Fragen zur Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt

  • Hallo,


    als ich erfahren habe das jeder sich nach miener Adresse und meinen ganzen Persönlichen Daten beim Einwohnermeldeamt erkundigen kann, haben sich mir die Nackenhaare gesträubt.


    Es ist ja normal das diese Daten die Polizei und andere staatliche stellen benutzen können, aber auskunft wird an jede Privatperson erteilt.


    Nun wollte ich eben dies unterbinden (ich leide so schon an verfolgungswahn) und einen Antrag auf Sperrung stellen. Nur muss man Begründungen dafür angeben, das MEINE persönlichen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.


    Für mich würde da schon Datenschutz als Angabe reichen, ist doch klar warum sollen meine Daten einfach so weitergegeben werden?


    Ein Beispiel ist, das ich direkt nachdem ich umgezogen bin besuch von den Zeugen Jehovas hatte. Ich dachte mir schon woher die sofort wissen das ich neu bin , jetzt ist mir das klar, wenn das Einwohnermeldeamt meine Daten jedem frei zugänglich macht .


    Wer hat schonmal eine Auskunftssperre beantragt und mit welcher Begründung?


    Jetzt sehe ich grade das die Sperrung nur für 2 Jahre gilt, danach muss man wieder einen Antrag stellen. Meineserachtens wieder ein deutlicher versuch den Datenschutz zu umgehen. Warum hat der Staat daran Interesse das meine Daten jedem zugänglich sind?



    Hier ein Auszug aus dem Antrag :



    Hinweise zum Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
    zu dem von Ihnen beabsichtigten Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre (Auskunftssperre) sind folgende Hinweise erforderlich:
    Im Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NW) vom 13.07.1982 wird bestimmt, daß jedermann über eine von ihm
    bestimmte Person aus dem bei der Meldebehörde geführten Register schriftlich Auskunft erhalten kann. Diese Auskunft darf sich nur auf
    die Bekanntgabe von Namen, Vornamen, akademische Grade und Anschrift erstrecken (§34 Abs. 1 MG NW) - einfache Auskunft. Wird
    die Anfrage im Einzelfall besonders begründet, kann auch eine erweiterte Auskunft (z. B. Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit
    usw.) erteilt werden.
    Sie haben die Möglichkeit, die eine oder andere Art von Auskünften aus dem Melderegister der Meldebehörde zu untersagen (§ 34 Abs. 5
    und 6 bzw. § 35 Abs. 3 MG NW).
    Unter Hinweis auf § 34 Absatz 5 MG NW können Sie jegliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten untersagen. Die
    Entscheidung über Ihren Antrag liegt im Ermessen der Meldebehörde. Wird dem Antrag zugestimmt, hat der Sperrvermerk nur
    Auswirkung gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u.ä.). Behörden erhalten weiterhin
    Auskunft.
    Der Antrag muß begründet sein; evtl. können Nachweise gefordert werden. Der Sperrvermerk dient keineswegs dazu, berechtigte
    Forderungen gegen Sie abzuwenden.
    Der Sperrvermerk ist wirkungslos, wenn nicht ein Wohnungswechsel stattgefunden hat. Das Anmelden einer neuen Wohnung ist somit
    wichtige Voraussetzung für Ihren Antrag.
    Nach § 34 Absatz 6 MG NW können Sie beantragen, daß über Ihre persönlichen Daten eine erweiterte Auskunft - also über Vor- und
    Familiennamen, akademische Grade und Anschrift hinaus - auf Anfrage aus dem privaten Bereich nicht erteilt wird. Auch hierzu ist eine
    Begründung erforderlich. Wird dem Antrag stattgegeben, gilt der Sperrvermerk aber nur dann, wenn es sich nicht um eine rechtliche
    Forderung gegen Sie handelt. Auskünfte nur nach Ihrer Anschrift werden aber in jedem Fall erteilt.
    In § 35 Abs. 3 MG NW wird bestimmt, daß die Meldebehörde an jedermann Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen geben darf, wenn
    nicht vom Betroffenen hiergegen Widerspruch erhoben wurde. Hierbei braucht kein Grund angegeben zu werden. Liegt Ihr Widerspruch
    vor, ist die Meldebehörde verpflichtet, Ihre Daten für diese Zwecke nicht weiterzugeben.
    Mit diesen Hinweisen sollten Sie über die gesetzlichen Vorschriften zum Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre hingewiesen
    werden. Da gerade in diesem Bereich individuelle Gründe eine besondere Bedeutung haben ist die Meldebehörde gern bereit, Sie auf
    Ihren Einzelfall bezogen zu beraten.

