Abzocke-Inkasso-Mahnbescheid bekommen - was tun?

  • Hallo,


    vorweg: Ja, ich habe hier gesucht und auch gegoogelt, es gibt eine Menge zum Thema allgemein. Die Ratschläge, auch z.B. in diesem Thread und auch sonst im Netz sind eher uneinheltlich: Manche raten, nicht zu reagieren bis was vom Gericht kommt, manche raten, die Forderung schriftlich abzuweisen.


    Ich bin schlicht gesagt unsicher und die Sache liegt mir arg im Magen. Daher erlaube ich mir einen neuen Thread, ich erwarte keine Rechtsberatung, aber erhoffe eine Orientierung. Danke euch.


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    Zur Sache:


    Die Anwaltskanzlei XY schreibt am 26.5. an meinen Schwiegervater, dass er "mit Ihrem Benutznamen xxxxx ein Angebot in Anspruch genommen" habe, "das über das Payment-System Eurobill abgerechnet wurde."


    Er habe trotz Fälligkeit nicht bezahlt, man bitte den Betrag inklusive Mahnkosten und Zinsen bis zum 10.6. zu überweisen.


    Mein Schwiegervater ist vor 5 Wochen gestorben und war nie in seinem Leben im Internet. Eine zu mahnende Rechnung hat es natürlich nie gegeben. Meine noch trauernde entsetzte Schwiegermutter rief die Kanzlei an und fragte nach, mit dem Ergebnis, dass Erwachsenenzeitschriften bestellt worden wären, dass sie ja Anzeige wegen Datenmissbrauch stellen könne, man werde ihr die Unterlagen zustellen.


    Jedoch ist die Anwaltskanzlei XY seit Jahren internetweit für üble Abzocke bekannt. Den Namen der Kanzlei nenne ich hier nicht, denn ich habe bereits ein Forum gefunden, wo ein Thread über diese Firma gelöscht werden musste.


    Als Handlungsoptionen stehen wohl an:


    - nicht reagieren bis was vom Gericht kommt?
    - Einschreibebrief gegen die Forderung schicken ohne eigenen Anwalt (wobei das die Kanzlei nach Berichten im Internet nicht wirklich interessiert)?
    - Verbraucherzentrale kontaktieren (wollen auch Geld)?
    - Anwalt aufsuchen (kostet, Schwiegermutter hat keine RV)?
    - Polizei und Anzeige erheben
    - ...


    Danke für ein paar Tipps, Öle

    Mit Grüßen ...

  • Dem evtl. irgendwann vom Amtsgericht kommenden offiziellen Mahnbescheid widersprechen
    (das dann aber auf jeden Fall machen) und das Ganze dann vergessen. Ansonsten nichts tun.


    Gruß


    Tommy

  • Re: Abzocke-Inkasso-Mahnbescheid bekommen - was tun?


    Zitat

    Original geschrieben von rajenske

    Mein Schwiegervater ist vor 5 Wochen gestorben und war nie in seinem Leben im Internet. Eine zu mahnende Rechnung hat es natürlich nie gegeben. Meine noch trauernde entsetzte Schwiegermutter rief die Kanzlei an und fragte nach, mit dem Ergebnis, dass Erwachsenenzeitschriften bestellt worden wären


    Das ist ein ebenso bekannte wie wirklich widerliche Masche:
    Man schreibt verstorbenen männlichen Opfern eine solche Mahnung und setzt darauf, dass die trauernden und geschockten weiblichen Hinterbliebenen aus Scham zahlen.
    Meist sind das ja auch ältere Leute bei denen das dann auch öfter mal klappt weil das in der Generation ja noch durchaus etwas schamhaftes ist was man nicht so öffentlich machen will.


    Mein Rat in diesem Fall:
    Zur Polizei und Strafanzeige stellen! Solchen Leuten und ihren Helfershelfern gehört das Handwerk gelegt.
    Natürlich auf gar keinen Fall irgendwas zahlen - erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (was nie der Fall sein wird), Widerspruch einlegen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Mach auf jeden Fall ein Anzeige und schreib eine Beschwerde an die Anwaltskammer.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Danke für die Antworten.


    Die Masche selbst ist tatsächlich eigentlich alt, stimmt.


    Anzeige und Anwaltskammer ist ok. Und WENN was vom Gericht kommt, dann widersprechen, das ist ja auch klar, das ist nicht das Problem.


    Fieserweise kann sich der Anbieter einfach darauf zurückziehen, irgendein Unbekannter hätte sich mit falschem Namen registriert. Und ist damit erst mal aus dem Schneider.


    Aber rein rechtlich für Schwiegermama:


    1. Ist es nötig, der Forderung zum jetzigen Zeitpunkt zu widersprechen oder kann man sie ignorieren?


    2. Ist es zur rechtlichen Absicherung notwendig, eine Anzeige zu machen?


    Zur Frage 1 hat ja bisher nur t-tommy1 etwas gesagt. Und das sind die beiden Fragen, wo nach meiner Recherche die Ansichten auseinander gehen.


    Grüße, Öle

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Fieserweise kann sich der Anbieter einfach darauf zurückziehen, irgendein Unbekannter hätte sich mit falschem Namen registriert. Und ist damit erst mal aus dem Schneider.


