Wie oft darf der Hersteller ausbessern?

  • Hi Leutz!!


    Hab ein Samsung SGH-X820!!
    Bin eigentlich top zufrieden!!


    Nachdem das Handy 1 Jahr und ein Monat alt war hatte ich es eingeschickt weil die Tastaturbeleuchtung teilweise ausfiel und Vibra war defekt!!


    So retour bekommen alles bestens! :D


    Ein Monat später,Bluetooth im Arsch!!


    So retour bekommen alles bestens! :D


    So wieder ca. 1 Monat später,Bluetotth schon wieder im Arsch!


    Wieder das gleiche: Bluetooth lässt sich aktivieren,aber ich finde keinen und mich findet auch keiner,wegen Unsichtbar,Sperre etc. hab ich schon alles geschaut!! :flop:


    Also wie oft dürfen die noch nachbessern, oder geht das immer so weiter?
    Denn mir gehts voll am Arsch dann immer 2 Wochen mit nem Sche..s teil durch die Gegend zu rennen,weil ich immer nur Dreck als Leihhandy bekomme!!


    Bitte um Rat!!

  • Du musst unterscheiden: Der Hersteller kann so oft ausbessern wie er will bzw. wie du willst.


    Der Händler kann das ebenfalls, beim Händler hast du allerdings das Recht nach der zweiten fehlgeschlagenen Reparatur (natürlich am selben Fehler) ein neues Gerät zu verlangen bzw. sogar vom Vertrag zurück zu treten.


    Deshalb ist es für den Verbraucher im Endeffekt immer besser beim Händler zu reklamieren, denn der ist in Gewährleistungspflicht. Der Hersteller übt mit den Reparaturen nur seine Garantie aus.

  • Hi!!


    War natürlich immer beim Händler wo ich das Gerät gekauft habe!!


    Also wenn ich das Teil jetzt wieder einschicke und ich es dann wieder defekt ist/wird
    kann ich vom händler ein Neugerät fordern??
    Oder von Samsung selbst?

  • Händler - Samsung hat damit erstmal nix zu tun. Und wie gesagt - es muss zweimal derselbe Fehler vorhanden und nicht ausgebessert worden sein!
    Und das Wort "Fordern" ist hier sowieso unangebracht, da der Händler nur zu Leistungen verpflichtet ist, die ihn nicht in überdimensionale Kosten stürtzen - d. h. wenn er meint das Gerät günstiger reparieren zu können (dann halt endgültig) musst du dich auch darauf einlassen.

  • Aha ok!!


    also schick ichs morgen wieder mal ein und muss mich wieder mit einem Uralt Handy 2 Wochen begnügen! :(


    Und wenn das Handy dann zwar wieder funktioniert aber der selbe Fehler wieder auftritt kann ich fragen obs ne andere Lösung gibt?

  • Bei was für einem Händler hast du's denn gekauft ? Es gibt ja durchaus welche bei denen es nicht Voraussetzung ist das es zweimal derselbe Fehler war, da wäre eine Wandlung grundsätzlich schon nach dem zweiten Mal einschicken möglich.

  • Nach über einem Jahr das erste Mal in der Reparatur? Vergiss das mit der Gewährleistung, Stichwort Beweislastumkehr nach 6 Monaten....

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

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