Mahnung und andere Willenenserklärungen rechtssicher zustellen

  • Easy ... meine Kündigung per Brief und vorab per Telefax hat E-Plus wenige Tage später mit einer Kündigungsbestätigung wunschgerecht und zeitnah beantwortet :top:


    Es ist zwar richtig das es einem ein Anbieter schon schwer machen kann wenn er partout die Kündigung nicht annehmen will (-> Zustellung über GV), aber ansonsten sollten Fax und/oder Brief mit verschiedenen Zustellmerkmalen ausreichend sein.


    Das wichtigste ist wohl: rechtzeitig kündigen, dann hat man Zeit das Spielchen in ansteigender Eskalationsform mitzumachen :)


    hjrauscher

  • Ein Einwurfeinschreiben ist völlig ausreichend.


    Die Willenserklärung gilt dann als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und das ist der Briefkasten durchaus.


    Ansonsten könnte man eine Kündigung stets verhindern, indem man sie einfach nicht liest, aber darauf kann es im Rechtsverkehr nicht ankommen.


    Ein Einwurfeinschreiben ist also dem Übergabeeinschreiben vorzuziehen, zumal es auch noch preiswerter ist


  • Lies dir den Ausgangsthread vielleicht mal richtig durch, bevor hier wieder gefährliches Halbwissen gepostet wird. :rolleyes:

    Zitat

    Die wohl überwiegende Rechtsprechung hält auch bei Einwurfeinschreiben den Nachweis des Zugangs nicht für erbracht.


    Die Problematik am Einwurf-Einschreiben ist, dass zwar der Einwurf protokolliert wird, aber tatsächlich zumeist vor oder nach dem Austragen eine gesamte Liste abgezeichnet wird. Folglich kann der Brief auch ausversehen in einem anderen Briefkasten gelandet sein und ein Briefzusteller kann sich nicht an jeden eingeworfenen Brief erinnern.
    Daher zahle ich immer 45ct mehr für ein Übergabe-Einschreiben. Bisher wurde jedes Übergabe-Einschreiben auch zugestellt bzw. abgeholt.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zum Thema Halbwissen:
    Das von mir geschriebene hat unser Professor vorletztes Semester in der Vorlesung Privatrecht-Vorlesung von sich gegeben und ich das auch so erklärt.
    Ich denke dieser Mensch hat in Sachen Rechtsverkehr mehr Erfahrung als andere hier im Forum.
    Aber soll jeder machen, wie er denkt.

  • Sicherlich, aber im Zweifel würde ich mich eher für den Rat eines Rechtsprofessors als für den Rat eines Forumsmitgliedes eintscheiden ;)

  • Lieber prozac1


    In diesen Fragen sind die Herren Professoren leider nicht unbedingt die 1. Wahl, es sei denn er ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts tätig.


    An der Uni kommt es doch auf Sachen der Beweisbarkeit etc. überhaupt nicht an. Also einfach mal Examen machen, ins Referendariat gehen und Praxis schnüffeln und vieles was man an der Uni hörte löst Verwunderung aus :-)

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

  • Ich studiere kein Jura, ist Teil meiner Wirtschaftsausbildung ;)


    Auf welchem Gebiet er genau tätig ist, kann ich nicht sagen, da ich wie gesagt bis auf die eine Lehrveranstaltung nichts mit ihm zu tun habe.


    Aber wenn ein Einwurfeinschreiben (angenommen nicht ausreicht), worauf kommt es für den Zugang der Willenserklärung denn an? Wenn bei einem Übergabeeinschreiben die Annahme verweigert wird, ist dem Empfänger die Willenserklärung ja gar nicht zu gegangen. Oder wie ist da die Argumentation?

  • Die günstigste Kombo ist folgende:
    - per Fax vorab (auch so vermerken) senden
    - mit dem günstigen Einwurf Einschreiben hinterher.


    So kann erstens die Annahme nicht verweigert werden und es zählt ein doppelter Beweis. Es gibt somit 2 Beweisstücke. Mit dem "Zeugen" der natürlich alles gesehen hat, knickt jeder Richter ein.


    Bei 3 Zeugnissen kann man es als zugestellt sehen und der Empfänger hat es schwerer dank Fax und Einwurf Einschreiben zu erklären, dass der Postbote den Briefkasten nicht gefunden hat und der Versender sich wohl verwählt hatte oder man kein Fax Toner mehr hatte :D


    DESHALB MEIN TIP: o.g. kostengünstige Kombo!!! :top:

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von hjrauscher
    Das wichtigste ist wohl: rechtzeitig kündigen, dann hat man Zeit das Spielchen in ansteigender Eskalationsform mitzumachen :)


    Genau, das ist die wirtschaftlichste Lösung! Einfach so lange die Leiter (Fax --> ... --> GV) herauf gehen bis ihr eine Kündigungsbestätigung habt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!