    Das ist schon mal ein Irrtum !
    Die müssen beweisen das Dein Verwandter die strittige Leistung beauftragt hat !
    Haben Sie seine Unterschrift sieht es schlecht aus für den/die Erben, denn sie erben auch die Schulden mit.


    Zitat


    1. Ist es nötig, der Forderung zum jetzigen Zeitpunkt zu widersprechen oder kann man sie ignorieren?


    Reagieren muss* man erst bei einem Mahnbescheid der vom Gericht in einem gelben Umschlag förmlich zugestellt wird.
    Alles andere kann man als Werbung interpretieren und ungeöffnet dem Altpapier übereignen.


    * Müssen tut man natürlich nicht wirklich, nur 2 Wochen nach Zustellung hat der Gläubiger einen "Titel" den er per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kann. Also sollte man dem Mahnbescheid widersprechen, dann geht es (wenn es der Gläubiger möchte und die Gerichtskosten vorschießt) vor das für den Wohnort des verstorbenen Verwandten zuständige Amtsgericht.
    Da das Gericht hier aber handfeste beweise verlangt, z.B. eine IP die zweifelsfrei deinem Verwandten zugeordnet werden kann oder eben seine Unterschrift, sieht es hier für Abzocker nicht so gut aus. Du musst nicht beweisen das Dein Verwandter die Leistung NICHT bestellt hat, Du musst nur bestreiten, Beweisen muss der Gläubiger :D


    Zitat


    2. Ist es zur rechtlichen Absicherung notwendig, eine Anzeige zu machen?


    Ist nicht nötig und wird von Abzockern regelmäßig verlangt, als Anzeige gegen Unbekannt wegen Missbrauchs von Personendaten.


    Von einer Anzeige gegen die Gläubiger würde ich bei verstorbenen abraten. Da immer die zwar sehr geringen aber doch gegebene Möglichkeit besteht das der Verstorbenen die Sache eben doch beauftragt hat.
    Und da man auch wegen unbegründeter Strafanzeigen gegen andere in Regress genommen werden kann (Vortäuschung von Straftaten) wäre mir das Risiko zu hoch das der Schuss nach hinten los geht.



    Mein Tipp:
    Abwarten und Tee trinken :top:


    Aber lass mich raten, für den verstorbenen Verwandten habt ihr in einer Zeitung eine Todesanzeige aufgegeben ?
    Der Verwandte steht mit Name und Anschrift im Telefonbuch ?
    Die Abzocker grasen nämlich die Todesanzeigen ab und ermitteln dann über das Telefonbuch eine Adresse um die "Mahnungen" zu verschicken...

  • Zitat

    Original geschrieben von SH888
    Die müssen beweisen das Dein Verwandter die strittige Leistung beauftragt hat !
    Haben Sie seine Unterschrift sieht es schlecht aus für den/die Erben, denn sie erben auch die Schulden mit.


    Das kann ich mir nicht vorstellen, es ging ja um Strafanzeige - da müssen die doch gar nix beweisen.


    Um Unterschriften geht es ja gar nicht.

    Zitat

    Von einer Anzeige gegen die Gläubiger würde ich bei verstorbenen abraten. Da immer die zwar sehr geringen aber doch gegebene Möglichkeit besteht das der Verstorbenen die Sache eben doch beauftragt hat.


    In diesem Fall nicht.

    Zitat

    Aber lass mich raten, für den verstorbenen Verwandten habt ihr in einer Zeitung eine Todesanzeige aufgegeben ?


    So kenne ich die Masche auch. Wir haben jedoch keine Todesanzeige aufgegeben.


    Zumindest hört sich das jetzt - rechtlich für die Schwiegermama - nach Abwarten an. Das wäre für sie wichtig.


    Trotz alledem würde ich wohl gern gegen den Laden vorgehen, muss man aber mit ihr absprechen.


    Gruß, Öle

    Mit Grüßen ...

  • Und wenn ihr durch Zeugen nachweisen könnt, daß der Tote nie im Internet war bzw. evtl zum Zeitpunkt der Bestellung gar nicht dazu in der Lage war, würde ich den Abzocker sofort anzeigen.

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  • Hallo, kleine Rückmeldung.


    Anzeige bei der Polizei wurde heute erstattet. Wie schon vermutet, sagt auch die Polizei, dass die sich immer rausreden können, dass sich "irgendjemand" mit falschem Namen was bestellt hat. Das wird also nichts bringen, außer dass hoffentlich irgendwann mal durch eine Vielzahl von Anzeigen/Beschwerden sich die Verdachtsmomente erhöhen werden.


    Der Mandant der Kanzlei (vermutlich verwandt/verschwägert :rolleyes: ) sitzt übrigens in Luxemburg.


    Zusätzlich werden wir noch die Verbraucherzentrale informieren, irgendwo müssen die ganzen Fälle ja gesammelt werden.


    Ansonsten warten wir gegenüber der Kanzlei ab, ob überhaupt was vom Gericht kommen wird.


    Danke nochmal für die Antworten. Da das hier emotional ziemlich hochkochte, hat der Thread geholfen, auch wenn es das Thema 1000-fach im Netz gibt.


    Grüße, Öle

    Mit Grüßen ...

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