Rasenmäher Totalschaden durch Stein- Vorgehen zur Schadensregulierung?

  • Hallo Leute,
    folgende Situation:


    Auf einem Rasengrundstück neben einem Mehrfamilienhaus wird per Benzinrasenmäher gemäht. Am 02.05.2008 wurde wieder gemäht, allerdings erlitt der 4-Takt-Benzinrasenmähers mit Radantrieb einen Totalschaden. Grund hierfür war ein zurückgelassener Stein von Fundamentarbeiten am Mehrfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück.
    Am 09.05.2008 haben wir die zuständige Hausverwaltung informiert (davor war niemand telefonisch erreichbar) und am 16.05.2008 schriftlich aufgefordert, für die Schadensregulierung die zuständige Baufirma/Versicherung zu beauftragen und binnen 14 Tagen die Schadensregulierung vorzunehmen.
    Passiert ist bis jetzt natürlich nichts.


    Schadenshöhe: 483€ für einen neuen Rasenmäher vom Fachhändler, Kostenvoranschlag zur Reparatur vom Fachhändler liegt ein paar Euro darunter. Wurde beides dem Schreiben vom 16.05.2008 beigelegt.


    Jetzt ist das Gras natürlich prächtig gewachsen und nicht mehr mit einem normalen Benzinrasenmäher beherrschbar.




    Wir brauchen jetzt natürlich einen Gartengestalter, der das Grundstück mäht und das Gras (oder sollte ich sagen: Heu?!) abtransportiert und natürlich wollen wir das Geld für einen neuen Rasenmäher!
    Es ist nämlich so, dass sich andere Nachbarn schon wegen dem Samenflug des Grases beschwert haben!


    Eine Rechtschutzversicherung besteht für dieses Grundstück nicht.


    Jetzt meine Frage an die Runde: Wie geht man in so einem Fall am Besten weiter vor?

  • Auf keinen Fall versuchen, mit der Hausverwaltung Kontakt aufzunehmen - auch nicht hingehen :rolleyes:.

    Suche: Samsung Galaxy Nexus - Kontakt via PN


    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Ohne hier Fachkenntnisse hinsichtlich vergleichbarer Gerichtsurteile oder -vergleiche zu haben, würde ich persönlich von eim Rechtsstreit Abstand nehmen.


    Denn es hätte ja so oder so ein neuer Rasenmäher angeschafft werden müssen. Vielleicht könnte man Zinsen auf den Kaufpreis bei unangemessen langer Bearbeitungszeit verlangen.


    Es hätte Euch ja freigestanden, zwischenzeitlich evtl. einen Rasenmäher zu mieten (20 EUR ?), damit der Schaden nicht noch größer wird.


    Dass jetzt ein Gartengestalter kommen muss wird vor Gericht sicherlich schwer nachweisbar sein.


    Kann aber auch sein, dass ich mich irre und es wirklich geht, dass der Haftende jetzt statt 500 EUR einige Tausend Euro extra zu zahlen hätte. Kann ich mir aber nur schwerlich vorstellen, zumal dann dessen Versicherung sicher ein deutlich höheres Interesse daran hätte, diese Forderung möglichst abzuwehren oder zu mindern...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • 1. Möglichkeit: Man leiht sich in der Nachbarschaft bei einem verständnisvollen Nachbarn einen Rasenmäher und lässt das Gras erst gar nicht so hoch wachsen.
    2. Möglichkeit: Man kauft sich unabhängig vom Ausgang des "Rechtsstreits" einen neuen Rasenmäher und lässt das Gras erst gar nicht so hoch wachsen.


    Oder wolltet ihr mit dem Geld mähen oder gar nicht mehr mähen, falls ihr den Schaden nicht ersetzt bekommt?


    Zitat

    Original geschrieben von smartsurfer2007
    Jetzt ist das Gras natürlich prächtig gewachsen und nicht mehr mit einem normalen Benzinrasenmäher beherrschbar.
    Wir brauchen jetzt natürlich einen Gartengestalter, der das Grundstück mäht und das Gras (oder sollte ich sagen: Heu?!) abtransportiert....


    Geht´s sonst noch gut?


    Gruß


    Tommy

  • Habs gerade wohl falsch verstanden: die Zusage, den Rasenmäher zu erstatten, liegt Euch gar nicht vor?


    Dann ist die Haftungsfrage wohl auch noch nicht geklärt?


    Ich möchte Euch ja nicht meine Meinung aufzwingen, aber ich denke, dann könnte es schwierig werden und vielleicht ist es ja besser, zuzusehen, wie ihr den Rasen geschnitten bekommt und froh zu sein, falls zumindest der Rasenmäher erstattet wird...


    Denn es gibt sicherlich viele Möglichkeiten, so eine Forderung abzuwehren. Je unverschämter dabei die Forderung des Geschädigten desto mehr Energie würde ich persönlich als angeblich Schädigender reinstecken um dagegen zu argumentieren...


