Ich würde mir nochmals das "Vernehmungs"protokoll von der Polizei kommen lassen. Falls Du dort nämlich angeben hast, dass du keinen Körperkontakt mit dem Notebook bzw. der Tasche hattest, kannst Du Dir die Zahlung dermaßen von der Backe putzen. Da kommt dann geballte Jamba Rechtsanwaltspower und obendrein noch dumme Belehrungen vom Richter (lesen Sie doch die AGBs und ähnliches Blah Blah a la haben Sie die Aussage vom Verkäufer schriftlich? etc.), falls es soweit kommt.
Jamba-Versicherung - Notebook gestohlen - Jamba verweiger die Schadensregulierung
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Original geschrieben von Hilden
Falls Du dort nämlich angeben hast, dass du keinen Körperkontakt mit dem Notebook bzw. der Tasche hattest, kannst Du Dir die Zahlung dermaßen von der Backe putzen.
Hätte er diesen Kontakt gehabt, hätte er es wohl auch gemerkt. Witzig, dass du schon der Dritte bist, der ihm diesen Körperkontakt "andichtet", wobei der TE selber davon nie etwas geschrieben hat (oder ich hab´s überlesen). -
Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Hätte er diesen Kontakt gehabt, hätte er es wohl auch gemerkt. Witzig, dass du schon der Dritte bist, der ihm diesen Körperkontakt "andichtet", wobei der TE selber davon nie etwas geschrieben hat (oder ich hab´s überlesen).Dieses Andichten war wohl immer als Rat und nicht als Mutmaßung gedacht...
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moin moin,...
ZitatOriginal geschrieben von Benz-Driver
Wenn Du die Tasche am Körper getragen hättest, wäre es ja Raub und kein Diebstahl! Was sind das für Spacken bei Jamba?! :confused:Zumindest ist die nach deutschem Recht nicht zwangsweise so... . Anwendung / Drohung von Gewalt spielt u.a. eine Rolle. Ein "einfacher Taschendiebstahl" wird nicht gleich zum Raub, nur weil mir ein Handy, welches ich am Körper getragen habe, aus der Tasche gezogen wurde.
Auch kann man Dinge trotz "sicherem Gewahrsam" stehlen, ohne das es ein Raub wird... .
...wenn man Rechtsnormen wie das StGB hernimmt... .Gruesse vom KURTi
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Original geschrieben von Joghurt2
Dieses Andichten war wohl immer als Rat und nicht als Mutmaßung gedacht...
Wohl etwas spät, wenn die Aussage schon gemacht wurde. -
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Original geschrieben von flashhawk
Wohl etwas spät, wenn die Aussage schon gemacht wurde.Ich habe den Rat ja nicht bewerten, ich wollte einfach nur auf die Intention der Kommentare hindeuten, die anscheinend nicht bei allen angekommen ist.
Zudem:
Diese AussageZitatIch saß an einer Bushaltestelle, Notebook in einer Notebooktasche stand neben mir, habe nebenbei Zeitung gelesen
lässt offen, ob er die Tasche berührt hat oder nicht.

Hat er bei der Polizei die selbe Aussage gemacht, könnte er seine Aussage ja evtl noch ergänzen.
Kommt natürlich aber jetzt eher schlecht... -
Da kann man mal wieder sehen was es für verlogene Versichrungern und Angestellte gibt....
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Naja, der Typ, der einem das andreht, hat doch mit Sicherheit selbst keine Ahnung. Er bekommt halt ´ne kleine Provison, wenn er so´ne Versicherung abschließen kann und das war´s.
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