Jamba-Versicherung - Notebook gestohlen - Jamba verweiger die Schadensregulierung

  • Ich würde mir nochmals das "Vernehmungs"protokoll von der Polizei kommen lassen. Falls Du dort nämlich angeben hast, dass du keinen Körperkontakt mit dem Notebook bzw. der Tasche hattest, kannst Du Dir die Zahlung dermaßen von der Backe putzen. Da kommt dann geballte Jamba Rechtsanwaltspower und obendrein noch dumme Belehrungen vom Richter (lesen Sie doch die AGBs und ähnliches Blah Blah a la haben Sie die Aussage vom Verkäufer schriftlich? etc.), falls es soweit kommt.

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Hilden
    Falls Du dort nämlich angeben hast, dass du keinen Körperkontakt mit dem Notebook bzw. der Tasche hattest, kannst Du Dir die Zahlung dermaßen von der Backe putzen.


    Hätte er diesen Kontakt gehabt, hätte er es wohl auch gemerkt. Witzig, dass du schon der Dritte bist, der ihm diesen Körperkontakt "andichtet", wobei der TE selber davon nie etwas geschrieben hat (oder ich hab´s überlesen).

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Hätte er diesen Kontakt gehabt, hätte er es wohl auch gemerkt. Witzig, dass du schon der Dritte bist, der ihm diesen Körperkontakt "andichtet", wobei der TE selber davon nie etwas geschrieben hat (oder ich hab´s überlesen).


    Dieses Andichten war wohl immer als Rat und nicht als Mutmaßung gedacht...

  • moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Wenn Du die Tasche am Körper getragen hättest, wäre es ja Raub und kein Diebstahl! Was sind das für Spacken bei Jamba?! :confused:


    Zumindest ist die nach deutschem Recht nicht zwangsweise so... . Anwendung / Drohung von Gewalt spielt u.a. eine Rolle. Ein "einfacher Taschendiebstahl" wird nicht gleich zum Raub, nur weil mir ein Handy, welches ich am Körper getragen habe, aus der Tasche gezogen wurde.
    Auch kann man Dinge trotz "sicherem Gewahrsam" stehlen, ohne das es ein Raub wird... .
    ...wenn man Rechtsnormen wie das StGB hernimmt... .


    Gruesse vom KURTi

  • Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Dieses Andichten war wohl immer als Rat und nicht als Mutmaßung gedacht...


    Wohl etwas spät, wenn die Aussage schon gemacht wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Wohl etwas spät, wenn die Aussage schon gemacht wurde.


    Ich habe den Rat ja nicht bewerten, ich wollte einfach nur auf die Intention der Kommentare hindeuten, die anscheinend nicht bei allen angekommen ist.


    Zudem:
    Diese Aussage

    Zitat

    Ich saß an einer Bushaltestelle, Notebook in einer Notebooktasche stand neben mir, habe nebenbei Zeitung gelesen

    lässt offen, ob er die Tasche berührt hat oder nicht. ;)


    Hat er bei der Polizei die selbe Aussage gemacht, könnte er seine Aussage ja evtl noch ergänzen.
    Kommt natürlich aber jetzt eher schlecht...

  • Naja, der Typ, der einem das andreht, hat doch mit Sicherheit selbst keine Ahnung. Er bekommt halt ´ne kleine Provison, wenn er so´ne Versicherung abschließen kann und das war´s.

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