Völlig richtig. Und ein weiteres Indiz sind die durch die Tritte tatsächlich hervorgerufenen Verletzungen (weil sie Rückschlüsse auf deren Wucht zulassen). In unserem Fall waren diese nicht tödlich, was zunächst - mangels anderer Anhaltspunkte - auch gegen einen Tötungsvorsatz spricht.
U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung
- brasax
- Geschlossen
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Original geschrieben von phonefux
... Es weiß auch jeder, dass es tödlich sein kann, auf der Autobahn zu fahren.Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
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Original geschrieben von Pitter
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.Der Vergleich passt sehr wohl, der er illustriert, dass nicht jeder Taterfolg, der denkbar/wahrscheinlich/nicht unmöglich ist, automatisch vom Vorsatz erfasst ist.
Wenn es dir dann besser passt, ersetze "auf der Autobahn fahren" durch "auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit fahren".
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Original geschrieben von Jimmythebob
Das ist doch vollkommen egal. Du unterstellst, dass jeder Tritt gegen den Kopf in Tötungsabsicht erfolgt. Diese Unterstellung halte ich für lebensfremd.
Lebensfremd ist es IMHO v.a., bei tritten (die sind stets vorsätzlich, oder?) gegen den kopf die zumindest billigende inkaufnahme schwerster verletzungen oder des todes zu verneinen. Wer das tut, nimmt eine schwere verletzung oder eben sogar den tod des opfers zumindest billigend in kauf.[small]Alles andere ist kuscheljustiz, von der wir in diesem unserem lande sowieso viel zu viel haben. Die beiden a...l..., die vor jahren kurz vor weihnachten einen münchner rentner in einer u-bahn-station fast tot getreten haben -- es wurde damals als medizinisches wunder bezeichnet, daß das opfer nicht starb --, hatten dank kuscheljustiz eine je über 40 (!) posten umfassende straftaten-liste auf dem kerbholz, ohne bis dahin spürbar sanktioniert worden zu sein. Sie waren trotz ihrer endlosen auffälligkeiten-/straftaten-liste -- und das fand ich das allererschreckendste an der ganzen angelegenheit -- immer noch im lande statt längst ausgewiesen worden zu sein.[/small]
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Original geschrieben von phonefux
Der Vergleich passt sehr wohl, der er illustriert, dass nicht jeder Taterfolg, der denkbar/wahrscheinlich/nicht unmöglich ist, automatisch vom Vorsatz erfasst ist.Wenn es dir dann besser passt, ersetze "auf der Autobahn fahren" durch "auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit fahren".
Dann ersetze doch mal mit "Gewehr in der Gegend herumballern" oder mit "Steine von der Autobahnbrücke werfen". Sicher alles unabsichtlich und wenn jemand getötet wird kann es ja keinesfalls Absicht gewesen sein. Alles nur Kavaliersdelikte, wo kämen wir hin, wenn irgendjemand an die Opfer oder gar deren Schutz denken würde.
Gruß
Pitter -
Polemik.
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ich halte es ganz einfach: ich trete niemanden... weder gegen das bein, noch gegen den kopf. aber damit bin ich wohl ein auslaufmodel.
ab und an trete ich aber mit worten...
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Irgendwie fühle ich mich wieder an die Rechtspsychologie-Veranstaltungen im Studium erinnert: Juristen hantieren mit Begriffen, die sie dann von den Psychologen bestätigt haben wollen. Da das aber nicht so einfach funktioniert, hantieren die Juristen dann eben einfach weiter...

Ich weiß ja selbst, dass ich da juristisch nicht sattelfest bin, aber als Psychoonkel finde ich eben die Ideen der Juristen, komplexe Zusammenhänge auf wenige Fakten eindampfen zu wollen, zumindest faszinierend, letztendlich aber nutzlos. Und einige Beiträge hier im Thread gehen in die selbe Richtung!
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Zitat
Original geschrieben von phonefux
Hier übrigens noch eine wesentliche Information zu dem Fall, die in dem hier zitierten WELT-Artikel weggelassen wurde - die WELT ist halt doch nur eine Hetzschrift wie die BILD aus gleichem Hause, bloß mit kleineren Buchstaben. BZHättest du halt noch einen Satz weiter zitiert:
ZitatDass er ohne die Attacke gar nicht mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen wäre, spielt nach der Gesetzeslage keine Rolle.
Das heißt in der Folge, man kann jemanden aus dem 15. Stock eines Hochhauses stumpen. Gestorben ist er dann nicht aufgrund meines "Stumpens", denn ihn habe ich ja dann nur zum "fliegen" gebracht, nein gestorben ist er durch den Aufprall, und damit habe ich nichts zu tun.
So ein Quark. Kein Wunder haben diese kulturbereichenden Straftäter oft Führungszeugnisse mit zwei-/dreistelligen Listen an Straftaten. Und wenn am Ende dann mal einer draufgeht, gibts eben 2 Jahre Knast :mad:
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Zitat
Original geschrieben von malinfo
[small]Alles andere ist kuscheljustiz , von der wir in diesem unserem lande sowieso viel zu viel haben. Die beiden a...l..., die vor jahren kurz vor weihnachten einen münchner rentner in einer u-bahn-station fast tot getreten haben -- es wurde damals als medizinisches wunder bezeichnet, daß das opfer nicht starb --, hatten dank kuscheljustiz eine je über 40 (!) posten umfassende straftaten-liste auf dem kerbholz, ohne bis dahin spürbar sanktioniert worden zu sein. Sie waren trotz ihrer endlosen auffälligkeiten-/straftaten-liste -- und das fand ich das allererschreckendste an der ganzen angelegenheit -- immer noch im lande statt längst ausgewiesen worden zu sein.[/small]
Wer 40 Straftaten begangen hat, darf nicht mehr unter den Freien weilen. Er sollte als Jugendlicher bereits nach 10 Straftaten abwandern. Das begreift unsere Justiz nicht.Ich habe kürzlich eine Meldung gelesen, daß in einer Umfrage 57% der Befragten meinten, unsere Justiz sei zu milde. Nur 32% sagten, sie urteile gerade richtig. ("zu streng" sagten 9% [!] )
Diese Umfrage ist ein Mißtrauensvotum für Richter und Schöffen. Die milde Justiz ist abgekoppelt vom Volk.
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