Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Consors 3,5% p.a. Depotwechselaktion
ZitatOriginal geschrieben von tkleyman
Aber wenn da nichts steht, bedeutet es, dass es keine Einschränkungen gibt.
Eben.
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Consors 3,5% p.a. Depotwechselaktion
ZitatOriginal geschrieben von tkleyman
Aber wenn da nichts steht, bedeutet es, dass es keine Einschränkungen gibt.
Eben.
Prämienbesteuerung
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
D'accord, dem ersten Teil der Argumentation würde ich noch folgen. Dem zweiten aber nicht. Denn auch Geschenke sind - oberhalb gewisser Freibeträge - zu versteuern, und Geschenk und (Gegen)Leistung schließt sich gegenseitig aus, zumindest nach meinem Verständnis des Begriffs "Geschenk". Weshalb also sollte eine Prämie, gegenüberstehende Leistung hin oder her, nicht steuerpflichtig sein, sofern sie entspr. Freibeträge übersteigt?
Ich würde ja gern sagen "So ist's!", aber dafür fehlt mir die Autorität, also sage ich "Ja, genauso sehe ich's auch.".
Eine Leistung im rechtlichen Sinn ist eine Zuwendung an jemand anderes. Was derjenige dafür gemacht hat - im Sinne von "etwas leisten" - spielt dabei keine Rolle. Ein Geschenk stellt keinen direkten Bezug zu einem erfolgten oder erhofften Verhalten dar, man hat ja auch keinerlei Anspruch darauf. Wenn man aber wie in unserem Diskussionspunkt einen Antrag auf eine bestimmte, wohldefinierte Art und Weise stellt (Zeitpunkt, Verfahren oder einfach das richtige Zusatzkreuz im Antrag) hat man auch einen Anspruch auf die Leistung der Gegenseite und wird dadurch gleichsam zum steuerpflichtigen Leistungsempfänger bei Überschreitung der Jahresfreigrenze.
Wenn es nicht um Geld-, sondern um Sachprämien geht wird's natürlich schon schwierig, was den anzusetzenden Wert angeht. Zum einen differieren die Preise am Markt oft sehr stark. Zum weiteren sind auch beste Marktpreise teils jenseits von gut und böse (Mondpreise), weil sie realistisch selten tatsächlich in voller Höhe gezahlt werden (Handys dank Subvention, Teppiche dank Dauerräumungsverkauf...). Man kennt auch nicht den Einkaufspreis des Abgebenden. Und schließlich und endlich verfällt bei Geräten mit kurzem Lebenszyklus (Handies, Computer, Unterhaltsungselektronik) der Preis schon im Laufe des Steuer- und Kalenderjahres so stark, daß eine Ansetzung im privaten Rahmen selbst bei bestem Willen schwer fällt. Im Zweifelsfall könnte etwas nur das wert sein, was jemand anderes für den Neuzustand zu zahlen bereit ist; also zum Beispiel der zu erzielende Mindestpreis in der Bucht.
Aber bei Geldprämien gibt's wohl kein Vertun, seien es prozentuale Bonuszahlungen, Startguthaben oder Anwerbungsprämien.
ZitatOriginal geschrieben von stringtime
Off-topic, aber auch ein interessanter Tipp: Unter http://www.optimal-banking.de/bank/erfahrungsbericht.php kann man einen Erfahrungsbericht zu einer Bank schreiben und erhält dafür einen Scheck in Höhe von 10 Euro. Bislang wurde wohl fast jeder Bericht angenommen.
Wieso OT - wer hat denn mehr Erfahrungen als wir??
Ich habe gerade eine E-Mail erhalten, dass mein Bericht veröffentlich wird und der Scheck heute an mich rausgeht. Ich lasse mich überraschen, ob er tatsächlich kommt.
Re: Prämienbesteuerung
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Was derjenige dafür gemacht hat - im Sinne von "etwas leisten" - spielt dabei keine Rolle.
Im Gegenteil, das ist nach dem deutschen Einkommensteuerrecht sogar von entscheidender Bedeutung.
Wettgewinne sind nur deshalb nicht einkommensteuerpflichtig, weil keine Leistung damit verbunden ist (*). Und analog verhält sich das meiner Einschätzung nach auch bei Prämien durch Geld- oder Depotübertrag - eine Geld- oder Wertpapiertransaktion ist m.E. keine Leistung.
