ZitatOriginal geschrieben von Styler
und bei ebay hat man doch imho 30 tage rückgaberecht...
1 Monat.
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Nutzt aber alles nichts, wenn der Händler aus irgendwelchen Gründen dieses Recht erstmal verweigert.
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ZitatOriginal geschrieben von Styler
und bei ebay hat man doch imho 30 tage rückgaberecht...
1 Monat.
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Nutzt aber alles nichts, wenn der Händler aus irgendwelchen Gründen dieses Recht erstmal verweigert.
http://www.wettbewerbszentrale…eschwerdestelle/hinweise/
Ich würde ihn mal freundlich hierrauf hinweisen.
Wo bitte steht, dass man bei ebay 30 Tage Rückgaberecht hätte? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Wo bitte steht, dass man bei ebay 30 Tage Rückgaberecht hätte? :confused:
Es sind eben nicht 30 Tage sondern 1 Monat. Und das steht in diversen Gerichtsurteilen.
Noch nie von gehört. Was soll dafür die Grundlage sein? Und gilt das nur für gewerbliche oder auch private Verkäufer? Wenn Ersteres: Warum soll die Rückgabefrist bei einer Abwicklung via ebay länger sein als bei einem Webshop? Verstehe ich nicht... :confused:
Ist zwar schon 'ne Weile her, aber das "Ausprobieren" bzw. die Nutzung berührt das Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht.
Allenfalls ist für die Nutzung Wertersatz zu leisten, was allerdings beim vorliegenden Fall auch nicht gegeben sein dürfte, da das kurze Einschalten als Prüfung zu werten sein müsste; (wenn mich nicht alles täuscht §357 Abs. 3 Satz 2)
keine Garantie etc. ;), aber hth
Bevor noch mehr gerätselt wird, sollte man erst mal sehen, was der VK anbietet. Unterschiede hier, denn Widerruf und Rückgabe sind 2 paar Schuhe.
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