U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Und was soll das jetzt mit Tötungsvorsatz zu tun haben? Es ist auch nicht schwierig, überhaupt keine Gewalt anzuwenden.


    Ich wollte nur auf die Absurdität des Arguments "mit Kopftreten kann man auch nur verletzen (wollen) " hinweisen.


    Gruß
    Pitter

  • Hier übrigens noch eine wesentliche Information zu dem Fall, die in dem hier zitierten WELT-Artikel weggelassen wurde - die WELT ist halt doch nur eine Hetzschrift wie die BILD aus gleichem Hause, bloß mit kleineren Buchstaben.

    Zitat

    Ein Mord- oder Totschlagsprozess hätte nur geführt werden können, wenn Jonny K. direkt durch Schläge oder Tritte zu Tode gekommen wäre. Das rechtsmedizinische Gutachten ist jedoch eindeutig. Der 20-Jährige starb an Hirnblutungen, die durch den ersten Sturz verursacht wurden.

    BZ

  • Verstehe nicht, was daran absurd sein soll. Könntest du dein Argument etwas verdeutlichen?


    Es ist durchaus vorstellbar, dass A den B leicht ins Gesicht tritt und nur vorhat, ihn zu verletzen, aber nicht zu töten. Das sollte doch einleuchtend sein, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Verstehe nicht, was daran absurd sein soll. Könntest du dein Argument etwas verdeutlichen?


    Es ist durchaus vorstellbar, dass A den B leicht ins Gesicht tritt und nur vorhat, ihn zu verletzen, aber nicht zu töten. Das sollte doch einleuchtend sein, oder?


    Mal davon abgesehen, dass man sowieso niemanden treten sollte. Warum sollte ich als Ziel eines Trittes genau den Teil des Körpers wählen, der am verletzlichsten ist, wenn ich doch "nur" verletzen will?



    Gruß
    Pitter

  • Das ist doch vollkommen egal. Du unterstellst, dass jeder Tritt gegen den Kopf in Tötungsabsicht erfolgt. Diese Unterstellung halte ich für lebensfremd.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das ist doch vollkommen egal. Du unterstellst, dass jeder Tritt gegen den Kopf in Tötungsabsicht erfolgt. Diese Unterstellung halte ich für lebensfremd.


    Jeder weiß, dass Tritte gegen den Kopf tödlich sein können. Und das halte ich überhaupt nicht für lebensfremd


    Gruß
    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das ist doch vollkommen egal. Du unterstellst, dass jeder Tritt gegen den Kopf in Tötungsabsicht erfolgt. Diese Unterstellung halte ich für lebensfremd.


    Was denn sonst ? Mit einem tritt gegen den Kopf nimmt man eine Behinderung oder Tötung des Opfers voll und ganz in Kauf.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Jeder weiß, dass Tritte gegen den Kopf tödlich sein können. Und das halte ich überhaupt nicht für lebensfremd

    Aber unerheblich für einen Tötungsvorsatz. Es weiß auch jeder, dass es tödlich sein kann, auf der Autobahn zu fahren.

    Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Was denn sonst ? Mit einem tritt gegen den Kopf nimmt man eine Behinderung oder Tötung des Opfers voll und ganz in Kauf.

    Nein. Nur weil etwas eintreten kann, heißt es noch nicht, dass man dies auch im strafrechtlichen Sinn "in Kauf nimmt". Wenn man darauf vertraut, dass ein - wenn auch wahrscheinlicher Ablauf - nicht eintritt, ist der Vorsatz ausgeschlossen.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Aber unerheblich für einen Tötungsvorsatz. Es weiß auch jeder, dass es tödlich sein kann, auf der Autobahn zu fahren. Nein. Nur weil etwas eintreten kann, heißt es noch nicht, dass man dies auch "in Kauf nimmt".


    Dann sollte diejenige schleunigst Hilfe aufsuchen bevor etwas passiert.

  • Was denn jetzt? Behinderung oder Tötung? ;)


    Nochmal, es ist möglich, dass jemand, der einen anderen Menschen auf den Kopf tritt, diesen jedoch nur verletzen aber keinesfalls töten möchte. Für einen Tötungsvorsatz braucht man daher noch andere Indizien (z.B. die Art des Schuhwerks, die Wucht des Trittes, die Häufigkeit u.v.m.). Das sehe nicht nur ich so, sondern auch die Rechtssprechung und die juristische Literatur. Alles andere wäre m.E. auch lebensfremd. Wir haben in Deutschland eben (zum Glück) kein Tatstrafrecht (Diebstahl = Hand ab), sondern ein Schuldstrafrecht (erfolgt der Diebstahl, weil ich sonst verhungert wäre = Hand dran). Die persönliche Schuld muss also immer ermittelt werden.

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