Ist das Schwarzarbeit?

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Wie kommt ihr darauf, dass Symphonie Geld erhält und Klavieruntericht gibt?


    Da habe ich das falsch verstanden. Mit Hinzuverdienstgrenze meinte ich die "Liebhaberei". Da darf man 500,- Euro "verdienen", ohne es angeben zu müssen (ist das jährlich oder monatlich?).

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Danke erst einmal für die Antworten.


    Nein, Nebelfelsen du hast vollkommen Recht. Um es noch einmal klar zu stellen, nicht ich gebe Klavierstunden, sondern mein Bekannter erteilt sie mir.


    Und auch das ist nicht wahr, tatsächlich erhalte ich diese Stunden nicht wirklich und ich zahle ihm auch nichts. Bei mir wären vermutlich Hopfen und Malz verloren, ich habe es zuletzt im Kindergarten erfolglos mit Blockflöte versucht.


    Er möchte lediglich diese Bestätigung als "Freundschaftsdienst" von mir. Wofür die ist mir nicht bekannt, ich will ihn auch nicht fragen. Vermutlich möchte er diese als Einkommensnachweis für einen Privatkredit, Vermieter oder was weiß ich was. Bestimmt nicht für das Finanzamt, aber da könnte sie natürlich letztendlich doch auftauchen.


    Für mich stellt sich die Frage, ist diese Bescheingung ungefährlich wie Schuhe kaufen oder kann da irgendwas nachkommen.


    Und genau hier gehen meine Befürchtungen hin:

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Unabhängig davon: auch wenn es augenscheinlich stimmt, was Symphonie da unterschreiben soll, können ihm/ihr immer noch Nachteile entstehen, z. B. wenn er/sie meint, einen gewerblich tätigen Klavierlehrer zu engagieren und mit dem Honorar auch alle Forderungen Dritter (Finanzamt, BG, Sozialkasse) beglichen zu haben, weil der Gewerbetreibende dafür zuständig ist und nachher dann Forderungen kommen. Deshalb sollte eine zu lasch formulierte Bestätigung nicht unterschrieben werden. Neben einer genauen Definition, wie das Vertragsverhältnis aussieht, wäre es gut, sich hier vom Auftragnehmer hinsichtlich Forderungen Dritter freistellen zu lassen. K. A. ob das im Hinblick auf Sozialkassen bei Klavierlehreren uneingeschränkt geht.


    BTW: "ihm" und "er".

  • Je nachdem was genau dein Bekannter damit vorhat, kann das strafbar sein (Beihilfe).


    Oder anders: Wenn dein Bekannter damit irgendeine Straftat vorhat (und dakann so einiges in Betracht kommen), dann machst auch du dich strafbar, vor allem jetzt, da dir das ganze ja komisch vorkommt.

    Hier stand eine Signatur.

  • Ich würd dann auch in jedem Fall davon abraten, dass zu unterschreiben.


    Nicht nur, dass Klavierstunden hinsichtlich Sozialkassen u. U. ungünstig gewählt sind; wenn das Geld nicht fließt/geflossen ist und es z. B. für einen Kredit als Bonitätsnachweis dienen soll, machst Du Dich bei Zahlungsunfähigkeit Deines Bekannten u. U. auch ggü. dem Gläubiger haftbar (falls dieser sich die Mühe macht und alles im Detail hinterfragt, falls später was schief läuft).


    Die rechtliche Seite lass ich am besten mal ganz außen vor.


    Ich glaube, es würd auch den Forenregeln widersprechen, Dir zu etwas anderem zu raten als hier geschrieben.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Da habe ich das falsch verstanden. Mit Hinzuverdienstgrenze meinte ich die "Liebhaberei". Da darf man 500,- Euro "verdienen", ohne es angeben zu müssen (ist das jährlich oder monatlich?).


    Wie, du bekommst da Geld für? Nennt sich das nicht Prostitution? :D SCNR

  • Mal noch kurz zur steuerlichen Richtigstellung:


    Liebhaberei ist ein begriff aus der Einkommensteuer und bezeichnet Betriebe die nur Verluste bringen. Sobald das FA hier die Liebhaberei bestandskräftig festgestellt hat können diese Verluste nicht mehr steuerlich anerkannt werden.


    Diese "Hinzuverdienstgrenze" wie hier auch genannt, liegt bei 410 Euro/Jahr und gilt nur wenn ansonsten ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen. Das bedeutet wiederrum nicht, dass diese Einkünfte bei der Steuer verschwiegen werden dürfen. Das bedeutet lediglich dass bis zu diesem "Zusatzeinkommen" keine Einkommensteuererklärungspflicht besteht.


    Noch was zu diesen Einkünften aus nebenberuflichen Unterrichtungen: Hier gilt u.U. der steuerliche Freibetrag iHv € 2.100 des § 3 Nr. 26 EStG. Ansonsten -wurde hier schon erwähnt- gilt der Schüler als Auftraggeber, nicht als Arbeitgeber. Somit ist alleine der "Lehrer" verpflichtet diese Einnahmen bei seiner Steuererklärung anzugeben.


    Aber BTT: Man unterschreibt nichts, was nicht stimmt.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Das es nicht rechtlich gesehen ok ist, ist ja wohl jedem klar.


    Das Problem ist allerdings, du weißt nicht wofür er es braucht. Das kann viele Gründe haben. Es muss nicht nur Kredit oder Miete sein! Und aus diesem Grund: lass es sein, denn wenn er Schwierigkeiten kriegt, dann kannst du auch Schwierigkeiten kriegen, obwohl ich das bei Miete und Kredit wahrscheinlich ausschließen kann, denn 1. wird der Freund nie zugeben, dass der Schein gefälscht ist und 2. können Bartransfers nie nachgewiesen werden.


    Am Besten: er macht irgendwo ne Putztätigkeit und läßt sich das bescheinigen, dass er richtig arbeiten geht. Oder auch Zeitungen austeilen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Lasst uns doch bitte die Kirche im Dorf lassen. Hier geht es nicht um einen Steuerskandal oder ein Verbrechen.


    Ob das tatsächlich "rechtlich nicht in Ordnung ist" bezweifele ich ja eben, bin mir aber halt nicht sicher. Ich kann doch jederzeit ein Papier unterzeichnen, auf welchem ich behaupte grüne Marsmännchen gesehen zu haben.


    Diese Bescheinigung dürft IMHO für das Finanzamt eh uninteressant sein, da weder Zeitraum noch Zeitpunkt definiert sind. Mit dem pauschalen nicht unterschreiben liegt man natürlich zweifellos auf der richtigen Seite.

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