er: danke für die (wenn auch frustrierende) klare antwort.


    ja, mit dem nutzen der nummer ist das so: ich habe vor jahren mehrfach bei gelegenheiten, schöne nummern zu bekommen, zugeschlagen. dadurch habe ich mehr karten, als meinem abgehenden gesprächsaufkommen entspricht und schiebe teilweise ziemliche bugwellen an guthaben vor mir her, würde andererseits aber gerne baldmöglichst in günstigere tarife wechseln (meine tarife haben zwar noch schöne alte faire taktzeiten, aber dafür teilweise noch um die 80 cent minutenpreis in der hauptzeit).

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • 79er: in der Verzichtserklärung von simyo ist ein solcher Passus nicht enthalten. Von T-Mobile selbst scheint es gar keine fertige Erklärung zu geben, da habe ich mich einfach an den Text in dem formlosen Schreiben gehalten und den Satz mit dem Guthabenverzicht einfach weggelassen.


    Ich denke, dass die Portierung eigentlich nicht verweigert werden darf, nur weil man einen solchen Passus streicht - ansonsten bei der BNetzA beschweren. Und wenn man nicht auf das Guthaben verzichtet muss es auch ausgezahlt werden.

    Nexus 4 (Aldi Talk Paket 300)
    Gigaset AS280, Fritzbox Fon (sipgate plus, FreeVoipDeal, Telekom-SIP)

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