Frage zum Ebay kauf

  • Zitat

    Original geschrieben von Styler
    und bei ebay hat man doch imho 30 tage rückgaberecht...


    1 Monat.
    Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
    Nutzt aber alles nichts, wenn der Händler aus irgendwelchen Gründen dieses Recht erstmal verweigert.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Wo bitte steht, dass man bei ebay 30 Tage Rückgaberecht hätte? :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wo bitte steht, dass man bei ebay 30 Tage Rückgaberecht hätte? :confused:

    Es sind eben nicht 30 Tage sondern 1 Monat. Und das steht in diversen Gerichtsurteilen.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Noch nie von gehört. Was soll dafür die Grundlage sein? Und gilt das nur für gewerbliche oder auch private Verkäufer? Wenn Ersteres: Warum soll die Rückgabefrist bei einer Abwicklung via ebay länger sein als bei einem Webshop? Verstehe ich nicht... :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ist zwar schon 'ne Weile her, aber das "Ausprobieren" bzw. die Nutzung berührt das Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht.


    Allenfalls ist für die Nutzung Wertersatz zu leisten, was allerdings beim vorliegenden Fall auch nicht gegeben sein dürfte, da das kurze Einschalten als Prüfung zu werten sein müsste; (wenn mich nicht alles täuscht §357 Abs. 3 Satz 2)


    keine Garantie etc. ;), aber hth

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