Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Verdachtsmeldungen nach dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention


    Ich denke, ich bin missverstanden worden (oder habe mich missverständlich ausgedrückt). Daher nochmal die Klarstelltung:


    Ich habe keine Ahnung, ob zu meiner Person schon einmal eine Verdachtsmeldung erfolgt ist oder nicht. Sollte eine erfolgt sein, so darf die Bank mich nicht darüber informieren. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir zumindest noch nie in einer solchen Angelegenheit gemeldet, so dass ich auch keine Auskunft aus eigener Erfahrung geben kann, wie so etwas abläuft.


    Ich habe allerdings zufällig durch ein Telefonat mit einer Bank erfahren, dass dort eine *bankinterne* Prüfung laufen würde, ob man eine Verdachtsmeldung abgeben sollte. Ich konnte in dem Telefonat den Verdacht, dass ich Mitglied einer international agierenden Geldwäschertruppe namens "TT-Bankprämienschnapper" bin, ausräumen und die Bank verzichtete auf eine Verdachtsmeldung ( ;) ). In anderen Fällen wurde ich von einer Bank angerufen (1x) bzw. schriftlich zur Kontaktaufnahme mit dem Backoffice aufgefordert (1x), weil entsprechende *bankinterne* Überprüfungen liefen. Das Ganze passierte zeitparallel im letzten Jahr. Seitdem bin ich 'vorsichtiger' geworden und vermeide bestimmte Transaktionen.


    P.S.: So 'cool', dass ich Schreiben von Polizei/Staatsanwaltschaft, in denen ich zu einer Verdachtsmeldung befragt werde, einfach ignorieren könnte, bin ich einfach nicht. Ich stelle lieber mein Verhalten um und hoffe dadurch, solche Schreiben erst gar nicht empfangen zu müssen.

  • Re: Verdachtsmeldungen nach dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Ich konnte in dem Telefonat den Verdacht, dass ich Mitglied einer international agierenden Geldwäschertruppe namens "TT-Bankprämienschnapper" bin, ausräumen


    Und darauf ist die Bank reingefallen?! Toll gelinkt! :top: ;)


    Glücklicherweise musste ich derlei Dinge noch nicht erleben, was vermutlich daran liegt, dass ich ein relativ normales "Bankenverhalten" habe (abgesehen davon, dass ich ein paar Konten mehr habe als Otto Normal, aber das ist ja nicht kriminell). :)

  • Re: Re: Geldwäsche


    Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    Ich kann nicht wirklich folgen und verstehe nicht, was Du sagen willst. Ich bin nicht an Bargeld so sehr interessiert. Ich mag Bargeld nicht und zahle fast nie was mit Bargeld. Wenn jemand hier von "GAA-Raubzügen" berichtet hat, dann nicht ich. Kann es sein, dass Du mich mit dem hier verwechselst?!: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5044197#post5044197


    Ups... :o
    Containerweise Asche auf mein Haupt, da hatten meine Synapsen etwas falsch verknüpft.


    Hinsichtlich Bargeld bin ich d'accord. Ich bewerte die Praktikabilität des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wesentlich höher als die Anonymität des Bargeldes. Zustände wie in Landskrona (Barzahlung kaum noch möglich) bzw. allgemein tendelziell in Schweden finde ich persönlich sehr gut. Dort hat die Transparenz jedoch kulturell einen anderen Stellenwert (bspw. ein jeder kann bei der Finanzbehörde nach dem versteuerten Einkommen eines jeden Bürgers nachfragen) und die Akzeptanz bei Händlern ist auf Grund niedriger Gebühren (ca. 10ct fix pro Debit-Transaktion) und Entfall eines Geldraubrisikos deutlich höher.

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Eigene Erfahrung: Onvista Bank


    Nachträglich eingereichter FStA führte mit kurzer zeitlicher Verzögerung zur Rückerstattung bereits gezahlter Abgeltungssteuer.


    Ich habe kürzlich bei einigen FSA-Formularen festgestellt, dass nur noch das Jahr des Gültigkeitsbeginns eingetragen wird und der 01.01. bereits vorgedruckt ist. Bei der VW Bank bspw. führt eine unterjährige Erhöhung des Betrages auch zur Erstattung, wenn zuvor auf Grund Überschreitung des bisherigen Betrages ZASt einbehalten wurde. Da ich persönlich mangels Steuerpflicht nicht betroffen bin, habe ich die weiteren Fälle nicht mehr im Kopf, könnte aber bei Interesse nachschauen, welche Banken dies derzeit so auf Ihren Formularen gestalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von chrisnx
    Ich habe kürzlich bei einigen FSA-Formularen festgestellt, dass nur noch das Jahr des Gültigkeitsbeginns eingetragen wird und der 01.01. bereits vorgedruckt ist. Bei der VW Bank bspw. führt eine unterjährige Erhöhung des Betrages auch zur Erstattung, wenn zuvor auf Grund Überschreitung des bisherigen Betrages ZASt einbehalten wurde.