(*): Siehe zu der Problematik der Leistungsdefinition auch http://www.gewinnspiel-gewinne…ewinn-steuerfrei-207.html
Re: Prämienbesteuerung
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Eine Leistung im rechtlichen Sinn ist eine Zuwendung an jemand anderes. Was derjenige dafür gemacht hat - im Sinne von "etwas leisten" - spielt dabei keine Rolle. Ein Geschenk stellt keinen direkten Bezug zu einem erfolgten oder erhofften Verhalten dar, man hat ja auch keinerlei Anspruch darauf. Wenn man aber wie in unserem Diskussionspunkt einen Antrag auf eine bestimmte, wohldefinierte Art und Weise stellt (Zeitpunkt, Verfahren oder einfach das richtige Zusatzkreuz im Antrag) hat man auch einen Anspruch auf die Leistung der Gegenseite und wird dadurch gleichsam zum steuerpflichtigen Leistungsempfänger bei Überschreitung der Jahresfreigrenze.
Ich bin natürlich auch nur Laie, aber mit "Leistung" ist im §22 III ja eindeutig gemeint, dass der Prämienempfänger eine Leistung erbracht hat. Als Beispiel ist die "gelegentliche Vermittlung" im Gesetzestext ja explizit genannt, so dass die KwK-Aktionen hier sicherlich einschlägig sind. Die Leistung des Prämienempfängers ist in diesem Fall eben, dass er der Bank / dem Zeitschriftenverlag / etc. einen Kunden vermittelt hat. Anders sieht es m.E. aus, wenn der Neukunde selbst die Prämie erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alleine der Abschluss eines Kontos oder das Einverständnis zu einer Depotübertragung eine "Leistung" im juristischen Sinne sein soll.
Re: Re: Prämienbesteuerung
ZitatOriginal geschrieben von der.kleine.nick
[...]Anders sieht es m.E. aus, wenn der Neukunde selbst die Prämie erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alleine der Abschluss eines Kontos oder das Einverständnis zu einer Depotübertragung eine "Leistung" im juristischen Sinne sein soll.
Zumindest die allwissende Billardkugel namens Wikipedia ist auch der Meinung, daß es sich rechtlich bei einer Leistung um die Mehrung fremden Vermögens handelt. Wobei Vermögen ja nicht nur aus Geld besteht, sondern auch aus Dingen, Rechten und so weiter. Um aber zum Kern zurückzukehren, etwas für jemand anderes zu vollbringen ist eine Leistung, aber eben auch, etwas geschehen zu lassen, zum Beispiel sein Depot übertragen zu lassen. Ohne irgendwie geartete Gegenleistung würde ja auch kein Unternehmen, und erst recht keine Bank etwas auszahlen. Und wenn Erdulden oder Unterlassen nicht auch eine Leistung wäre, dann könnten ja zum Beispiel im Sexgewerbe wenig eigenaktiv Tätige empfangene Zahlungen fälschlicherweise ausschließlich als Geschenk deklarieren. <-;<
Der Gesetzestext von § 22 Nr. 3 EStG ist natürlich überaus dröge, und schon die Querverweise werfen einen leicht aus der Bahn. Klar ist jedoch, daß sich Leistung dort nicht etwa Tätig- oder Untätigkeit des Steuerpflichtigen meint, sondern an ihn geleistete Zuwendungen. Auf der verständlichen Seite gibt's aber einen meines Erachtens erhellenden Kommentar bei Steuernetz.de zu exakt dem erwähnten Absatz.
Re: Re: Re: Prämienbesteuerung
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Auf der verständlichen Seite gibt's aber einen meines Erachtens erhellenden Kommentar bei Steuernetz.de zu exakt dem erwähnten Absatz.
Danke für den Link. Habe da gleich mal angefragt und bin auf die Antwort gespannt.
10 Tage Später.
Habt ihr nochmal was von der Targobank gehört?
ZitatOriginal geschrieben von MrPellePelle
10 Tage Später.
Habt ihr nochmal was von der Targobank gehört?
Bis jetzt nicht.
Ein Arbeitskollege hat jedoch dort angerufen und sein Antrag wurde jetzt schneller bearbeitet. Werde ich morgen auch mal tun...
ZitatOriginal geschrieben von lola13 Wieso OT - wer hat denn mehr Erfahrungen als wir??
Dem stimme ich voll zu
!0 Euro fand ich aber unterbezahlt... und mein Bild für akzeptable 12.5 Euro wollte ich net posten ![]()
ZitatOriginal geschrieben von MrPellePelle 10 Tage Später. Habt ihr nochmal was von der Targobank gehört?
Huhu... 14 Tage später bei mir!!! Anruf gestern... Beschleunigt wurde es in meinem Fall nicht. Hieß nur: 'Sie sind endlich in die Bearbeitungsphase gerutscht und es wird hoffentlich bis Ende nächster Woche vollständig bearbeitet' Eine Rücknahmemöglichkeit des Geldes bis zur vollständigen Bearbeitung wurde mir auch angeboten :eek: :flop: [Wenn die Zinsen für die 2 Wochen bei Rücknahme nicht verloren gehen würden + 30 Euro Prämie, hätte ich es sofort zur ErgoDirekt rausgeschleppt]
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