    So ein Stein kann ja auf Dutzenden von Arten dahin gelangt sein...
    und wer sagt überhaupt, dass es wirklich ein Stein vom Nachbargrundstück ist, auch wenn er so ähnlich aussieht...


    Nachher unterstellt man Euch vielleicht noch, ihr hätte den Schaden selbst verursacht, um günstig an einen neuen Mäher zu kommen...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Also ich würde Gras über die Sache wachsen lassen :D


    Ne, Spass bei Seite. Wegen dem einen Rechtsstreit anzufangen lohnt sich nicht wirklich. Ich würde da einfach nochmals bei der Hausverwaltung nachfragen, wie denn jetzt da der Stand der Dinge ist.
    Dass ein Gärtner kommen muss, um den Rasen zu mähen, sehe ich nicht ganz ein (das würde ich als Verwaltung keinesfalls bezahlen!).
    Da könnte ich auch argumentieren, wenn du den Rasen öfters mähen würdest, hättest du den Stein gesehen - der Schaden wäre nicht entstanden...


    Gruss

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Man könnte mit dem Mäher auch mal zu einem anderen Servicehändler gehen, und den nicht beschwatzen, "dass es ein Totalschaden ist, oder? ODER?", sondern einfach für 50 Euro das Messer tauschen lassen, was wahrscheinlich nur vermackt und unwuchtig geworden ist. Wie oft bin ich schon über Steine gemäht, ohne dass es ausser einem "Zack!" plus abgewürgtem Motor was gegeben hätte.

  • Ich glaube nicht, das Ihr nen Rasenmäher bekommt.
    Man wird Euch unterstellen, Ihr hättet den Stein vorher sehen müssen. Anosnten kann der Wohl kaum so groß sein, das gleich der Rasenmäher schrott ist.
    Desweiteren würde Euch max der Zeitwert des Mähers zustehen.

  • Ich denke auch, dass man vor Beginn des Mähens die Wiese inspizieren muss.


    Ist bei mir sogar im eingefriedeten Reihenhausgrundstück auch nötig, die Enkel haben eventuell Spielzeug liegen lassen oder mein Hund Stöcke auf die Wiese gelegt. Erlebe ich immer wieder.


    Um so mehr kann so etwas (auch ein größerer Stein) auf einer offenen Rasenfläche geschehen.
    Ich denke schon, dass man vorher die Wiese - zumindest grob - in Augenschein nehmen muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Man könnte mit dem Mäher auch mal zu einem anderen Servicehändler gehen, und den nicht beschwatzen, "dass es ein Totalschaden ist, oder? ODER?", sondern einfach für 50 Euro das Messer tauschen lassen, was wahrscheinlich nur vermackt und unwuchtig geworden ist. Wie oft bin ich schon über Steine gemäht, ohne dass es ausser einem "Zack!" plus abgewürgtem Motor was gegeben hätte.


    Hallo,


    Ich denke, ich muss hier erst mal ein paar Dinge deutlicher ausführen:


    1.) Es ist nun mal so, dass wir den Händler nicht "beschwatzt" haben, sondern er hat uns klipp und klar gesagt, dass es ein Motortotalschaden ist, da kann man nichts mehr machen! Definitiv!
    Wir haben der Baufirma/Versicherung auch ausdrücklich angeboten, den Rasenmäher begutachten zu können.


    2.) Es ist erwiesen, dass der Stein von denen stammt, die haben nämlich auch ihren Erdaushub davor teilweise UNGEFRAGT auf dem Grundstück gelagert! (Und sie haben auch mit ihren Baufahrzeugen ungefragt das Grundstück überquert.)
    Durch eine Aufforderung an die Hausverwaltung wurde das dann erst entfernt....


    3.) Eigentum verpflichtet. Aber ihr könnt ja wohl nicht allen Ernstes sagen, dass man das Grundstück vor dem Mähen penibelst auf irgendwelche Gegenstände absuchen muss! Also Bitte!
    (Zudem wurde mit dem Mäher auf niedrigster Höheneinstellungsstufe gemäht. Ein sehr großer Stein wäre erst mal gar nicht unter den Mäher gekommen, und man hätte den sicherlich auch entdeckt.)


    4.) Bis dato, haben wir nur die Kosten für einen neuen Rasenmäher gefordert, mehr nicht.


    5.) Wir haben ja auch eine Frist gesetzt und diese ist ja auch schon großzügig verstrichen. Ein Telefonanruf vor zwei Wochen bei der Baufirma hat nur das Ergebnis gebracht, dass sie nochmal bei ihrer Versicherung nachhacken.


    6.) Es lässt sich sicher darüber streiten, ob es kulg wäre, Erstattung für die Kosten eines Mähdienstes zu fordern, aber ich sehe es nicht ein, auf den Kosten für nen Mäher sitzen zu bleiben!


    7.) Könntet ihr mir bitte sagen, wie man weiter vor geht? Nochmals eine Frist setzen? Mit welchen Konsequenzen kann man "drohen"?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!