Der Rechtsprechung reicht i.d.R. eine Unterschrift auf der letzten Seite, sofern die Blätter mechanisch miteinander verbunden sind, so dass der Verbund nur schwer ohne Spuren zu lösen/ändern ist (wie etwa durch heften). Rechtssicherer ist aber in der Tat eine Unterzeichnung auf jeder Seite.
Wir neigen momentan bei mehrseitigen Verträgen/Willenserklärungen zur ersten Variante, gestalten die Verbindung der Blätter aber sicherer als durch simples heften.