Hallo,
vorweg: Ja, ich habe hier gesucht und auch gegoogelt, es gibt eine Menge zum Thema allgemein. Die Ratschläge, auch z.B. in diesem Thread und auch sonst im Netz sind eher uneinheltlich: Manche raten, nicht zu reagieren bis was vom Gericht kommt, manche raten, die Forderung schriftlich abzuweisen.
Ich bin schlicht gesagt unsicher und die Sache liegt mir arg im Magen. Daher erlaube ich mir einen neuen Thread, ich erwarte keine Rechtsberatung, aber erhoffe eine Orientierung. Danke euch.
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Zur Sache:
Die Anwaltskanzlei XY schreibt am 26.5. an meinen Schwiegervater, dass er "mit Ihrem Benutznamen xxxxx ein Angebot in Anspruch genommen" habe, "das über das Payment-System Eurobill abgerechnet wurde."
Er habe trotz Fälligkeit nicht bezahlt, man bitte den Betrag inklusive Mahnkosten und Zinsen bis zum 10.6. zu überweisen.
Mein Schwiegervater ist vor 5 Wochen gestorben und war nie in seinem Leben im Internet. Eine zu mahnende Rechnung hat es natürlich nie gegeben. Meine noch trauernde entsetzte Schwiegermutter rief die Kanzlei an und fragte nach, mit dem Ergebnis, dass Erwachsenenzeitschriften bestellt worden wären, dass sie ja Anzeige wegen Datenmissbrauch stellen könne, man werde ihr die Unterlagen zustellen.
Jedoch ist die Anwaltskanzlei XY seit Jahren internetweit für üble Abzocke bekannt. Den Namen der Kanzlei nenne ich hier nicht, denn ich habe bereits ein Forum gefunden, wo ein Thread über diese Firma gelöscht werden musste.
Als Handlungsoptionen stehen wohl an:
- nicht reagieren bis was vom Gericht kommt?
- Einschreibebrief gegen die Forderung schicken ohne eigenen Anwalt (wobei das die Kanzlei nach Berichten im Internet nicht wirklich interessiert)?
- Verbraucherzentrale kontaktieren (wollen auch Geld)?
- Anwalt aufsuchen (kostet, Schwiegermutter hat keine RV)?
- Polizei und Anzeige erheben
- ...
Danke für ein paar Tipps, Öle