U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • Ja, die Angeklagten waren zum Zeitpunkt der Urteilssprechung so alt. Aber bei der Entscheidung, welches Gesetz Anwendung findet, spielt dieses Alter keine Rolle. Dabei zählt nur, wie alt der Täter zum Tatzeitpunkt war. Beispiel: ein 16-jähriger ermordet seinen Nachbarn, der Fall wird erst 20 Jahre später gelöst. Der Angeklagte ist in dem Moment 36 Jahre alt, wird allerdings nach Jugenstrafrecht verurteilt, da eben das Alter zum Tatzeitpunkt ausschlaggebend ist.


    Zitat

    [...]Ich habe schon oft erlebt, dass die Aussage eines Jugendhelfers nicht zwangsläufig der ganzen Wahrheit entspricht und daher das ein oder andere Einzelschicksal negativ beeinflusst. In der Frage welches Recht angewandt werden soll, legen die Gerichte großen Wert auf die Aussagen der JH.


    Jugendgerichtshilfen sind auch nur Menschen und die machen Fehler. Ich möchte gar nicht abstreiten, dass Täter auch manchmal falsch eingeschätzt wurden. In wie weit Du das bei irgendwelchen Fällen beurteilen kannst, kann ich nicht einschätzen (kanntest Du die Täter und weißt daher von den verdrehten Tatsachen?). Allerdings behaupte ich einfach mal, dass Du nicht das psychologische Fachwissen besitzt, um darüber zu entscheiden.
    Ich kann nur von diesem Fall ausgehen und hier haben wir eben keine genaueren Informationen über die Täter und könne uns daher auch kein wirkliches Urteil darüber bilden, ob die Prognose der Jugendhilfe evtl. falsch ist.

    28:6:42:12

  • Warum sollte der Jugendhelfer einen "in die Scheiße geritten haben"?
    Aufgabe des Jugendhelfers ist es doch nicht, seinen Schützling rauszuboxen, sondern u.a. ein psychologisches Gutachten zu erstellen, aus dem hervor geht, ob er in seinem Alter schon eher erwachsen oder doch noch jugendlich ist, oder nicht?

    Grüße aus Nürnberg!

  • sk8ergirl: Richtig. Aber hier kommt meiner Meinung nach, wie offline auch schon erwähnte, wieder ein wenig die "Nazi-Keule" bzw. "Armer-Ausländer-Keule" zum Zuge. Schau Dir doch mal die gesamte Argumentation an. Keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem, aber alles besser wissen wollen...

    28:6:42:12

  • "In die Scheiße geritten" muss ja nicht unbedingt heißen, dass es unberechtigt war? Allgemein wie gesagt legt das Gericht großen Wert auf die Meinung der Helfer (müssen sie ja auch egt.) und bei so einem knappen Alter (und Umstand, da Mittäter 17 ist) scheint es, als sei der JHelfer das Zünglein an der Waage gewesen. Das zu erwähnen war die Intetion meines Beitrags.

    Günter Netzer bei der WM 98 auf die Frage, was passiert wenn Südkorea gegen Holland gewinnt:

    So etwas gibt es im Fußball nicht.

  • "In die Scheiße geritten" klingt für mich allerdings sehr negativ und nach unberechtigt. ;)
    Falls der Bericht der Jugendgerichtshilfe den Tatsachen entspricht und der Täter wirklich die Reife eines Erwachsenen besitzt, dann ist es für mich nicht "in die Scheiße reiten", wenn auf Erwachsenenstrafrecht plädiert wird. In dem Fall wäre es für mich einfach nur korrekt und gut gemachte Arbeit, da es nicht(!) die Aufgabe der Jugengerichtshilfe ist, durch Verdrehung von Tatsachen, ein möglichst mildes Urteil rauszuhauen.

