Solche frage können nur kommen, wenn man zu viele Gerichtsshows im Fernsehen schaut. ![]()
Bisher hatte ich den Satz schon als normal angesehen: "gegen dieses urteil gib es das Rechtsmittel der Berufung oder Revision..."
Heute zum ersten mal eine Abweichung: "gegen diese Urtiel gib es das Rechtsmittel der Revision."
Ääähh.. Warum keine Berufung? Wo ist da eigentlich der Unterschied? Gibt es da überhaupt einen? Bisher hatte ich immer gedacht es wären zwei Bezeichnungen für im Grunde dieselbe Angelegenheit. Bin mal gespannt wo da der Unterschied ist.
PS. Des Verständnisses wegen, für die Rechtsabbieger ![]()
Ein Mann war Angeklagt weil er eine junge frau entführt und Lösegeld erpresst haben soll. Während der verhandlung stellte sich heraus, daß die Entführung von der Frau und Ihrem Freund vorgetäuscht war, um an das Geld des Vaters der Frau zu kommen. Der Angeklagte sollte dann mal eben für den Fall in den Knast. Damit das nicht auffällt.
Der Angeklagte wurde dann Freugesprochen (Entsprach dem Antrag der Anklage und Verteidigung)