Ja, die Angeklagten waren zum Zeitpunkt der Urteilssprechung so alt. Aber bei der Entscheidung, welches Gesetz Anwendung findet, spielt dieses Alter keine Rolle. Dabei zählt nur, wie alt der Täter zum Tatzeitpunkt war. Beispiel: ein 16-jähriger ermordet seinen Nachbarn, der Fall wird erst 20 Jahre später gelöst. Der Angeklagte ist in dem Moment 36 Jahre alt, wird allerdings nach Jugenstrafrecht verurteilt, da eben das Alter zum Tatzeitpunkt ausschlaggebend ist.
Zitat[...]Ich habe schon oft erlebt, dass die Aussage eines Jugendhelfers nicht zwangsläufig der ganzen Wahrheit entspricht und daher das ein oder andere Einzelschicksal negativ beeinflusst. In der Frage welches Recht angewandt werden soll, legen die Gerichte großen Wert auf die Aussagen der JH.
Jugendgerichtshilfen sind auch nur Menschen und die machen Fehler. Ich möchte gar nicht abstreiten, dass Täter auch manchmal falsch eingeschätzt wurden. In wie weit Du das bei irgendwelchen Fällen beurteilen kannst, kann ich nicht einschätzen (kanntest Du die Täter und weißt daher von den verdrehten Tatsachen?). Allerdings behaupte ich einfach mal, dass Du nicht das psychologische Fachwissen besitzt, um darüber zu entscheiden.
Ich kann nur von diesem Fall ausgehen und hier haben wir eben keine genaueren Informationen über die Täter und könne uns daher auch kein wirkliches Urteil darüber bilden, ob die Prognose der Jugendhilfe evtl. falsch ist.