Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Auf dem Giro der Ziraat habe ich schon ca. 500 - 1000 €, denn es könnte mal passieren, dass ich eine Lastschrift vergesse oder etwas unvorhersehbares bezahlt werden muß. Eine Umbuchung vom Tagesgeld einer anderen Bank dauert meist einen Bankarbeitstag.
    Wir haben zwar das Barclays Tagesgeld-Konto mit den 1,75% + Leitzins, aber die Handhabung ist umständlich, denn man darf nur vom Referenzgiro aufs Tagesgeld überweisen. Andere Einzahlungen werden zurückgebucht. Außerdem weiß man bei den Chaoten der EZB nie, ob die Leitzinsen weiter gesenkt werden. Deshalb haben wir zur Sicherheit bei der PSD RNS neben den 3% bis 31.08.12 auch das 2,5% Tagesgeld bis 31.10.12. Außerdem habe wir je ein Giro dort und können sofort umbuchen und überweisen. :)

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Naja, es geht hier aber eher um Großkunden aus dem Ausland, die hier kurzfristig und vor allem sicher größere Summen parken wollen. OK, auch Bundesschatzbriefe haben eine sehr geringe Rendite und hier wird der "kleine Sparer" besch....., denn die Inflationsrate ist höher. :D

    Gerade gestern stand in der FAZ, daß es ab 2012 sowieso keine neue Bundesschatzbriefe mehr geben werde. Der Absatz sei sowieso auf einen Bruchteil zusammengeschrumpft und auch der Zins (derzeit sagenhafte 0,05%) sei für die ausschließliche Klientel Privatkunden und gemeinnützigen Organisationen uninteressant. Die Übertragung in die kostenfreie Verwaltung werde schon Mitte August eingestellt und neue Konten ab 2013 nicht mehr eröffnet. Auch die Tagesanleihe - die mit der Schildkröte als Symbol - werde zeitgleich eingestellt.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Auf dem Giro der Ziraat habe ich schon ca. 500 - 1000 €, denn es könnte mal passieren, dass ich eine Lastschrift vergesse oder etwas unvorhersehbares bezahlt werden muß. Eine Umbuchung vom Tagesgeld einer anderen Bank dauert meist einen Bankarbeitstag.
    Wir haben zwar das Barclays Tagesgeld-Konto mit den 1,75% + Leitzins, aber die Handhabung ist umständlich, denn man darf nur vom Referenzgiro aufs Tagesgeld überweisen. Andere Einzahlungen werden zurückgebucht. Außerdem weiß man bei den Chaoten der EZB nie, ob die Leitzin
    sen weiter gesenkt werden. Deshalb haben wir zur Sicherheit bei der PSD RNS neben den 3% bis 31.08.12 auch das 2,5% Tagesgeld bis 31.10.12. Außerdem habe wir je ein Giro dort und können sofort umbuchen und überweisen. :)


    Dass Einzahlungen lediglich vom Referenzkonto akzeptiert werden ist in der Tat blöde, aber kein Grund der gegen das Kto bei Barclays spricht.


    Was den Leitzins angeht ist natürlich eine weitere Senkung möglich. Aber dann ist meiner Meinung nach noch immer genügend Zeit, um sich so ein 2,5Prozent Garantie-TG zu sichern. Sich auf Vorrat jetzt schon 2,5Prozenter zu holen halte ich für nicht nötig.


    Was das Giro angeht, da nutze ich eher den Dispo für Unvorhergesehenes, eben weil die Abbuchung frühestens einen Tag später erfolgt und man so in 95% der Fälle immer noch genügend Zeit hat, um vor der Belastung das Geld vom TG auf's Giro zu übertragen und so keine Zinsen bezahlt, auch von einer Fremdbank.
    Aber da verfolgt jeder eine andere Strategie.
    Ich seh das so, dass die Dispo-Zinsen für einen Tag fast nicht in's Gewicht fallen, und anders herum ein Guthabenzins auf dem Giro auch keinen wirklichen Ertrag bringt, da das einfach keine kontinuierliche Anlage ist.


    Was das Thema mit den Lastschriften angeht, hab ich festgestellt dass es eine gute Idee ist, dass man sich eine Übersicht macht, wer wann welche Beträge vom Konto abbucht.
    Das ist nicht nur für die Liquiditätsplanung auf dem Giro gut, sondern noch viel mehr um sich mal bewusst zu machen, wo das Jahr über wieviel Geld hinkommt. Da reicht schon eine einfach Excel oder Testdatei.

    Viele Grüße


    Martin

  • Barclays


    Meine Tochter hat eine Überweisung versehentlich nicht vom Ref-Konto gemacht, das Konto stand am Wochenende auf "gesperrt" und ist erst seit heute wieder aktiv. Das "Falschgeld" war gestern noch im Haben, heute ist es wieder weg.
    Auf Nachfrage kam heute eine E-Mail, die die Sperrung mit der falschen Überweisung begründet.

  • Postbank


    Die Postbank hat eine NV-Bescheinigung nicht berücksichtigt, weil angeblich keine vorlag. Inzwischen wurde sie aber gefunden.
    Somit sind Steuern angefallen, die die Postbank nicht nachträglich erstatten will.
    Das Geld sollen wir uns über die Steuererklärung wieder holen. Es wird aber keine Steuererklärung gemacht (Rentner) - ist die Postbank verpflichtet, die zu unrecht einbehaltenen Beträge zurückzuzahlen?

