Handy mit Vertrag: zwei verschiedene Kaufverträge?

  • Hallo,


    wenn ich einen Vertrag mit einem Handy kaufe, sind das rechtlich zwei verschiedene Kaufverträge?


    Würde mich über eine fundierte Antwort freuen!


    Grüße

  • Der Erwerb des Handys sit auf jeden Fall ein Kaufvertrag (§ 433 BGB). Der "Handyvertrag" hingegen ist kein Kaufvertrag, sondern ein Dienstvertrag (§ 611 BGB).

  • Was würde dann eigentlich passieren wenn ich den Vertrag nutzen würde und den Kaufvertrag fürs Handy widerrufen würde? Bekommt man dann den Kaufpreis von nem Euro erstattet :D ?

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