Auszahlung Callya-Guthaben: Mahnbescheid-Antrag richtig ausfüllen

  • och menno Leute, immer diese Fragen nach dem Alter, wenn die Argumentation für irgendeine Seite in die "falsche" Richtung läuft.
    Solange hier sachlich diskutiert wird, ist mir das Alter auf gut Deutsch "wurscht".

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  • Zitat

    Original geschrieben von blackforestgirl
    Wie kommst du auf die Aussage, ich sei wegen hartnäckiger Haltung im FPP drin ???


    Das würde mich auch mal interessieren!

    ***20 Jahre o2 - 20 Jahre TT***

  • Zitat

    Original geschrieben von TeddybaerW
    OMG :o :rolleyes: :eek:
    Darf man fragen wie jung du bist?


    Ich verstehe zwar nicht, was das Alter damit zu tun hat:
    Wenn dein Profil stimmt, bin ich deutlich älter als du. Und schon länger beim Telefon-Treff.
    Was am Rande: Warum sprichst du von mir in männlicher Form?


    Zum Thema: Wenn jemand was nachweislich falsches behauptet, gehört das berichtigt/klargestellt. Egal ob Offline oder im Netz.


    Jetzt hoffentlich wieder zum Thema zurück.


    J.

  • Hallo allerseits


    Da nach einer einfachen Frage von blackforestgirl der Thread mit Unterstellungen und persönlichen Anschuldigungen ausufert, sollten mM nach zusammenfassend ein paar Tatsachen klargestellt werden:


    Erstens steht es Conrad und anderen Anbietern frei, ihre Rabatte von Festpreisartikeln wie Aufladekarten auszuschließen. Da Conrad es nicht macht, kann man die Unwilligkeit oder Unfähigkeit Conrads nicht den Kunden zur Last legen. Das ist, hoffe ich doch, nachvollziehbar. Dass es auch anders geht, was Rabattausgrenzung bezüglich Aufladekarten angeht, zeigt Praktiker in seinen "20% auf alles" Aktionen, indem Festpreisartikel, wie Aufladekarten (debitel) und Zigarretten von dem Rabatt ausgeschlossen, wenn auch IMO wettbewerbswidrig und kundentäuschend nicht in seiner Werbung erwähnt (abgesehen vom Tierfutter) wird. Man sieht, die ganze Branche tut sich da ein 'bischen' schwer, was die Wahrheit im Zusammenhang mit Rabatten angeht.


    Zweitens steht es den Mobilfunkanbietern frei, ihre Aufladekarten nicht an Unternehmen weiterzuverkaufen, die nicht willens oder nicht fähig sind, diese Aufladekarten von ihren Rabattaktionen auszuschließen. Vodafon steht es aber nicht zu, ihr Problem diesbezüglich auf die Kunden abzuweltzen und Kassenbons bei Auszahlungen zu verlangen um nachprüfen zu können, in wie weit eine Aufladekarte beim Verkauf rabattiert wurde. Das ist, denke ich auch, nachvollziehbar.


    Drittens sollte auch dem bis jetzt hier noch nicht genannten (aber bei solchen Auseinandersetzungen über das Zustandekommen von Aufladeguthaben als letztes) Argument, das aufgeladenen Guthaben könnte durch einen illegalen Auflade-Code-Generator in Form einer Software zustande gekommen sein, die Grundlage insofern entzogen werden, als dass ein solcher Codegenerator noch niemals öffentlich in Erscheinung getreten ist und es um dessen Existenz deswegen nur wage Mutmassungen gibt.


    Viertens gibt es ein rechtskräftiges Urteil zur Auszahlung von Prepaidguthaben und an dieses Urteil haben sich alle Parteien zu halten.


    Aus den oben angeführten Punkten, wird schnell klar, dass Vorwürfe an blackforestgirl bezüglich Bereicherung haltlos und damit überflüssig sind. Deswegen muss sich blackforestgirl auch nicht rechtfertigen, was aber menschlich verständlich ist, insbesondere bezüglich der Vermutung von borusch hinsichtlich eines möglichen Eintrages bei FPP. Diese Vermutung von borusch ist aber umso weniger verständlich, zumal sie von ihm unbegründet geäußert wurde. Vodafon kann nämlich nicht wissen, ob das Aufladeguthaben vom stark rabattierten Callnows aus der Conradweihnachtsaktion stammt, weswegen das eben kein Grund für einen Eintrag in FPP sein kann.


    BTW: Was mich persönlich an der ganzen Sache interessiert ist off topic und deswegen am besten per PN zu beantworten, wenn's geht: Wie hast Du, blackforestgirl, erfahren, dass Dich mal mobilcom bei FPP eintragen ließ? Hat es Dir mobilcom selbst mitgeteilt oder zumindest angedroht? Auskünfte zu FPP sind, dachte ich, meistens nur mit Gerichtsurteil zu bekommen. Und auch hierbei besteht aufgrund der 'Verschwiegenheit' dieser Wirtschaftsauskünfteien zumindest theoretisch die Gefahr, dass nach der gerichtlich erzwungenen Auskunft im nachhinein ein Eintrag in FPP deswegen vorgenommen wird, ganz im Sinne der früher oft aufgestellten Behauptung, dass Auskünfte zum Scoring bei der bekanntesten Wirtschafts- und Kreditauskünftei sich selbst negativ auf das Scoring auswirken, was aber falls es mal in der Vergangenheit tatsächlich so gewesen sein sollte, es spätestens seit Onlinezugang zur meineschufa.de und den damit verbundenen Monitoring der Scorehöhe durch den Betroffenen nicht mehr so offensichtlich durchgeführt werden kann.


    Ciao

  • Damit das nicht ausartet, habe ich es wegeditiert. Wer einen :D-Smiley nicht richtig deuten kann und dahinter gleich irgendwelche Rufschädigungen und Unterstellungen vermutet, ist nun hoffentlich zufrieden.

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