    28:6:42:12

  • Zitat

    Original geschrieben von c-walt
    "In die Scheiße geritten" klingt für mich allerdings sehr negativ und nach unberechtigt. ;)
    Falls der Bericht der Jugendgerichtshilfe den Tatsachen entspricht und der Täter wirklich die Reife eines Erwachsenen besitzt, dann ist es für mich nicht "in die Scheiße reiten", wenn auf Erwachsenenstrafrecht plädiert wird. In dem Fall wäre es für mich einfach nur korrekt und gut gemachte Arbeit, da es nicht(!) die Aufgabe der Jugengerichtshilfe ist, durch Verdrehung von Tatsachen, ein möglichst mildes Urteil rauszuhauen.


    Sehe ich genauso, kann sogar gut sein, dass man beim Griechen auch Erwachsenrecht anwenden würde, wenn dieser 18 gewesen wäre?!


    Ich habe hier in München schon von absurden Jugendhelfer-Berichten gehört. Ein ganz krasser Fall: Ein Bekannter von mir stand einmal vor Gericht nach einer Schlägerei unter Jugendlichen (der Fall wurde aufgrund mangelnder Beweise eingestellt). Sein Jugendhelfer behauptete, der Junge habe keinen Abschluß, keine Arbeit, sei die Aggression in Person und habe keinen Kontakt mit seinen Eltern. Tatsache ist: Er hat einen guten Quali, ist im 2. Jahr seiner Ausbildung, jobbt nebenbei, lebt bei seinen Eltern und verbringt den Rest seiner Freizeit in einem Fußballverein. Mit diesem sog. Jugendhelfer hatte er sich nur eine knappe Stunde unterhalten.

    Günter Netzer bei der WM 98 auf die Frage, was passiert wenn Südkorea gegen Holland gewinnt:

    So etwas gibt es im Fußball nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Definitiv NEIN. Dann wären die Gefängnisse bspw. in den USA sicherlich leer(er) in Anbetracht der Todesstrafe.


    Das ist ein Gedankenfehler! In den USA schreckt die Todesstrafe bzw. Strafen aufgrund des dort oft anderen Rechtssystems niemanden ab. Dort ist es vor allem wichtig, die Jury überzeugen zu können.


    Das ist etwas ganz anderes als bei uns, wo letztenendes nur der Richter und Gesetzbuch sagen, was Sache ist. In den USA ist "Recht" vor allem eine Geldfrage und wird dazu noch stark durchs schauspielerische Talent beeinflusst.


    Und speziell die Intensivtäter wissen, dass hier noch oft genug Migrantenbonusse verteilt werden, wenn es nach Jugendstrafrecht geht. 40 und mehr Straftaten ohne mehrjährige Haft ist bei dieser Tätergruppe Standard-weshalb sollten die dann auch was an ihrem Verhalten ändern?


    Wichtig wäre es, eine Zeitlang schnelle Urteile in Verbindung mit möglichen Höchststrafen auszusprechen, um diesen Kreislauf zu durchbrechen. Wenn die negativen Vorbilder längerfristig direkt weggesperrt werden, dann merkt auch der letzte Intensivtäter von morgen, dass man so zu nix (auch nicht kurzzeitig) kommt und keineswegs "Respekt" verdienen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von altan79
    Ach so, jetzt verstehe ich.. Grieche 8,5 Jahre weil er einen Rentner geschlagen hat und der Nazi 7,5 Jahre weil sie 5 Türken verbrannt haben..


    Türke wird nachher abgeschoben und deutscher wird Sozialarbeiter. :top:



    Ich hoffe Du verstehst tatsächlich.


    Der nach Jugendstrafrecht verurteilte Mörder von Solingen erhielt mit 10 Jahren Jugendhaft die Höchststrafe. Mehr geht nicht. Darüber, daß die Verhängung der Höchststrafe angemessen war, dürften wir uns alle einig sein. Ob man die Höchststrafe für Jugendliche auf über 10 Jahre erhöhen sollte, darüber läßt sich sicher diskutieren


    Der wegen versuchten Mordes verurteilte griechische Täter von München erhielt 8,5 Jahre. Er hätte wegen versuchten Mordes auch zur Höchststrafe, also zu 10 Jahren Jugendhaft verurteilt werden können. In Anbetracht der Brutalität der Tat halte ich das Strafmaß ebenfalls für angemessen.


