Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: : CC Depotübertragungsaktion


    Zitat

    Original geschrieben von prämienjäger
    Ich habe das Gefühl, dass es momentan sehr lange dauert, bis Cortal Consors die Depotübertragungsformulare an die abgebende Bank weiterleitet.


    Das scheint teilweise mehr als eine Woche zu dauern.


    Nutze einfache (abgebende) Banken, die Online-Depotüberträge unterstützen, dann kann Dir das egal sein. Das Formular dient dann lediglich dazu, dass Dein Übertrag bei CC als AFzCC-Übertrag 'regsitriert' wird. Bei mir hat es diesmal nach Beauftragung gerade einmal drei Stunden gedauert, bis der Fonds bei CC eingebucht war.

  • Re: Re: Re: comdirect / AVL in der Praxis


    Zitat

    Wir haben den Vorgang für Sie geprüft. Aufgrund eines technischen Fehlers wurde zu den 0,25% zusätzlich das Grundentgelt i.H.v. € 4,90 berechnet.
    Wir bitten dies vielmals zu entschuldigen.


    Wir werden die € 4,90 umgehend Ihrem Girokonto gutschreiben.


    Ich haaaasse Hotlines (bin übers comdirect Kontaktformular gegangen):

  • Re: Re: Re: Re: comdirect / AVL in der Praxis


    Zitat

    Original geschrieben von pvr
    Ich haaaasse Hotlines (bin übers comdirect Kontaktformular gegangen):


    Ich auch. Hast du dazugeschrieben, dass das Depot von AVL verwaltet wird?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: CC Depotübertragungsaktion


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Beziehst du dich auf Cortal Consors? In letzter Zeit habe ich das bei anderen Banken nicht erlebt - die Einstandsdaten wurden immer zeitgleich übermittelt.


    Ich habe bei der laufenden AFzCC vier Depotüberträge gemacht. In allen vier Fällen waren die Einstandsdaten am Tag der Einbuchung noch nicht da (kann natürlich damit zusammenhängen, dass ich Online-Überträge mache, bei denen die Papiere quasi sofort bei CC sind und die Einstandsdaten erst am nächsten Tag 'nachgetragen' werden).

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: CC Depotübertragungsaktion


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Ich habe bei der laufenden AFzCC vier Depotüberträge gemacht. In allen vier Fällen waren die Einstandsdaten am Tag der Einbuchung noch nicht da (kann natürlich damit zusammenhängen, dass ich Online-Überträge mache, bei denen die Papiere quasi sofort bei CC sind und die Einstandsdaten erst am nächsten Tag 'nachgetragen' werden).


    Gut möglich, dass es daran liegt. Oder es ist eine Cortal-Consors-Eigenart (wobei ich mich nicht erinnern kann, dass das bei den letzten Aktionen bei mir so war).

  • Re: Re: Re: Re: CC Depotübertragungsaktion


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Was Interessiert Dich die Sharpe Ratio? Suchst jetzt ein Langzeitinvestment oder ein volaarmes Fondsvehikel, mit dem Du die 500€ kassieren kannst? Als Investment sind doch wohl alle hier vorgestellten Fonds, die im Zshg. mit der CC-Aktion diskutiert wurden, nicht zu gebrauchen, aber länger als ein paar Tage muss man die Dinger ja auch nicht besitzen.


    Hast schon recht. War rein interessehalber gefragt.


    Eine andere frage: ich besitze noch eine kleine vl -Aktienfonds-position von vor 2009 die ich gerne mit übertragenen würde und die gehalten werden soll. Muss ich befürchten dass bei verkauf abgeltungssteuer fällig wird? Oder werden für gewöhnlich die anschaffungsdaten mit übertragen so dass steuerfreier verkauf problemlos auch später bei cc möglich ist?

  • Re: Re: Re: Re: Re: CC Depotübertragungsaktion


    Zitat

    Original geschrieben von gobbble
    Eine andere frage: ich besitze noch eine kleine vl -Aktienfonds-position von vor 2009 die ich gerne mit übertragenen würde und die gehalten werden soll. Muss ich befürchten dass bei verkauf abgeltungssteuer fällig wird? Oder werden für gewöhnlich die anschaffungsdaten mit übertragen so dass steuerfreier verkauf problemlos auch später bei cc möglich ist?


    Es SOLLTE problemlos möglich sein. Banken sind per Gesetz verpflichtet worden, die Anschaffungsdaten bei Überträgen mitzuliefern. Dies klappt i.d.R. auch problemlos.


    Die einzige Einschränkung bezieht sich auf Wertpapiere, die vor 2009 angeschafft und in der Zeit schon einmal von Bank A zu B übertragen worden sind. Das geht oft in die Hose, weil beim ersten Depotübertrag (vor 2009) meistens die Anschaffungsdaten nicht übertragen wurden (es gab damals nicht die Verpflichtung dazu und gehörte bei vielen Banken nicht zum Standardvorgehen, manche haben es nur auf Wunsch des Anlegers gemacht, wenn der es auf dem Formular extra vermerkt hatte). In diesem Fall ist die Information über die Anschaffungsdaten bei der Bank, die jetzt im Rahmen des Depotübertrags das Wertpapier zu einer anderen Bank weiterleitet, gar nicht vorhanden und kann nicht übertragen werden. Ein Verkauf bei der jetzigen Bank ist dennoch ohne Abgeltungssteuerbelastung möglich (da die Tatsache der Abgeltungssteuerfreiheit bei der jetzigen Bank durch die Zeitspanne der Verwahrung 'bekannt' ist), bei der neuen Bank würde es dagegen zu einer Steuerbelastung (die im Rahmen der ESt-Erklärung problemlos zu korrigieren ist) kommen.

  • Re: Re: Re: Re: Re: CC Depotübertragungsaktion


    Zitat

    Original geschrieben von gobbble
    Eine andere frage: ich besitze noch eine kleine vl -Aktienfonds-position von vor 2009 die ich gerne mit übertragenen würde und die gehalten werden soll. Muss ich befürchten dass bei verkauf abgeltungssteuer fällig wird? Oder werden für gewöhnlich die anschaffungsdaten mit übertragen so dass steuerfreier verkauf problemlos auch später bei cc möglich ist?


    Anschaffungsdaten werden auch übertragen (i.d.R. automatisch, ggf. mit ein paar Tagen Verzögerung - verschiedene Erfahrungen wurden kürzlich hier im Forum kundgetan), so dass bei Wertpapieren mit Anschaffung vor 2009 keine Abgeltungssteuer greift, sondern die Altregelung mit Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer gilt (zumindest bei den üblichen Wertpapieren).


    Edith hat festgestellt, dass Louvain nun schneller war. :top:
    Zu dem genannten Fall der fehlenden Anschaffungsdaten bei früherem Übertrag sollte aber zumindest das Einbuchungsdatum übertragen werden können. Da dieses in dem beschriebenen Fall vor dem 01.01.2009 liegt, greift die Altregelung - und da bis zum Verkauf definitiv mehr als 1 Jahr vergangen sein wird, wird es ebenfalls steuerfrei bleiben. (Es reichte der Erwerb vor dem 01.01.2009, die Spekulationsfrist musste noch nicht abgelaufen sein; d.h. ein Erwerb am 30.12.2008 und eine Veräusserung nach dem 30.12.2009 blieb weiterhin steuerfrei.)

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