ZitatOriginal geschrieben von GigaTom
Wenn das Abschlußdatum auf den 29.01. lautet, ist es kein Wunder, wenn o2 sich quer stellt.
Ob 29.01. oder 31.1. macht, wenn der Widerruf am 7.2. getätigt wurde, nicht wirklich einen Unterschied, da die vierzehntägige Frist noch lange nicht abgelaufen war. Der Knackpunkt wird sein, dass der Händler vermutlich behaupten wird, es wäre gar kein Fernabsatz-Geschäft gewesen.