    Der einzige Täter von Solingen, der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, erhielt 15 Jahre Haft. Wenn Du hier kritisierst, daß er nicht zur Höchststrafe, nämlich lebenslanger Haft verurteilt wurde, gebe ich Dir vollkommen recht. Ich weiß nicht, was hier strafmildernd geltend gemacht wurde, möglicherweise die Tatsache, daß er als einziger gestanden hat.


    Der türkische Täter von München wurde wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt, das maximale Strafmaß wäre auch hier lebenslange Haft gewesen. Auch hier kann ich in Anbetracht der Brutalität der Vorgehensweise, seiner Vorgeschichte und seiner katastrophalen Sozialprognose nur sagen, daß zwölf Jahre sicherlich nicht zu viel sind.


    Daß das bayrische Innenministerium für die beiden Straftäter von München nach deren Strafverbüßung die Abschiebiung plant, sollte sich ja wohl von selbst verstehen. Diese Gewaltverbrecher können wir losbekommen, die von Solingen nicht. Welches Land wäre wohl auch bereit sie aufzunehmen.


    Was die Möglichkeiten zu einer Ausbildung in der Haft betrifft, so werden sie den Tätern von München genauso offenstehen, wie sie denen von Solingen offengestanden haben. Der Rehabilitationsgedanke ist im deutschen Strafrecht nun einmal der dominierende, ob einem das gefällt oder nicht. Offensichtlich hat der von Dir erwähnte Täter von Solingen diese Chance genutzt, sein Abitur nachgeholt und ein Studium abgeschlossen. Ob die Täter von München ihre Chance nutzen werden, das wird die Zukunft zeigen. Was den türkischen Täter betrifft, so sehe ich da allerdings schwarz, da die Gerichtsgutachter ihm einen extrem niedrigen Intelligenzquotienten attestiert haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Interessehalber, welche???


    MfG Kai


    Du hast den Thread offensichtlich nicht ganz gelesen. Auf diese Tatsache habe ich unter Quellenangabe in diesem Thread bereits in meinem Beitrag vom 09.04.2008 um 14:46 hingewiesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von sk8ergirl
    Und wie viel Verteidiger haben die beiden Jungs? Bei T-Online ist von Florian Wurtinger, Wolfgang Kreuzinger und Oliver Schmidt die Rede, bei der SZ nur von Michael Gallus und Wolfgang Kreuzer. :confused:


    Bei einem so medienwirksamen Verfahren kommt es schnell vor, dass nicht mehr nur ein RA auf den Plan tritt.


    Gallus, Verzeihung, RA Herr Dr. Gallus schien am Schluß die rassismus Keule deswegen hervorgekramt zu haben, weil abzusehen war, das die Felle davonschwimmen. Warum rede ich jetzt von Felle? Naja, ein Gebiet des Kanzlei Gallus & Kollegen ist besonders das Ausländer- und Asylrecht. Also hätte ein aus seiner Sicht mildes Strafmaß wahrscheinlich eine größere Mandantschaft angezogen. Drum wundert auch nicht, dass sofort von Revision gesprochen wird.



    Siemensanier


    PS: Bedenklich finde ich auch, dass hier in der Diskussion ebenfalss wieder die nationalismus Keule von einigen geschwungen wird. Unterschwellig sogar die zwischen Türken und Griechen. Darum werde ich mich an dieser Diskussion auch erst gar nicht beteiligen. Da der Verlauf wohl eh absehbar ist. Genausowenig ist wohl das Mittel geeignet, ein Verbrechen unmittelbar mit einem anderen zu vergleichen. Und zwar ebenso, wie es einem gerade in den Kram passt.

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