Rechtschutzversicherung: Advocard oder ARAG

  • Zitat

    Original geschrieben von withoutaname
    Was ich vielleicht noch erwähnenswert finde - RSV unbedingt bei ner anderen Versicherung abschließen und nicht bei der, bei welcher man Haftpflicht, BU/EU, Unfallversicherung usw. hat. Sonst wird es im Ernstfall schwierig mit ner Klage ;)


    das ist ein häufig zitiertes Märchen.
    Die Rechtsschutzversicherung ist immer unabhängig und an Ihre Bedingungen gebunden. Wenn der RA ordentlich argumentiert muss die RSV zahlen (je nach Versicherung genügt eine Aussicht auf Erfolg durch den RA, manche wollen einen 'Stichentscheid' o.ä.). Aber wenn die Bedingungen für eine Übernahme des Rechtsschutfalls da sind muss geleistet werden. Da ist es egal ob es die selbe Gesellschaft ist.
    Vorteil kann sogar sein das die Versicherung eher mal etwas zahlt ohne Rechtstreit, denn ob sie nun den Schaden zahlt oder dann mittels RSV Klagekosten und Schaden ist fast egal, nur ist letzteres teurer. Selbst wenn die Versicherung den Rechtstreit gewinnt (oder ein Vergleich geschlossen wird) aber die RSV zahlen musste, hat sie evtl. gleich hohe oder sogar höhere Kosten.



    Grüße

  • Ich erlebt. Man ruft ja bei der Arag an, schildert seinen fall, bekommt eine Bearbeitungsnummer. In dem Fall gabs 2 Möglichkeiten, fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Wobei mir gesagt wurde, solche Sachen werden norm. immer unter Fahrlässigkeit gewertet - vom Gericht. Wäre das allerdings nicht so gelaufen, was aber nie gemacht wird, nur wenn man zu diesem Fall noch andere Sachen "verbrochen" hätte, dann hätte die Arag das abgeleht und ich hätte die Anwaltskosten übernehmen müssen. Das aber widerrum wurde mir pers. sofort mitgeteilt und auch noch mal schriftlich zugestellt.

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