Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • bin gerade dabei, alte nicht mehr benötigte Konten zu kündigen.
    Sollte man ein Tagesgeldkonto bei der Advancia weiter führen, auch wenn man es nicht braucht?


    Neukunde kann man bei denen doch nur einmal sein, sprich irgendwelche Neukunden-Sonderkonditionen bekommt man nur einmal, oder?
    Hat es in der Vergangenheit auch mal Sonderzinssätze für Kunden gegeben, die das Konto eine zeitlang einfach überhaupt nicht genutzt haben? Lohnt es sich, deshalb das Konto weiter zu führen?

    Viele Grüße


    Martin

  • Advanzia weiss ich nicht, 1822 gab mal den Neukundenzinssatz fuer "frisches Geld" - leider immer noch deutlich weniger als woanders...


    HTH,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Zitat

    Original geschrieben von cestec
    1822 gab mal den Neukundenzinssatz fuer "frisches Geld" - leider immer noch deutlich weniger als woanders...


    Zur Zeit gibt die 1822 1,3% pa für "eingeladene" Bestandskunden. Deutlich weniger als woanders ist das nicht - leider.

  • Zitat

    Original geschrieben von paul_k_9
    Zur Zeit gibt die 1822 1,3% pa für "eingeladene" Bestandskunden. Deutlich weniger als woanders ist das nicht - leider.


    Schade finde ich, dass man die Einladung nicht an einen anderen Kunden "weiterreichen" kann - denn mir ist der Zinssatz viel zu gering.

  • NV-Bescheinigung


    Für Inhaber dieser Bescheinigung werden seit letzem Jahr die Zinseinnahmen automatisch gemeldet.
    Gibt es Erfahrungen, ob dies z.B. auch für die lt. Consors steuerpflichte Übertragsprämie gilt?


    Cortal hat mir wieder den Eingang des Antrages für den Übertrag bestätigt. Bei mir steht nichts von der
    Sonderaktion, sondern wieder nur ein Hinweis auf eine evtl. Zinsaktion. Wie sieht das bei Euch aus?

  • Re: NV-Bescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Für Inhaber dieser Bescheinigung werden seit letzem Jahr die Zinseinnahmen automatisch gemeldet.
    Gibt es Erfahrungen, ob dies z.B. auch für die lt. Consors steuerpflichte Übertragsprämie gilt?


    Wer soll denn solche 'Erfahrungen' zum jetzigen Zeitpunkt haben können?


    Die Verpflichtung für Banken, die angefallenen Erträge für Inhaber einer NV-Bescheinigung an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, bezieht sich doch - wie Du selbst schreibst - erstmals auf die in 2013 angefallenen Erträge. Aktuell werden diese Meldungen noch nicht einmal von allen Banken gemacht worden sein, wie sollen dann Betroffene jetzt über 'Erfahrungen' berichten können. Warte ein/zwei Jahre, dann wird es Erfahrungsberichte derjenigen Klein-Hoeneße geben, die Post von ihrem Fianzamt bekommen haben und dann jammern, dass sie zu Nachzahlungen verdonnert werden. Beratung zur Steuerhinterziehung wirst Du allerdings in einem Board ohnehin nicht bekommen ;)

  • Du hast natürlich Recht, daran habe ich nicht gedacht
    Ich habe heute erstmals solche Überlegungen angestellt und ohne lange nachzudenken hier die Frage gestellt.


    Allerdings war ich seit Jahren der Ansicht, dass die Zinserträge schon immer gemeldet wurden und habe erst hier im Forum erfahren, dass das neu ist, die betreffende NV (innerh. der Familie) ist also nie überlastet worden :-)


    Ich kann mir aber vorstellen, dass das bei einigen Leuten der Fall sein dürfte,
    wenn da früher nichts gemeldet wurde, konnte man die NV ja als Freibrief sehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von lola13
    wenn da früher nichts gemeldet wurde, konnte man die NV ja als Freibrief sehen.


    Da NV-Bescheinigungen stets nur eine dreijährige Gültigkeit besitzen, war/ist das mit dem Freibrief auch nicht so weit her. Ich habe keine eigene Erfahrungen mit privaten NV-Bescheinigung, gehe aber 'mal davon aus, dass man bei einem Antrag auf Ausstellung/Verlängerung einer solchen Bescheinigung die Kapitalerträge des vergangenen Jahres deklarieren muss, so dass den 'Freibrief' auch bislang nicht durchgehend nutzen konnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    . Ich habe keine eigene Erfahrungen mit privaten NV-Bescheinigung, gehe aber 'mal davon aus, dass man bei einem Antrag auf Ausstellung/Verlängerung einer solchen Bescheinigung die Kapitalerträge des vergangenen Jahres deklarieren muss, so dass den 'Freibrief' auch bislang nicht durchgehend nutzen konnte.



    Man muss nicht die Kapitalerträge des vergangenen Jahres deklarieren, sondern die voraussichtlichen Kapitalerträge des kommenden Jahres.


    Und wenn die Bedingungen zum Erhalt einer NVB nicht mehr erfüllt sind, muss man die NVB auch zurückgeben, selbst wenn diese zunächst für 3 Jahre ausgestellt wurde.


    Was die Banken bei NVB-Besitzern melden, ist ohnehin fraglich. Ich gehe davon aus, dass eine Prämie für eine Depotübertragungsaktion gar nicht gemeldet wird, weil es m. E. kein Kapitalertrag ist (was Commerzbank und Comdirect aber wohl anders sehen und sogar ggf. Abgeltungsteuer abziehen).


    Fraglich ist für mich aber auch, ob nur positive Kapitalerträge von den Banken gemeldet werden oder auch negative (z.B. durch gezahlte Stückzinsen oder Veräußerungsverluste). Weiß jemand hierzu genaueres?


    Es könnte dann sein, dass ein NVB-Besitzer, der 10.000 Euro positive Kapitalerträge hat, aber zugleich auch 3000 Euro negative Kapitalerträge, vom Finanzamt angeschrieben wird, weil der steuerfreie Betrag mit 10.000 Euro natürlich überschritten wäre (tatsächlich liegen die Kapitalerträge aber nur bei 7.000 Euro, was keinem Steuerabzug unterliegt).

  • NIBC


    Die SEPA-Umstellungen haben so manch unangenehmen Nebeneffekt. Bei der NIBC kann man - seit heute - keine Überweisungen (auf das Referenzkonto) mehr online in Auftrag geben. Egal, wie hoch der Kontostand ist, der 'online verfügbare Betrag' (wird einem ja bei Aufrufen der Überweisungsmaske angezeigt) ist jeweils 0,00 Euro. Wer überweisen will/muss, darf sein Glück bei der Telefon-Hotline versuchen....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!