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  • ich kann es nicht mehr hören!


    Zitat

    Original geschrieben von taschenmann
    Das gilt soweit ich weiß nur für Verträge, also das ist bei denen quasi die freistellung der Anschlussgebühr.
    Ist also für Prepaidkarten nicht relevant;)


    nur schade, dass klarmobil keine prepaidkarte ist.
    denke mal über das wort pre-paid-karte nach.
    pre = vor. zahlst du hier vor dem telefonieren!?

  • Re: ich kann es nicht mehr hören!


    Zitat

    Original geschrieben von sweetsonny
    nur schade, dass klarmobil keine prepaidkarte ist.
    denke mal über das wort pre-paid-karte nach.
    pre = vor. zahlst du hier vor dem telefonieren!?



    Da ich die Karte genommen habe mit 10€ Startguthaben gehe ich stark davon aus, dass ich vor dem Telefonieren bezahle. Aber da es bei Klarmobil eh keine Anschlussgebühr gibt musst du das mit den 25€ wohl nicht machen, und falls doch, dann werden die dir das schon sagen.


    Und der Unterschied zwischen einer Prepaid (quasi Vorzahlung) und einem Vertrag ist mir einigermaßen bekannt~~

  • Re: Re: ich kann es nicht mehr hören!


    Zitat

    Original geschrieben von taschenmann
    Und der Unterschied zwischen einer Prepaid (quasi Vorzahlung) und einem Vertrag ist mir einigermaßen bekannt~~


    glaub ich nicht wirklch, ehrlich gesagt. was ist denn nach den 10 euro?
    klarmobil ist NCHT prepaid, auch wenn das im telefontreff immer und immer wieder steht.

  • Nach den 10€ kann ich die Karte kündigen, oder vergammeln lassen.


    Kein MU, keine GG, keine AG, keine Mindestvertragslaufzeit.



    Das einzige was hier, im gegensatz zu anderen Prepaidkarten anders ist, ist dass die Karte nicht automatisch nach X Monaten abläuft, soweit ich das verstanden habe.


    Und in den Prepaid AGB's finde ich auch nichts was auf einen "normalen" Vertrag hindeutet (hier)


    Von daher könntest du mal genauer erklären wieso Klarmobile explizit ein Vertrag und keine ganz normale Prepaid Karte ist. Vielleicht bin ich ja auch einfach nur zu blöd das zu verstehen.


    Gruß


    € Hier noch die Antwort auf die Anfrage die ich an Klarmobil geschickt habe


  • Prepaid-Karte: Du lädst die Karte auf und kannst dann abtelefonieren.
    Postpaid-Karte: Du telefonierst erst und zahlst dann das, was du vertelefoniert hast.


    Die Tatsache, dass du bei Klarmobil ein "Startguthaben" hast, ändert nichts daran, dass es sich bei Klarmobil hinsichtlich der normalen Abrechnung um eine Postpaid-Karte handelt.
    Der Unterschied besteht also in der regelmäßigen Abrechnung.


    Theoretisch wäre es auch möglich, dass Prepaid-Karten nicht automatisch nach X Monaten ablaufen (Gibt es wohl in der Praxis einfach nicht, weil die Unternehmen wollen, dass die Kunden brav aufladen).

  • Also brauch ich definitiv nicht mit dieser Karte zu telefonieren?
    Nicht das doch noch nachträglich eine "Nichtbenutzungsgebühr" anfällt???
    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von betze79hm
    Also brauch ich definitiv nicht mit dieser Karte zu telefonieren?
    Nicht das doch noch nachträglich eine "Nichtbenutzungsgebühr" anfällt???
    Grüße


    Telefonier zumindest das Startguthaben ab.

  • In den AGB steht sogar daß sie davon ausgehen daß man die Karten auch nutzt und sie einen bei Nichtnutzung dran erinnern daß man sie doch nutzen soll und daß wenn man das nicht macht sie das Handy wieder zurück haben wollen.


    Keine Ahnung ob die das so machen können aber stehen tuts da so.


    Auch ich habe keinen "Beipackzettel" wegen Handlinpauschale/AG-Befreiung gekriegt.


    Habe aber auch mal gehört daß Leute einfach das nicht befolgt haben und trotzdem gab es keine Berechnung von Handlinpauschale/AG-Befreiung.
    Wo sie dann aber mal gar nix gemacht haben - auch die KArten nicht genutzt gabs dann so eine Berechnung angeblich

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