Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Concorsbank


    Bei Consorsbank kostet ab 31.7.16 für einen Bevollmächtigten die Ausgabe einer Bankkarte EUR 10,00 pro Jahr, zuvor war dies kostenlos. Ebenso verhält es sich bei der Ausgabe einer Kreditkarte für einen Bevollmächtigten. :eek:
    Der ist für BartS1975: :flop: Sonst bekommt er noch Entzugserscheinungen. :D

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Neuangemeldeter User fragt in seinem ersten Post nach "Erfahrungen mit der Deutschland Kreditkarte". Schöner Link natürlich dabei.


    ... Goyale, bist Du wieder am Pushen. :o


    Ich bin/war kein User des von Dir gepushten/verlinkten Forums :flop:.

  • PSD Köln


    Die PSD Köln hat mir per Post neue Kontomodelle mitgeteilt, die alle einen Monatspreis kosten. :eek:
    Erst durch einen Anruf habe ich erfahren, dass es weiterhin ein Gratisgiro gibt. Kleine Einschränkung zu meinem bisherigen Giro: Die auszüge werden nicht mehr per Post geschickt, sonder nur über die Postbox und die VPay Karte für den Bevollmächtigten kostet 10,-€ p. a. :(
    Telefonisch haben ich auf das Gratis-Giro umstellen lassen und eine Bevollmöchtigten-VPay Karte gekündigt, da diese kaum benötigt wurde. :rolleyes:

    Herbert

  • Re: Concorsbank


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Bei Consorsbank kostet ab 31.7.16 für einen Bevollmächtigten die Ausgabe einer Bankkarte EUR 10,00 pro Jahr, zuvor war dies kostenlos.

    Hatte ich schon Anfang des Monats im neuen Preisverzeichnis gesehen. Weiterhin kostenlos ist die Partnerkarte aber im Fall von Gemeinschaftskonten.

  • Prämien Santander 1 Plus Kreditkarte


    Kann man neben den 25€ q*pu eigentlich noch weitere Prämien (KWK etc.) für die Beantragung der Stander 1Plus Kreditkarte mitnehmen?

  • Berechnung Haltedauer


    eine Frage zum Thema Berechnung von Fristen bei einer Haltedauer.
    Wertpapiere wurden im Rahmen eines Übertrages Valuta 03.03.2016 in ein Depot eingebucht und es heißt 6 Monate Haltefrist.
    Wann genau ist dann die Haltefrist abgelaufen? Es gibt ja durchaus mehrere Möglichkeiten wie man vorgehen könnte, z.B. auf den 03 + 6 Monate = 03.09.2016, oder aber weil laut BGB 1 Monat = 30 Tage dann 180 Tage im Kalender abzählen also 29.08.2016.
    Welche Zählung ist richtig?

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Berechnung Haltedauer


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    eine Frage zum Thema Berechnung von Fristen bei einer Haltedauer.
    Wertpapiere wurden im Rahmen eines Übertrages Valuta 03.03.2016 in ein Depot eingebucht und es heißt 6 Monate Haltefrist.
    Wann genau ist dann die Haltefrist abgelaufen? Es gibt ja durchaus mehrere Möglichkeiten wie man vorgehen könnte, z.B. auf den 03 + 6 Monate = 03.09.2016, oder aber weil laut BGB 1 Monat = 30 Tage dann 180 Tage im Kalender abzählen also 29.08.2016.
    Welche Zählung ist richtig?

    Um sicherzugehen musst du das die entsprechende Bank fragen... ;)
    Ich würde sagen, immer der 03.09.
    Wg. der 180 Tage kann man nämlich auch so argumentieren: Nach der deutschen Zinsmethode sind es vom 03.03. bis zum 03.09. genau 180 Tage, während es bis zum 29.08. nur 176 sind...

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