Verdachtsmeldungen nach dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Ich denke, ich bin missverstanden worden (oder habe mich missverständlich ausgedrückt). Daher nochmal die Klarstelltung:
Ich habe keine Ahnung, ob zu meiner Person schon einmal eine Verdachtsmeldung erfolgt ist oder nicht. Sollte eine erfolgt sein, so darf die Bank mich nicht darüber informieren. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir zumindest noch nie in einer solchen Angelegenheit gemeldet, so dass ich auch keine Auskunft aus eigener Erfahrung geben kann, wie so etwas abläuft.
Ich habe allerdings zufällig durch ein Telefonat mit einer Bank erfahren, dass dort eine *bankinterne* Prüfung laufen würde, ob man eine Verdachtsmeldung abgeben sollte. Ich konnte in dem Telefonat den Verdacht, dass ich Mitglied einer international agierenden Geldwäschertruppe namens "TT-Bankprämienschnapper" bin, ausräumen und die Bank verzichtete auf eine Verdachtsmeldung (
). In anderen Fällen wurde ich von einer Bank angerufen (1x) bzw. schriftlich zur Kontaktaufnahme mit dem Backoffice aufgefordert (1x), weil entsprechende *bankinterne* Überprüfungen liefen. Das Ganze passierte zeitparallel im letzten Jahr. Seitdem bin ich 'vorsichtiger' geworden und vermeide bestimmte Transaktionen.
P.S.: So 'cool', dass ich Schreiben von Polizei/Staatsanwaltschaft, in denen ich zu einer Verdachtsmeldung befragt werde, einfach ignorieren könnte, bin ich einfach nicht. Ich stelle lieber mein Verhalten um und hoffe dadurch, solche Schreiben erst gar nicht empfangen zu müssen.