Hängt sicher auch vom Vertrag ab, ob das Schloss egal ist. Ich weiß aber nicht, ob einem die Versicherung einfach noch so viele Fallstricke hinsichtlich der Schloss-Auswahl in den Vertrag schreiben darf wie sie möchte.
Bei mir muss es glaube ich einfach abgeschlossen sein, das reicht. Ich glaube sogar, man darf es auch abends draußen stehen haben, das müsste ich aber nochmal nachschauen, da ich kürzlich den Anbieter der Hausrat gewechselt hab.
Beim bisherigen Anbieter (Provinzial) gab es auf jeden Fall noch nie Probleme. Weder Polizei noch Versicherung haben nach dem genauen Schloss gefragt. Selbst ohne Beleg für das Fahrrad habe ich nach genauer Angabe der Teile und Hersteller den Neuwert erhalten, obwohl das Fahrrad schon recht alt war...
Die Frage nach einem Beleg für das Schloss bringt auch nur bedingt was, denn Du kannst ja auch theoretisch Schloss A für 50 EUR gekauft und Schloss B für 2,50 EUR verwendet haben. Wäre dann halt Versicherungsbetrug, wenn Du dennoch sagst, Du hättest Schloss B verwendet. Die Versicherung hätte aber erst etwas davon, wenn das im Nachhinein herauskäme. Und da ein geknacktes Schloss ja wohl vom Dieb nicht zusammen mit dem Fahrrad aufgehoben wird, müsste sich dazu wohl erst ein Zeuge finden...