Frage bzgl. Gebrauchtwagengarantie - AGB's

  • Hallo zusammen!


    Ich habe mal eine Frage an die Experten hier. Es geht um eine Versicherung die Versicherungsschutz für Gebrauchtwagen anbietet. Es handelt sich hier um Weststar International (http://www.weststar-international.com)


    Mein Auto ist mir nun innerhalb 2 Monaten zwei Mal verreckt, beide Male würde theoretisch die Versicherung einspringen. Super hab ich mir gedacht - da hat sich die Versicherung doch schon gelohnt.


    Jetzt habe ich mich mal durch die AGB's gearbeitet und folgende Passage gefunden (übrigens ganz unten -.-):


    "Wichtige Hinweise zum Verhalten des Antragstellers im Schadensfall und Abwicklung durch WestStar Europa gemäß § 4 der Garantiebedingungen (Die folgende Reihenfolge ist in jedem Fall einzuhalten!):
    1. Die Schadensfeststellung muss durch den Fahrzeugverkäufer oder mit dessen Zustimmung durch eine Meisterwerkstatt erfolgen.
    2. Die Schadensmeldung ist durch den Antragsteller mit vollständig und leserlich ausgefüllter und unterschriebener WestStar-Schadensanzeige zusammen mit dem Original-Kostenvoranschlag (getrennt nach Lohn- und Materialkosten) und einer Kopie des Fahrzeugscheins bei WestStar Europa einzureichen.
    3. Nach Bearbeitung der Schadensanzeige erfolgt die Reparaturfreigabe durch WestStar Europa schriftlich an die ausführende Fachwerkstatt (verkaufender Händler oder Meisterwerkstatt), sofern alle von WestStar Europa geforderten Bedingungen gemäß §§ 1-7 der Garantiebedingungen eingehalten worden sind.
    4. Die Abrechnung durch WestStar Europa erfolgt nach Erhalt der Originalrechnung (ausgestellt auf WestStar Europa) der Reparaturwerkstatt mittels Banküberweisung oder Scheck.
    Werden Reparaturen ohne schriftliche Freigabe durch WestStar Europa durchgeführt, so erlischt jeglicher Garantieanspruch!"



    Das ist doch eigentlich völliger Schwachsinn meiner Meinung nach, oder? Ich bin berufstätig, beide Male ist mir das Auto morgens auf dem Weg zur Arbeit kaputt gegangen. Glauben die im ernst dass ich da noch Zeit hab die Reperaturbestätigung der Versicherung abzuwarten? Ich brauche das Auto am nächsten Tag wieder!


    Frage: Ist ein solcher Abschnitt in den AGB's überhaupt "gültig"? Klar, es steht drin, allerdings: Was bringt mir die Versicherung wenn ich bevor der Wagen repariert werden kann erstmal die Unterlagen zur Versicherung schicken muss und deren Reperaturfreigabe abwarten muss? Gibt's da irgendwelche Ausnahmereglungen die evtl. durch den Staat geregelt sind?


    Ich danke im Voraus!

  • Wie lange ist der Autokauf denn her? Weniger als 6 Monate?
    Wenn ja, dann lass die Versicherung außen vor. Dann greift doch die Sachmangelhaftung und dein Verkäufer (Händler) muß sich um das Problem kümmern. Die schieben es nur allzu gerne von sich und wollen, dass man die Versicherung nimmt, da die dann nicht zahlen müssen.

  • Die Sache gestaltet sich sehr viel schwieriger als gedacht. Auto hat heute morgen wie zu erwarten war wieder gezickt, daraufhin wurde das Auto heute mittag von einer Fachwerkstatt (nicht die des Verkäufers!) abgeholt. Die konnten bisher keinen Fehler finden. Das Auto bleibt jetzt erstmal dort um es weiter zu prüfen.


    Jetzt war ich eben bei diesem Fachhändler der direkt bei der Versicherung angerufen. hat.


    Diese Versicherung teilte dem Händler mit (ich konnte mithören), dass der Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe auf einer "Schwarzen Liste" stehe und die Garantie somit quasi "nicht vorhanden" ist. Jetzt weiss ich natürlich nicht was ich machen soll.


    Der Verkäufer hat ja das Übliche Gewährleistungsrecht von 1 Jahr. Der Fahrzeugkauf war am 04.09.07, also leider schon mehr als 6 Monate. Da das Ganze etwas Größeres zu sein scheint, hab' ich jetzt natürlich derbe muffensausen. Ich bin Azubi und so groß ist mein Geldbeutel nicht...


    Hab' daraufhin mal bei dem Verkäufer angerufen welcher mir dann Folgendes mitgeteilt hat: (Zitat, frei Gedanken)


    "Wir haben letztes Jahr eine zusätzliche Versicherung an Bord genommen. Da diese Versicherung öfters in Anspruch genommen wurde als die Andere, drehten diese vollkommen durch und verweigerten die Garantieleistungen bzw. drohen mit einer ominösen schwarzen Liste. Wir sind selbst schon mit unseren Rechtsanwälten dran, auch wegen Rufschädigung."


    In wie weit soll ich der Sache glauben schenken? Was kann ich überhaupt machen? Welche Mängel werden denn in die Gewährleistung mit einfließen?


    Oh man...ich bin gerade echt komplett weg mit den Nerven :/


    Ich hoffe hier finden sich einige Experten die mir helfen können...

  • Eine abschließende Frage hätte ich noch:


    Die 6 Monate in denen die Beweislastumkehr gilt sind ja bei mir jetzt vorbei. Wenn ich mein Auto im Schadenfall zu dem Händler der das Jahr Gewährleistung hat bringe - welche Chancen hab ich überhaupt, dass eine Reparatur unter diese Gewährleistung fällt?


    Danke im Voraus!

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