Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Bankhaus Jungholz (Direkt-Anlage Österreich)


    Möchte Aktien, die ich vor Einführung der Abgeltungssteuer erworben habe (also sog. "Altbestand"), zu der österreichischen Bank übertragen.


    Weiß jemand, was mit dem Steuerstatus der Aktien passiert, wenn ich sie später wieder in ein deutsches Depot zurück übertrage. Möchte vermeiden, daß mir bei einem späteren Verkauf dann erstmal Abgeltungssteuer abgezogen wird und ich dann dem Finanzamt wegen der Erstattung hinterher laufen muß.

  • Am Steuerstatus von unter die "Altfallregelung" vor Einführung der Abgeltungssteuer fallenden Wertpapieren ändert sich durch DEpotübertragungen nichts (egal, ob sich um in- oder ausländische Übertragungen handelt).


    In der Realität wirst Du jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Falle einer späteren Rückübertragung von AUT nach D und anschließendem Verkauf in D mit einer Versteuerung per Pauschalmethode (30% des VK-Erlöses werden als fiktiver Gewinn mit Abgeltungssteuer belegt) rechnen müssen, da beim grenzüberschreitenden DEpotübertrag die entsprechenden Kennzeichnungen des Wertpapierbestands garantiert verschlampt werden, da die SYsteme in D und AUT nicht kompatibel sind. Innerhalb Deutschlands funktioniert es ja mittlerweile, aber grenzüberschreitend garantiert nicht. Falls Du vorher in AUT verkaufst, unterliegst Du ohnehin nicht der Abgeltungssteuer.


    Sofern Du Kauf- sowie Übertragungsbelege vorlegen kannst, so hast Du die Möglichkeit die zu Unrecht erhobene Abgeltungssteuer im Rahmen der ESt-Erklärung zurück zu bekommen.

  • DiBa / Visa-Direkt-Kreditkarte


    Hallo,


    ich habe was mit der DiBa-KK gekauft.
    Wurde natürlich ordnungsgemäß nach 2 Tagen dem Giro belastet.


    Jetzt muss ich das Widerrufsrecht nutzen und gekomme den Kaufpreis auf die KK wieder gutgeschrieben.


    Geht das überhaupt bei der DiBa Visa-Direkt????
    Oder kann man auf diese Karte keine Erstattungen gutschreiben lassen?
    Kommt das Geld dann wieder direkt auf´s Giro?


    Oder besser die Girokontonummer für die Erstattung angeben?

  • Ah,


    hatte nochmal bei der DiBa-Hotline nachgefragt.
    Der nette MA sagte, dass es nicht geht.
    Man muss bei Erstattungen von KK-Zahlungen immer beim betreffenden Shop die Girokontonummer angeben, damit die es dahin überweisen können....?!?!
    Der hatte wohl nen :gpaul:

  • Da hat man bei der Direkt-Karte ja noch den Vorteil recht zügig das Geld zu bekommen.


    Bei meiner Sparkassen-KK (Monatsabrechnung) ist es nämlich doof, wenn man etwas kauft, die Erstattung aber erst auf der folgenden Abrechnung drauf ist. Da geht man lange in Vorkasse....

  • 1822 direkt


    Hallo,
    weiß jemand, ob man mit der 1822direkt-SparkassenCard auch Bareinzahlungen an einer beliebigen Sparkasse durchführen kann? Ist man dann quasi ein vollwertiger Sparkassenkunde?

  • Re: 1822 direkt, Sparkassen-KK und DiBa-KK


    Zitat

    Original geschrieben von winniepuuh
    Hallo,
    weiß jemand, ob man mit der 1822direkt-SparkassenCard auch Bareinzahlungen an einer beliebigen Sparkasse durchführen kann? Ist man dann quasi ein vollwertiger Sparkassenkunde?


    Nein, selbst wenn Du Kunde einer "richtigen" Sparkasse wärst könntest Du nicht einfach die Einzahler einer anderen Sparkasse nutzen.
    Das mit dem Sparkassen-Verbund, dass Du in jeder Sparkasse mit Deiner EC-Karte einer x-beliebigen Sparkasse Geld gratis abheben und aus Auszüge ziehen kannst heißt nicht, dass das auch für Einzahlungen gilt. Fast alle Sparkassen erlauben Einzahlungen ausschließlich für die Kunden des eigenen Institutes.
    Von den RaiBas/VoBas kenne ich das genau so.


    Daher nicht den Sparkassenverbung mit Einzahlungen gleichsetzen. Wenn Du doch eine Sparkasse finden würdest, die fremden Sparkässlern das Einzahlen erlaubt hättest Du richtig Glück.




    Zitat

    Original geschrieben von Faro22
    Bei meiner Sparkassen-KK (Monatsabrechnung) ist es nämlich doof, wenn man etwas kauft, die Erstattung aber erst auf der folgenden Abrechnung drauf ist. Da geht man lange in Vorkasse....


    Wegen der Sache mit Abrechnung der Sparkassen-KK
    Es ist richtig, dass wenn man nichts unternimmt, dann wird das Guthaben auf einer KK erst mit der normalen monatlichen Abrechnung auf das Girokonto gutgeschrieben. Du kannst aber einfach auch Deine Sparkasse bitten, dass das Geld vorher überwiesen wird. Bzw. eigentlich nicht die Sparkasse, sondern den Herausgeber/eigentlichen Betreiber der KK. Bei mir ist das die BCS. Wer das bei euch ist steht entweder auf der KK oder müsst ihr bei der Sparkasse erfragen.
    Das funktioniert ohne Probleme. Mann muss das nur wissen.



    Zitat

    Original geschrieben von Faro22
    hatte nochmal bei der DiBa-Hotline nachgefragt.
    Der nette MA sagte, dass es nicht geht.
    Man muss bei Erstattungen von KK-Zahlungen immer beim betreffenden Shop die Girokontonummer angeben, damit die es dahin überweisen können....?!?!
    Der hatte wohl nen :gpaul:


    Wegen der Sache mit der KK der Diba.
    Das mit der Gutschrift funktioniert bei jeder Kreditkarte (zumindest bei denen von deutschen Banken). Sprich eine Rückbuchung auf eine KK landet entweder auf dem Abrechnungskonto der KK oder verbleibt als Guthaben auf der KK-Konto und muss dann manuell angefordert werden.
    Gebühren werden soweit mir bekannt ist auch von keinem Kk-Ausgeber verlangt für Überweisungen aus Guthaben.

    Viele Grüße


    Martin

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