Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage an die Experten hier. Es geht um eine Versicherung die Versicherungsschutz für Gebrauchtwagen anbietet. Es handelt sich hier um Weststar International (http://www.weststar-international.com)
Mein Auto ist mir nun innerhalb 2 Monaten zwei Mal verreckt, beide Male würde theoretisch die Versicherung einspringen. Super hab ich mir gedacht - da hat sich die Versicherung doch schon gelohnt.
Jetzt habe ich mich mal durch die AGB's gearbeitet und folgende Passage gefunden (übrigens ganz unten -.-):
"Wichtige Hinweise zum Verhalten des Antragstellers im Schadensfall und Abwicklung durch WestStar Europa gemäß § 4 der Garantiebedingungen (Die folgende Reihenfolge ist in jedem Fall einzuhalten!):
1. Die Schadensfeststellung muss durch den Fahrzeugverkäufer oder mit dessen Zustimmung durch eine Meisterwerkstatt erfolgen.
2. Die Schadensmeldung ist durch den Antragsteller mit vollständig und leserlich ausgefüllter und unterschriebener WestStar-Schadensanzeige zusammen mit dem Original-Kostenvoranschlag (getrennt nach Lohn- und Materialkosten) und einer Kopie des Fahrzeugscheins bei WestStar Europa einzureichen.
3. Nach Bearbeitung der Schadensanzeige erfolgt die Reparaturfreigabe durch WestStar Europa schriftlich an die ausführende Fachwerkstatt (verkaufender Händler oder Meisterwerkstatt), sofern alle von WestStar Europa geforderten Bedingungen gemäß §§ 1-7 der Garantiebedingungen eingehalten worden sind.
4. Die Abrechnung durch WestStar Europa erfolgt nach Erhalt der Originalrechnung (ausgestellt auf WestStar Europa) der Reparaturwerkstatt mittels Banküberweisung oder Scheck.
Werden Reparaturen ohne schriftliche Freigabe durch WestStar Europa durchgeführt, so erlischt jeglicher Garantieanspruch!"
Das ist doch eigentlich völliger Schwachsinn meiner Meinung nach, oder? Ich bin berufstätig, beide Male ist mir das Auto morgens auf dem Weg zur Arbeit kaputt gegangen. Glauben die im ernst dass ich da noch Zeit hab die Reperaturbestätigung der Versicherung abzuwarten? Ich brauche das Auto am nächsten Tag wieder!
Frage: Ist ein solcher Abschnitt in den AGB's überhaupt "gültig"? Klar, es steht drin, allerdings: Was bringt mir die Versicherung wenn ich bevor der Wagen repariert werden kann erstmal die Unterlagen zur Versicherung schicken muss und deren Reperaturfreigabe abwarten muss? Gibt's da irgendwelche Ausnahmereglungen die evtl. durch den Staat geregelt sind?
Ich danke im Voraus!