Moin,
betrachtet sei ein theoretischer Fall. Vorbemerkung: Ich bin ein Laie
und wende mich daher an Interessierte und Experten.
Unfall PKW -> Kind auf Fahrrad. Kind ist zum Unfall-Zeitpunkt 8 Jahre alt. Unabhängig von der Schuldfrage fordert die Unfallkasse den PKW-Halter zur Zahlung des Transports des Kinds ins KH (zur Sicherheit durchgeführt worden) auf. Begründung:
ZitatWer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
§ 828 Minderjährige Abs. 2
Frage: Wie ist hier "ist für den Schaden, den er bei einem Unfall [...] einem anderen zufügt" zu verstehen? Der Schaden ist hier ja nicht "einem anderen", sondern sich selbst zugefügt worden (-> kein Sachschaden).
Ist die Forderung grds. i.O.?
Vielen Dank und viele Grüße,
der_blub