O2 bucht trotz fristgem. Widerrufs ab – 30 EUR Rücklastgebühr!

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Wenn das Abschlußdatum auf den 29.01. lautet, ist es kein Wunder, wenn o2 sich quer stellt.


    Ob 29.01. oder 31.1. macht, wenn der Widerruf am 7.2. getätigt wurde, nicht wirklich einen Unterschied, da die vierzehntägige Frist noch lange nicht abgelaufen war. Der Knackpunkt wird sein, dass der Händler vermutlich behaupten wird, es wäre gar kein Fernabsatz-Geschäft gewesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Wenn das Abschlußdatum auf den 29.01. lautet, ist es kein Wunder, wenn o2 sich quer stellt.


    Solchen dubiosen "Händlern" sollte eigentlich das Handwerk gelegt werden.

    Die Sache zieht sich nur schon so lange hin, das Datum ist vom Händler nicht gefakt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ob 29.01. oder 31.1. macht, wenn der Widerruf am 7.2. getätigt wurde, nicht wirklich einen Unterschied, da die vierzehntägige Frist noch lange nicht abgelaufen war.


    Stimmt

    Zitat

    Der Knackpunkt wird sein, dass der Händler vermutlich behaupten wird, es wäre gar kein Fernabsatz-Geschäft gewesen.

    Behaupten kann er viel, aber wie möchte der Händler beweisen, dass es kein Fernabsatz war, entweder es war POSTIDENT (wäre nachweisbar Fernabsatz) oder er hat gar keine Legitimation vom Kunden.

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  • Wenn es kein Fernabsatz-Geschäft gewesen sein sollte, muß ja eine Unterschrift vorliegen. Und das tut es nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Wenn das Abschlußdatum auf den 29.01. lautet, ist es kein Wunder, wenn o2 sich quer stellt.


    Solchen dubiosen "Händlern" sollte eigentlich das Handwerk gelegt werden.


    o2 hat sehr wohl eine Blacklist mit unzuverlässigen Händlern. Im PartOS stehen sie alle aufgelistet. Der Name "Superserv" allerdings ist nicht aufzufinden. Möglicherweise firmiert er/sie auch jedoch gegenüber o2 unter anderem Namen als gegenüber Endkunden.


    Zum Thema Widerruf: Er ist selbstverständlich in diesem Falle an den Händler zu richten, und nicht an o2.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan_bs
    Also jetzt eine Frage zum Einschreiben, dass du von der Post geholt hast, handelte es dabei um ein EINSCHREIBEN oder um POSTIDENT? Lag in dem Schreiben ein Zettel, in dem du auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurdest? ... dort hätte dann auch stehen müssen, wohin der Widerruf zu richten ist.


    Ich habe hier noch den Briefumschlag - die Karte kam per Einschreiben mit Rückschein von SuperSurv. Könnte sein, dass da was zu den AGB dabei war, aber das war dann von O2 - lediglich das Anschreiben stammte von SuperSurv. Ich hab bis auf das Anschreiben alles samt Widerruf zu o2/Nürnberg zurückgeschickt, weil SuperSurv nur ein Postfach angibt. Mit der Bestätigung der "Kündigung für 2010" kam dann aber nur meine Karte zurück, nicht die AGB... insofern kann ich schlecht nachsehen.

  • Okay, auf alle Fälle bist du auf einen windigen Händler hereingefallen, setze dich erneut mit o2 in Verbindung schildere den Sachverhalt, wie es zum (vermeintlichen) Vertragsabschluss kam, dein fehlgeleiteter Widerruf aufgrund mangelnder Information von seiten des Händlers, (evtl.: o2 als im Markt aktiver und sich im Geschäft bestens Auskennender, hat eine gewisse Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Vertriebspartner, dass diese auch sorgfältig arbeiten und den - mit dem Marktgeschehen nicht vertrauten - Kunden(anwärter) nicht hinters Licht führen...) und frage nach deren Nachweis, der belegen soll, dass o2 mit dir, bzw. du mit o2 ein Vertragsverhältnis hat/hast.

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  • Da Händlervertrag und Mobilfunkvertrag ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen, führt der Widerruf des Mobilfunkvertrages natürlich automatisch auch zum Widerruf des Händlervertrages und umgekehrt (und Händler und Netzbetreiber müssten sich immer gegenseitig informieren). Es war schon nicht so falsch, den Widerruf an o2 zu senden....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Da es nicht direkt o2 war sondern ein Händler würde ich nochmal nett bei der Kundenbetreuung anfragen ob der Händler der dir den Vertrag verkauft hat wirklich http://www.superserv.de/ ist. Dann beschwere dich schriftlich über diesen Händler und sage das du diesen Vertrag nicht haben willst. Was auch sein kann das der Händler dir die Karte schon aktiv geschickt hat

  • Zitat

    Original geschrieben von Telefonman24
    Da es nicht direkt o2 war sondern ein Händler würde ich nochmal nett bei der Kundenbetreuung anfragen ob der Händler der dir den Vertrag verkauft hat wirklich http://www.superserv.de/ ist. Dann beschwere dich schriftlich über diesen Händler und sage das du diesen Vertrag nicht haben willst. Was auch sein kann das der Händler dir die Karte schon aktiv geschickt hat


    Was sich leicht beweisen lässt. Er weiß ja wann die Karte ankam. Danach hat er sie nicht benutzt. Wurde sie davor aktiviert war es der händler...

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