Es ist ja nicht die Frage ob es nicht geht, beim Händler den Mobilfunkvertrag zu widerrufen, sondern ob es auch geht dem direkten Vertragspartner den Widerruf zukommen zu lassen. Ist die Karte (die nach o2 AGB immer o2 gehört) defekt, wechselt also der Händler die Karte? Wenn ich nun aber den Mobilfunkvertrag widerrufen möchte und nicht den Händlervertrag, weil ich nicht an dem Händler und dem Handy und dessen Qualität schlecht finde, sondern zum Beispiel durch irgendwelche AGB-Klauseln des Dienstleistungsvertrages nicht einverstanden bin, kann ich dann nicht den Mobilfunkvertrag widerrufen, bei dem der Händler ja nur im Auftrag des Netzbetreibers normalerweise den Widerruf entgegennimmt? Wenn der Widerruf des einheitlichen Rechtsgeschäftes (wo der eine Vertrag mit dem anderen steht und fällt) nun nur an einen Vertragspartner zugegangen ist (Willenserklärung), hat dann nicht aufgrund der Konstruktion dann der Netzbetreiber genauso den Händler über den Widerruf des Händlervertrages zu informieren, wie der Händler im umgekehrten Falle den Netzbetreiber über den Widerruf des Kartenvertrages bei Eingang des Widerrufes des Händlervertrages bei ihm? Es wurden nicht umsonst Formalien an den Widerruf (Formulare, Zusatzbedingungen, Notwendigkeit des Wortes "Widerruf") verworfen, um den Verbraucher zu schützen.
Die Frage ist inwiefern die Formalie, des Adressaten (Postbotenfall?) gilt, wenn dieser sowieso für den Mobilfunkvertrag (nicht für den Händlervertrag) nur als Vermittler gilt? So ganz einfach ist das nicht geklärt, aber da der BGH bei einheitlichen Kreditverträgen bei Haustürgeschäften m.M. ähnlich die Wirksamkeit getrennter Widerrufe bei beiden Vertragsparteien sieht....
Zur Not muss man eben auf ein Urteil warten.
Es ist nicht falsch wie angegeben den Widerruf an den Händler zu senden, aber ist es deshalb auch gleich ungültig den Widerruf direkt an den Vertragspartner zu senden (wenn der Händler nur den "Postboten" spielt für den Diensteleistungsvertrag? Angenommen ich kann den Händler aus irgendwelchen Gründen nicht mehr kontaktieren, ich weiss nur ich habe einen Vertrag mit Firma xy, erlischt mit Abhandenkommen dieser Kenntnis das Widerrufsrecht des Mobilfunkvertrages eben mit dieser Firma xy?
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