Dokumentenfrage: Testament, Pat.-Verfügung, etc.

  • Der Rechtsprechung reicht i.d.R. eine Unterschrift auf der letzten Seite, sofern die Blätter mechanisch miteinander verbunden sind, so dass der Verbund nur schwer ohne Spuren zu lösen/ändern ist (wie etwa durch heften). Rechtssicherer ist aber in der Tat eine Unterzeichnung auf jeder Seite.


    Wir neigen momentan bei mehrseitigen Verträgen/Willenserklärungen zur ersten Variante, gestalten die Verbindung der Blätter aber sicherer als durch simples heften.

  • Ganz ehrlich? Es hat schon einen Sinn, warum man bei einem Testament zum Notar und/oder Anwalt gehen sollte.


    Da kann man viel falsch, und relativ wenig richtig machen. Insbesondere bei Formfragen bzw. was der Sinn und Inhalt des Testaments ist. Da soll kein Deutungswille rein, der interpretiert werden kann; sondern klare Aussagen und Willensbekundungen, die einwandfrei formuliert werden sollten.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Nebenfrage:


    Wie sieht es bei einer Risikolebensversicherung aus, wenn der Begünstigte ( bei der Versicherung angegebene) das Erbe ausschlägt ?

    Nix..............

  • Die Ausschlagung des Erbes hat nichts mit der Begünstigung aus der Versicherung zu tun. Das Geld aus der Versicherung erhält der Erbe trotzdem.

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