  • wenn keine bescheinigung vorlag, sind sie imho nicht verpflichtet, rückwirkend was zu ändern.


    auch als rentner kann man eine steuererklärung abgeben, insbesondere wenn eine erstattung winkt ;)
    da man auch nur wenig eintragen muss, eine sache von 5 min.

  • Re: Postbank


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Die Postbank hat eine NV-Bescheinigung nicht berücksichtigt, weil angeblich keine vorlag. Inzwischen wurde sie aber gefunden.
    Somit sind Steuern angefallen, die die Postbank nicht nachträglich erstatten will.
    Das Geld sollen wir uns über die Steuererklärung wieder holen. Es wird aber keine Steuererklärung gemacht (Rentner) - ist die Postbank verpflichtet, die zu unrecht einbehaltenen Beträge zurückzuzahlen?


    ja, genau dieses Thema kenne ich auch. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine nachträgliche Rückerstattung grundsätzlich möglich ist.
    Verschiedenste Banken haben das schon gemacht. Das ganze hat sogar einen Fachbegriff, "Verprobung" (zumindest hat das mal die CortalConsors so bezeichnet).
    Das ist z.B. auch beim Freistellungsauftrag interessant, da funktioniert das genau so, wenn man z.B. das Jahr über immer an kurzen und kleinen Zinsaktionen teilnimmt.


    Allerdings muss ich dazu sagen, dass sämtliche solcher "Verprobungen" innerhalb eines Kalenderjahres stattgefunden haben. Sprich die Rückerstattungen betrafen alle das laufende Jahr und haben auch im laufenden Jahr stattgefunden.
    Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass das ganze nur während des laufenden Jahres funktioniert.


    Was das Thema "ist die Bank verpflichtet die NV-Bescheinigung zu beachten" angeht würde ich sagen ja, da das ganze im Grunde ja auch nur eine Art Freistellungsauftrag ist. Da kann die Bank ja auch nicht sagen ist uns egal, wir führen trotzdem Steuern ab.


    Dieses Thema habe ich aber noch nicht recherchiert so dass das lediglich meine eigenen Erfahrungen sind. Mein Rat wäre, dass Du bei Deinem Finanzamt anrufst und das mal abklärst und parallel mal im Internet schaust. Auch die Rückseite der NV-Bescheinigung und von Freistellungsaufträgen könnte hilfreich sein, da da ja oft die gesetzlichen Bestimmungen abgedruckt sind.
    Normalerweise gibt es im Finanzamt einen Spezialisten, der sich auch mit dem Thema NV-Bescheinigung auskennt.


    Auch bei mir (bei einem Bekannten von mir, dem ich bei Finanzangelegenheiten helfe), hat die Postbank auch mal die NV-Bescheinigung bei der Zinsabrechnung nicht berücksichtigt. Ich hatte damals den Beweis, dass die Bescheinigung auch bei der Postbank war, da ich um Rücksendung des Originals gebeten hatte und auf dem war der Posteingangsstempel.
    Das war aber auch kein Problem. Ich habe schriftlich die entsprechende Abrechnung reklamiert. Als Antwort kam ein Schreiben dass ich einfach die NV-Bescheinigung hinfaxen solle. Es wurden dann auch ohne Probleme die zuviel abgeführten Steuern erstattet. Das ganze hat keine zwei Wochen gedauert.
    Das ganze war unterjährig.


    Auf jeden Fall kann ich Dir aus persönlicher Erfahrung sagen, dass im letzten Jahr das kein Problem war, zuviel abgeführte Steuern wieder zu erstatten.



    Das Thema interessiert mich doch auch sehr. Darum berichte mal wie das ganze dann ausgegangen ist.

    Viele Grüße


    Martin

  • Postbank


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wenn keine bescheinigung vorlag, sind sie imho nicht verpflichtet, rückwirkend was zu ändern.


    auch als rentner kann man eine steuererklärung abgeben, insbesondere wenn eine erstattung winkt ;)
    da man auch nur wenig eintragen muss, eine sache von 5 min.

    Die NV lag ja bei der Post, nur die Mitarbeiter haben mal wieder geschlafen.
    Wir hatten sogar bei Abschluss des neuen TG eine zweite eingereicht, die zurückgeschickt wurde - mit dem Kommentar, dass schon eine vorliegt.
    Nur die war bei der Zinsberechnung dann wieder nicht mehr da und ist erst wieder aufgetaucht, als die Steuern abgezogen waren.
    Es hat sich jetzt geklärt, dass es Zinsen aus 2011 waren und meine Rentner wollen mit dem Finanzamt nix mehr zu tun haben - allerdings auch nichts mehr mit der Postbank :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wenn keine bescheinigung vorlag, sind sie imho nicht verpflichtet, rückwirkend was zu ändern.


    auch als rentner kann man eine steuererklärung abgeben, insbesondere wenn eine erstattung winkt ;)
    da man auch nur wenig eintragen muss, eine sache von 5 min.


    Aha.
    Schon mal ne komplette Steuer-Erklärung zusammengepfriemelt - und das nur, weil die Bank vergessen hat, die vorliegende NV-Bescheinigung bzw. Freistellungsauftrag auch entsprechend zu berücksichtigen?


    5 min - wofür?
    Für die Anlage KAP - welche bei mehreren Tagesgeld-Konten; Festgeld; diversen (ausschüttenden) Aktien-, Immobilien- und Rentenfonds in echte Arbeit ausartet? (welche man sich dank Abgeltungsteuer eigentlich erspart?)

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