Haftung von Minderjährigen bei Verkehrsunfall

  • Moin,


    betrachtet sei ein theoretischer Fall. Vorbemerkung: Ich bin ein Laie ;) und wende mich daher an Interessierte und Experten.


    Unfall PKW -> Kind auf Fahrrad. Kind ist zum Unfall-Zeitpunkt 8 Jahre alt. Unabhängig von der Schuldfrage fordert die Unfallkasse den PKW-Halter zur Zahlung des Transports des Kinds ins KH (zur Sicherheit durchgeführt worden) auf. Begründung:

    Zitat

    Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

    § 828 Minderjährige Abs. 2


    Frage: Wie ist hier "ist für den Schaden, den er bei einem Unfall [...] einem anderen zufügt" zu verstehen? Der Schaden ist hier ja nicht "einem anderen", sondern sich selbst zugefügt worden (-> kein Sachschaden).


    Ist die Forderung grds. i.O.?


    Vielen Dank und viele Grüße,
    der_blub

  • Find das ja schön und gut, dass man Kinder im Alltag vor so manch Gefahren und dem Gesetz schützen will, aber trotzdem finde ich das sehr überzogen, dass man als Autofahrer in jedem Fall der Dumme ist.
    Was macht man als Autofahrer , wenn sich nen paar 9 jährige Bängel nen Scherz daraus machen und hinter parkenden Autos hervorspringen und einen Unfall provozieren ? Kinder fein raus und der Fahrer der Verlierer ? :rolleyes:

  • Vorsatz ist zwar ausgeschlossen, aber ich war auch ein wenig verwundert als ich davon hörte. Keine Schuld und trotzdem zahlen - und das immer! - das entspricht halt nicht dem "normalen" Gerechtigkeitsverständnis ;)

  • Wie richtig angemerkt ist Vorsatz ja ausgeschlossen (und auch Fälle in denen Minderjährige die Tragweite ihres Handels hätten erkennen müssen).
    Ansonsten greift hier das Stichwort "Gefährdungshaftung" des PKW Fahrers.


    Ich muss mich halt als Autofahrer immer so verhalten, dass ich quasi jederzeit mit überraschenden Situationen rechnen muss und so angepasst fahren, dass es trotzdem nicht zum Unfall kommt. Klingt in der Theorie ja nett, in der Praxis ist das aber kaum einzuhalten. Vor Schulen etc. sollte man ja sowieso doppelt aufmerksam sein, in Wohngebieten und Spielstraßen auch, aber selbst das ist eben keine Garantie immer gegen alles gewappnet zu sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    [...] das entspricht halt nicht dem "normalen" Gerechtigkeitsverständnis ;)

    Rein gar nichts entspricht in Deutschland einem normalen Gerechtigkeitsverständnis... :rolleyes: (<- auf den allgemeinen Thread bezogen) ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Wobei man sich dabei immer eins klar machen muss:


    Jura bzw. unsere Rechtssprechung haben vom Prinzip her erstmal gar nichts mit "Gerechtigkeit" zu tun. Gibt genügend Richter zu deren Lieblingssätzen gehört:


    "Hier wird Recht gesprochen, wenn sie Gerechtigkeit wollen müssen Sie sich an Gott wenden..."

  • ChickenHawk: Ok, dann lass mich noch folgendes hinzuführen: Recht haben und Recht bekommen sind (gerade in Deutschland) zwei verschiedene paar Stiefel... ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Nicht nur in Deutschland, sondern überall. Und da oft eine gehörige Portion subjektives Empfinden im Spiel ist, sind solche Pauschalisierungen nicht sonderlich zielführend.

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

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