Hallo,
ich habe da mal so eine Idee bekommen. Und zwar arbeite ich jetzt als Industriemechaniker in der Produktion. Und habe nur einen 6 Monatsvertrag und der kann ja nur 3 mal um weitere 6 Monate verlängert werden, weil die mich danach Unbefristet einstellen müssen. Meine Idee ist jetzt eine Zeitarbeitsfirma zu gruünden und mich selber als Leiharbeiter anbieten.
Was haltet ihr von dieser Idee?
Meine Idee zur Selbstständigkeit
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Re: Meine Idee zur Selbstständigkeit
ZitatOriginal geschrieben von EifelMarc
Meine Idee ist jetzt eine Zeitarbeitsfirma zu gruünden und mich selber als Leiharbeiter anbieten.
Was haltet ihr von dieser Idee?Du meinst also, Du bist Subunternehmer für die Unternehmen, denen Du Dich anbietest?

Als Subunternehmer musst Du Dich komplett selber versichern, das ist Dir hoffentlich klar. Ebenso wollen viele Auftraggeber eine Bestätigung haben, dass Du eine ausreichende Haftpflichtversicherung hast, für den Fall, dass Du irgendetwas in der Produktion beispielsweise beschädigst und dadurch die Produktionsstraße stehenbleibt. Außerdem können die Auftraggeber von jetzt auf gleich sagen "Geh mal nachhause, wir brauchen Dich nicht mehr!"... Und dann?
Zu beachten ist auch noch, dass Du nicht ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sein solltest - Stichwort "Scheinselbständigkeit".Kurzgefasst: Die Idee halte ich für nicht sinnvoll.
Ein Arbeitsvertrag darf im übrigen nur 2x verlängert werden (und wenns nur jeweils 1 Woche verlängert ist!), ab der 3. Verlängerung gilt der Vertrag als unbefristet.

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Ja so könnte es man auch ausdrücken. Und wenn das so gut laufen würde könnte ich auch mal irgendwann mal Leute einstellen. Hätte da zunächst mal meine Mutter die in einem Monat arbeitslos wird. Die hätte vielleicht dadurch dann auch nochmal die möglichkeit in einem Betrieb eingestellt zu werden, weil mit 52 Jahren nochmal einen Job zu finden in ihrer Branche wird schwer.
Zeitarbeitsfirmen sind zwar nicht gerade toll und werden nicht gerne gesehen. Aber das liegt leider zur Zeit im trend. -
Es gibt schon "die großen" in der Personaldienstleistungsbranche, dort kann man auch mit 52 noch einen Job finden (wie Bernd Stromberg schon sagte: "Die besten Jahre beginnen doch erst nach 45, war doch mit Deutschland auch so." :D).
Wenn Du selber Leute anstellen und "vermieten" möchtest, brauchst Du ja noch einen ganzen Sack mehr an Versicherungen, und es kommen haufenweise Bürokratie usw. auf Dich zu.
Mal ganz vorsichtig gefragt, hast Du irgendeinen kaufmännischen Background? Irgendwas kaufmännisches irgendwann mal gelernt oder so?
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Re: Re: Meine Idee zur Selbstständigkeit
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Ein Arbeitsvertrag darf im übrigen nur 2x verlängert werden (und wenns nur jeweils 1 Woche verlängert ist!), ab der 3. Verlängerung gilt der Vertrag als unbefristet.
Eine befristetes Arbeitsverhältnis kann aber auf bis zu 2 Jahre befristet werden, generell sind damit also bis zu 6 Jahre möglich.
Im Fall des Threaderstellers wo die erste Frist nur 6 Monate war wären mit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils zwei Jahre immerhin 4,5 Jahre möglich.
Falls der Threadersteller aber eh langfristig im Unternehmen bleiben möchte sollte er seinen Arbeitgeber einfach zu einer unbefristeten Anstellung überreden.
EifelMarc: Selbständigkeit ist schon ne intressante Möglichkeit, allerdings solltest du dann auch eine wirkliche Geschäftsidee haben. Selbsständige Arbeitsvermittler schiessen zur Zeit nur so aus dem Boden wie vor einigen Jahren selbsständige Webdesinger und später Wettbüros. Der Zeitarbeitsmarkt wird von einigen Unternehmen wie randstad, Manpower persona, adecco, ranstadt und ein paar mittelgrossen regionalen Unternehmen beherrscht ... als selbsständiger Arbeitsvermittler hast du da nichts zu melden.
