Dokumentenfrage: Testament, Pat.-Verfügung, etc.

  • Moin,


    ich weiss es gibt sicherlich geeignetere Stellen als ein Telefon Forum, aber hier gibts ja soviele intelligente Leute, die sicher etwas dazu beitragen können.


    Man muss sich ja auch mal um das "danach" Gedanken machen und daher beschäftigen mich einige Fragen, da ja jeder etwas anderes sagt bzw. sich die Gesetzeslage dauernd ändert.



    1. Muss ein Testament mittlerweile komplett handschriftlich sein, oder reicht es wie ca. 2004 ein Vordruck auszufüllen und nur zu datieren und unterschreiben ?


    Sehr wichtig !
    2. a) Kann man im Testament die Art der Bestattung bestimmen ?
    b) Was ist wenn das Erbe ausgeschlagen wird, kann der im Testament bestimmte trotzdem die Art der Bestattung bestimmen ? Oder gibt es da andere Möglichkeiten ?


    3. Kann das Testament auch in einem Bankschliessfach hinterlegt werden, zu dem der Begünstigte Zugang hat ?


    4. Wie sieht es mit der Patientenverfügung, Bankvollmacht aus ?


    5. Welche wichtigen Sachen sollte man noch vorbereitet haben ?


    6. Habt jemand vllt. aktuelle Links zu Vordrucken, Mustern, speziellen Foren, o.ä. ?
    Habe schon den ganzen Morgen gesucht, aber wie gesagt, vieles veraltet oder nicht mehr verfügbar.




    Vielen Dank und schöne Ostern :top:

    Nix..............

  • Re: Dokumentenfrage: Testament, Pat.-Verfügung, etc.


    Zitat

    Original geschrieben von yox
    Man muss sich ja auch mal um das "danach" Gedanken machen und daher beschäftigen mich einige Fragen, da ja jeder etwas anderes sagt bzw. sich die Gesetzeslage dauernd ändert.


    Gerade in dem Bereich ändert sich recht selten etwas allgemein wichtiges...


    Zitat


    1. Muss ein Testament mittlerweile komplett handschriftlich sein, oder reicht es wie ca. 2004 ein Vordruck auszufüllen und nur zu datieren und unterschreiben ?


    Erste Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/T…richtung_eines_Testaments


    Zitat


    Sehr wichtig !
    2. a) Kann man im Testament die Art der Bestattung bestimmen ?
    b) Was ist wenn das Erbe ausgeschlagen wird, kann der im Testament bestimmte trotzdem die Art der Bestattung bestimmen ? Oder gibt es da andere Möglichkeiten ?


    Im Testament macht es keinen Sinn, da dies in der Regel erst weit nach einer Beerdigung eröffnet wird. Möglich ist vorab eine Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen zu treffen bzw. entsprechende Wünsche/Anweisungen dort zu hinterlegen.


    Zitat


    4. Wie sieht es mit der Patientenverfügung, Bankvollmacht aus ?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverfügung
    Bankvollmachten sollten bei der jeweiligen Bank vorher 'eingerichtet' werden (ggf. nur für "nach dem Tode").



    Zitat


    6. Habt jemand vllt. aktuelle Links zu Vordrucken, Mustern, speziellen Foren, o.ä. ?
    Habe schon den ganzen Morgen gesucht, aber wie gesagt, vieles veraltet oder nicht mehr verfügbar.


    Bei den Bundesministerien (Justiz sowie Gesundheit insbesondere) gibt es einige Broschüren zum lesen...

  • Am sichersten ist es, das Testament bei einem Anwalt zu hinterlegen.
    Das ist bei uns in der Familie so gelöst, so ist man auf der sicheren Seite, alles ist rechtens und das Teil geht nicht verloren / vergessen.

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Re: Dokumentenfrage: Testament, Pat.-Verfügung, etc.


    Zitat

    Original geschrieben von yox

    4. Wie sieht es mit der Patientenverfügung, Bankvollmacht aus ?


    Die Patientenvollmacht sollte unbedingt bei einem Rechtsanwalt/Notar gemacht werden. Wichtig dabei ist, dass alle genannten Personen diese Verfügung unterschreiben und der Empfang dann dort auch dokumentiert wird. Die Verfügung ist dem Arzt bei einer Behandlung direkt vorzulegen. Ob sich der Arzt allerdings dran hält.. meine Erfahrung war da eine andere......

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  • Vor allem ist es wichtig das diese Patientenverfügung regelmäßig mind. jedes Jahr einmal per Unterschrift aktualisiert und bestätigt wird.

    Life is too short to be small.

  • Das Procedere hab ich vor ein paar Jahren mit meinen Eltern auch gehabt. Es war so, dass der Notar sowohl die Patientenverfügung als auch das Testament in dreifacher Ausführung ausgefertigt hat. Eine Ausfertigung liegt unterschrieben und beglaubigt beim Amtsgericht, die anderen bei den Kindern.
    Etwas Handschriftliches ist nach der Aussage des Notars nicht gültig, bzw. würde im Zweifelsfall nicht anerkannt. Daher lieber den Ärger vermeiden, insbesondere dann, wenn größere Werte und gleichzeitig auch mehrere Erben vorhanden sind - ein Notar kostet Geld, in unserem Falle etwa 600 EUR, aber es ist der sicherste Weg.

  • Zitat

    Original geschrieben von TheBastian
    Etwas Handschriftliches ist nach der Aussage des Notars nicht gültig, bzw. würde im Zweifelsfall nicht anerkannt.


    Beim Testament würde doch nur Handschriftliches anerkannt werden?
    Und eine Patientenverfügung ist für einen Arzt soweit ich verstehe so oder so nicht zwingend bindend (vergl. z.B. [URL=http://www.bmj.bund.de/enid/3fa3e1c066063fe45e7e7e731df646f3,bd5208305f7472636964092d0932363235/Familienrecht/Patientenautonomie_ox.html]BMJ[/URL] ).

  • Zitat

    Original geschrieben von yox
    Nur mal kurze Frage. Kann mann diese Verfügungen einfach ausdrucken , ausfüllen und hinterlegen ?


    Ja, dafür sind sie da.




    Zitat

    Original geschrieben von yox
    Zusatzfrage: Muss / sollte man auf JEDER Seite unterschreiben ?


    Kann nie schaden.

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