Mahnung und andere Willenenserklärungen rechtssicher zustellen

  • Da vielfach Uneinigkeit bzgl. der richtigen Kündigungsmethode herrscht, hole ich meinen Thread noch mal aus der Versenkung.


    Die wirtschaftlichste Art der Kündigung ist die Kündigung möglichst früh nach Vertragsabschluss per Fax. Sollte man dann nach 2-3 Wochen keine Bestätigung erhalten, empfiehlt sich die Kündigung per Übergabe-Einschreiben. Hier muss der Empfang halt bestätigt werden und kann über die Sendungsverfolgung der Post nachvollzogen werden.

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  • Kann man eigentlich noch außerordentlich kündigen, wenn man schon ordentlich gekündigt hat? Wenn nicht, würde man sich durch die frühe Kündigung ja einiges verbauen.

  • Natürlich kann man noch außerordentlich kündigen, warum denn auch nicht. Es bedarf eben nur einer passenden Begründung.

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