  • Was soll an dieser ganzen Geschichte jetzt so schlimm sein?
    Wenn jemand weiß wie ich heiße, kann auf dem einfachstem Medium, sei es das Telefonbuch oder Internet usw. rausfinden wo ich wohne.


    Über Freunde und bekannte kann man sich ebenfalls sagen lassen wer wo arbeitet. Die Welt ist doch klein genug ;)


    Und wenn jemand vor meiner Tür steht um mir irgendetwas anzudrehen, den jage ich ganz schnell weg :)


    Weiß wirklich nicht was jetzt daran so schlimm sein soll. :confused:


    Gruß Ben

  • Strenggenommen ergibt sich diese Auskunftssperre aus dem Grundgesetz. Es basiert afaik auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wurde also von diesem abgeleitet und nennt sich "Recht auf informationelle Selbstbestimmung".
    Das heisst, dass man das Recht hat selbst zu bestimmen, wem die personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden und wem nicht.
    Daher würde die Behörde (das Einwohnermeldeamt) gegen dieses Grundrecht verstoßen, falls es diese Daten ohne deinen ausdrücklichen Willen herausgibt. Mit dem Erteilen der Auskunftssperre hasst Du dem ja widersprochen.


    Man möge mich korrigieren, sofern ich falsch liege. Die Schule ist bei mir schon so lange her... :D


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."


  • naja jeder hat eben ne andere einstellung zu diesen sachen, und da ich auf ausdrücklichen wunsch nicht im telefonbuch stehe, und noch weniger im internet finde ich es schon abwegig wenn das einwohnermeldeamt JEDEM meine persönlichen daten weitergibt, es sind nunmal daten , die ich nur auf meinen eigenen wunsch jemandem mitteilen möchte oder warum soll jemand wissen wo ich wohne oder wann ich geboren bin oder was ich studiert habe usw usw wenn ich das nicht aus eigenem interesse mittele?


    ne ne ich sehe durch diese auskunft für jeden dahergelaufenen meine persönliche sphäre verletzt.


    Schade das man da anscheinend auf rechtlichem weg nichts machen, das witzige ist das ich laut obigem text erst mal umziehen müsste , da die sperre ansonsten nichts bringt :



    Zitat:


    Der Sperrvermerk ist wirkungslos, wenn nicht ein Wohnungswechsel stattgefunden hat. Das Anmelden einer neuen Wohnung ist somit
    wichtige Voraussetzung für Ihren Antrag.



    @ flora du sagst :


    "Über Freunde und bekannte kann man sich ebenfalls sagen lassen wer wo arbeitet. Die Welt ist doch klein genug ;) "


    also wenn ein freund von mir so jedem dahergelaufenen meine persönlichen daten usw usw mitteilt ohne mein einverständnis , dann war er längste zeit mein freund gewesen.


    oder findest du es korrekt wenn jemand deine freunde über dich ausfragt?

  • Also ich persönlich habe nichts dagegen, wenn jemand weiß wo ich arbeite.Die meisten aus diesem Forum hier, wissen wo ich arbeite. Und ich habe es angeboten gehabt, wenn jemand mit der Firma, in der ich arbeite, probleme haben sollte, der kann gerne auf mich zukommen.
    Bestes Beispiel ist letztes Jahr das Problem mit der Deaktivierungsgebühr gewesen. ;)


    Und was die Freunde betrifft, und wenn Sie es weiter sagen, dann ist es halt so, dann kann ich es eh nicht ändern.
    Wem willst Du heut zu Tage verbieten über DIch hinter Deinem Rücken zu reden? ;)


    Vielleicht ist es auch nur eine Einstellungssache... :)


    Gruß Ben

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13


    Also ich persönlich habe nichts dagegen, wenn jemand weiß wo ich arbeite.Die meisten aus diesem Forum hier, wissen wo ich arbeite. Und ich habe es angeboten gehabt, wenn jemand mit der Firma, in der ich arbeite, probleme haben sollte, der kann gerne auf mich zukommen.