    Bei den Instituten mit jährlicher Zinszahlung ist Gültigkeitsbeginn ab 01.01. auch kein Problem, weil es nicht zu einer unterjährigen Steuer-Abführung kommt.
    Die VW-Bank zahlt allerdings monatlich Zinsen - da würde mich Vordrucksdatum 01.01. sehr wundern.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Anscheinend ist mein Vorschlag, für solche Spezialthemen entweder einen oder mehrere Extrathreads zu eröffnen, nicht mehrheitsfähig. Das finde ich bedauerlich, muss ich aber akzeptieren.


    Ich kann mich mit jeder Struktur anfreunden, solange es eine ist und als Grundsatz vereinbart ist. In anderen Foren wird grundsätzlich für jedes Thema ein neuer Thread eröffnet; hier finden sich jedoch alle Informationen zu Prämien, Konditionen, Erfahrungen mit Banken etc. in einem Thread auf mittelweile über 600 Seiten. Relevant ist die Unterscheidung bei der Suche, welche threadübergreifend die Ergebnisse anders präsentiert als innerhalb eines Threads. Sinnvoll wäre m.E. nur eine thematisch saubere Trennung, bspw. dieses Threads in "Diskussion: Banken mit Prämienangeboten" und "Diskussion: Bankenkonditionen" o.ä.. Oder in separate Threads nach Instituten, oder nach Themen (Brokeragekonditionen, Überweisungsdauer, Währungsgebühren, etc.) .


    Eine Trennung in "Diskussion: Banken mit guten Angeboten, die BartS1975 interessieren" und "Für BartS1975 nicht interessanter Rest" wäre m.E. nicht zweckmäßig. ;) [IRONIE OFF]

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Bei den Instituten mit jährlicher Zinszahlung ist Gültigkeitsbeginn ab 01.01. auch kein Problem, weil es nicht zu einer unterjährigen Steuer-Abführung kommt.
    Die VW-Bank zahlt allerdings monatlich Zinsen - da würde mich Vordrucksdatum 01.01. sehr wundern.


    Da die VW/Audi-Bank dies als Onlineformular anbietet, wundere Dich hier ;)

  • Re: Re: Verdachtsmeldungen nach dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Welche Transkationen vermeidest Du denn?


    Der Hauptgrund, warum ich ins "Fahndungsraster" geraten bin, dürfte daran liegen, dass meine Frau und ich separate Konten (nicht nur, aber auch aus Prämiengründen) führen und uns dann schon einmal höhere Summen hin- und herschieben (wenn auf ihrem Konto 50k für den Erwerb von Fonds für CC-Aktion fehlen, bei mir aber verfügbar sind, dann überweise ich die eben). Ich habe dies stets ohne Angabe eines Verwendungszweckes getan. Und was das Ganze für die Banken dann so besonders verdächtig macht, ist die Tatsache, dass meine Frau und ich nicht nur verschiedene Vor- sondern auch unterschiedliche Nachnamen haben. In diese "Geldverschieberei' sind dann auch noch die Konten meiner Eltern, die nix mit Online-Banking zu tun haben wollen, aber gerne immer die 500€ der CC-AFzCC-Aktion mitnehmen, involviert.


    Onvista bat mich brieflich um Rückruf und erklärte mir am Telefon, an welchen Tagen eine Frau X auf mein Konto fünfstellige Beträge ohne Verwendungszweck überwiesen hätte, und sah darin einen überprüfenswerten Tatbestand, da ein Widerspruch zur bei Kontoeröffnung gegebenen Erklärung, dass ich das Konto auf eigene Rechnung führe, gegeben sei. Das gleiche Problem entstand auch bei CC durch Überweisungen meiner Frau auf Konten meiner Eltern, wobei hier seitens CC angerufen wurde. Das heftigste Problem entstand jedoch durch eine Überweisung von mir auf eine Prepaid Kreditkarte meiner Frau bzw. genauer auf ein Sammelkonto, wobei die Zuordnung zur KK über den Verwendungszweck funktioniert. Hier vermutete die Bank wohl Geldwäsche und schrieb den Betrag erst einmal nicht gut, was sich durch ein Telefonat klären ließ.


    Meine Konsequenzen: Ich überweise auf Broker-/Kreditkartenkonten nur noch von Konten des Depot-/KK-Inhabers. Wenn ich zwischen unseren Girokonten überweise, gebe ich stets einen Verwendungszweck an.

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