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TMausHB & Martyn
Ein Arbeitsverhältnis darf ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren insgesamt dreimal befristet verlängert werden!
ZitatAlles anzeigenZulässig sind heute:
* Befristungen ohne Sachgrund
Eine Befristung ohne Sachgrund kann mit einem neuen Arbeitnehmer vereinbart werden, der mit diesem Arbeitgeber noch nie ein Arbeitsverhältnis hatte. Grundlage dafür ist § 14 Abs. 2 TzBfG. Die Befristung ist auf maximal zwei Jahre beschränkt. Ist sie für eine kürzere Zeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis bis zur Dauer von insgesamt zwei Jahren insgesamt drei Mal befristet verlängert werden. Eine "Verlängerung" liegt aber nur vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem Ablauf der vorangehenden Befristung eine neue schriftliche Befristungsabrede vereinbaren. Ansonsten ist durch die Weiterarbeit zunächst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden, das nur bei Vorliegen eines Sachgrunds nach § 14 Abs. 1 TzBfG nachträglich erneut befristet werden könnte.
* Befristungen ohne Sachgrund bei Neugründung
Nach der Sonderregelung des § 14 Abs. 2a TzBfG ist bei der Gründung eines Unternehmens eine längere Befristung auf vier Jahre möglich. In den ersten vier Jahren seit Neugründung ist dabei auch eine mehrfache Verlängerung möglich.
Quelle: Wikipedia
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Hallo,
super Thema, das das genau mein Berufsfeld widerspiegelt. Zwar sind wir in der Stellung von Fahrpersonal (LKW Fahrer) tätig aber ich denke ich kann dir doch auch ein paar Tips geben.
Nun das erste Problem ist das du dich nicht dauerfristig an eine Firma vermieten kannst. (grob gesagt über 1 Jahr). Da es sonst eine scheinselbstständigkeit ist und dein Kunde im Ernstfall die kompletten sozialbeiträge nachzahlen muss. Viele Betriebe informieren sich leider nicht ausreichend wenn Sie freiberufliche Mitarbeiter beauftagen.
D.h. du musst über kurz oder lang mind. 2 Kunden haben, ist das möglich? D.h. hast du persönliche Kontakte zu entsprechenden Entscheider?Probelm 2. Wenn du deine Mutter oder jemand anderst anstellen möchtest und diesen dann weiter vermieten möchtest brauchst du eine Arbeitnehmerüberlassung, diese Stellt das Arbeitsamt aus, dafür brauchst du einen Kapitalnachweiss, Führungszeugnis ect.
Bekommst du diese Probleme in Griff, bzw. Problem Nr.1 sehe ich das durchaus als möglich. Wie gesagt, Zeitarbeit ist Trend.
Schlechten ruf genießt die Branche nur durch Hungerlöhe ect.Nunja, bei Fragen bin ich gern da.
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Zitat
Original geschrieben von Gastroli
Bekommst du diese Probleme in Griff, bzw. Problem Nr.1 sehe ich das durchaus als möglich.
Das dürfte bei einem Job als Industriemechaniker aber schwierig werden, den das dürfte dann in der Regel ein 35-40 Stunden Vollzeitjob sein. Daneben bliebe dann allerhöchstens noch Platz für Kleinigkeiten, die es aber als Industriemechaniker kaum geben dürfte. Im Handwerk, IT- und Showbereich siehts anders aus, da gibts auch kleine Aufträge. -
Re: Meine Idee zur Selbstständigkeit
ZitatOriginal geschrieben von EifelMarc
Meine Idee ist jetzt eine Zeitarbeitsfirma zu gruünden und mich selber als Leiharbeiter anbieten.
Was haltet ihr von dieser Idee?
Bis auf dass es nach AÜG verboten ist und Du zu wenig einnehmen wirst um über die Runden zu kommen ne tolle Idee!Charlie
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Re: Re: Meine Idee zur Selbstständigkeit
ZitatOriginal geschrieben von Charlie_D
Bis auf dass es nach AÜG verboten ist und Du zu wenig einnehmen wirst um über die Runden zu kommen ne tolle Idee!Charlie
Was denn genau ist dabei denn bitte verboten? :confused:
Eine Arbeitsnehmerüberlassung braucht man erst bei vermietung von Angestellten. Sich selber kann man ohne genehmigungen vermieten.
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