    Gruß Ben


    Solange DU nichts dagegen hast, ist DEINE Einstellung ja in Ordnung! Allerdings sehe ich ein Problem in dem Automatismus der dem System zugrunde liegt. Nach meinem Rechtsempfinden sollte jeder Einzelne frei entscheiden dürfen, ob jedermann seine persönlichen Anschrift usw. erfragen darf. Ämter usw. haben natürlich immer das Recht - auch bei erteilter AS. Gegenwärtig läuft allerdings das Ganze als Ausnahmetatbestand. Nur bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange kann eine AS genehmigt werden.


    Nach §34 MG muss man sogar selbst dafür Sorge tragen, dass sein Geburtstag im lokalen Käßblatt der Gemeinde nicht veröffentlicht wird. Insbesondere Informationen über Sterbefälle werden von Gewissen religiösen Vereinigungen gerne dazu verwendet, neue Schäflein zu gewinnen (selbst erlebt). Bekannt dürfte ja auch sein, dass die GEZ sich regelmäßig bei den Gemeinden erkundigt und die erteilte Auskunft auch "gebührend" honoriert...


    Merkwürdiger Weise konnte sich beispielsweise diese Automatismus nicht bei der Organspende durchsetzen. Hier muss jeder sein Einverständnis geben, obwohl hier es - meiner Meinung nach - bessere Argumente für die Einführung eines Automatismus gibt.


    Gruß


    Speakers

  • Ich bin Zeuge Jehovas !!


    Mundis Zitat:
    Ein Beispiel ist, das ich direkt nachdem ich umgezogen bin besuch von den Zeugen Jehovas hatte. Ich dachte mir schon woher die sofort wissen das ich neu bin , jetzt ist mir das klar, wenn das Einwohnermeldeamt meine Daten jedem frei zugänglich macht .



    Zeugen Jehovas gehen nicht zum Einwohnermeldeamt und suchen nach Daten von neuzugezogen. Was glaubst du eigentlich wer wir sind?? Du hattest eben "Glück" oder "Pech", wie du es nehmen willst. Aber Daten nach alter Spionage Manier raussuchen und dann schauen, "wo wohnt ein neuer" ist auf keinen Fall der Stiel der ZJ.


    Ich weiß das, weil ich selbst einer bin !


    Übrigens eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt gibt es nicht kostenlos. Von daher wird afaik keiner auf die Ideekommen hunderte von Daten abzufragen - der "Mann" wäre Arm.


    Gruß,
    Dominik

  • btw: diese auskunft kostet auch ne kleinigkeit


    und das einwohnermeldeamt hat auch keine ahnung von meinem job und und und


    in der auskunft steht nur name anschrift und das meldedatum
    imho musste ich so einen zettel schon öfter besorgen und mehr als das was ich sagte steht nicht drauf


    und was daran so schlimm ist versteh ich nicht :confused:

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe


  • In der Regel kostet eine Auskunft so um die 7 Euro. Großabnehmer erhalten aber Rabatt! :D


    Das Einwohnermeldeamt kennt auch Dein Job!


    Bei der einfachen Melderigisterauskunft hast Du recht, nicht aber bei der erweiterten, die allerdings etwas größere Hürden voraussetzt.


    Jeder der ein Handyvertrag abschließt entscheidet selbst, ob er in CDs, Telephonbücher usw. übernommen wird. Der Staat bietet diesen Service leider nur mit Hürden und stellt die Entscheidung ins eigene Ermessen.

  • Re: Ich bin Zeuge Jehovas !!


    Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Zeugen Jehovas gehen nicht zum Einwohnermeldeamt und suchen nach Daten von neuzugezogen. Was glaubst du eigentlich wer wir sind?? Du hattest eben "Glück" oder "Pech", wie du es nehmen willst. Aber Daten nach alter Spionage Manier raussuchen und dann schauen, "wo wohnt ein neuer" ist auf keinen Fall der Stiel der ZJ.


    Nein, sie gehen (zumindest hier) von Klingelschild zu Klingelschild und vergleichen ganz GEZ-Like die Namen mit ihren "schlauen Buechern".


    Wenn man Leute mit Zeit hat, ist das natuerlich billiger als Einwohnermeldeamt.


    War in meinen letzten drei Wohnungen so, dass man die Herrschaften dort sieht, und man kann davon ausgehen, dann spaetestens in den 14 Tagen danach besucht zu werden (sowohl GEZ als auch ZJ).


    cu
    XlF

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