Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Vorsicht bei der VTB.
    Die Ösis haften künftig nicht mehr als Staat für die Einlagensicherung. Lediglich der mikrige Einlagensicherungsfonds der nur einen Bruchteil der Einlagen absichert.


    Dann wäre die VTB wohl immerhin sicherer als andere österreichische Banken. Denn hinter ihr steht dann neben dem wackeligen Einlagensicherungsfonds zwar nicht mehr der österreichische, aber zumindest mittelbar der russische Staat.

    Vertrauensliste: 1 2 3 4

  • flatex.de - Kontoablehnung wg. Werbeeinwilligungsverweigerung


    Flatex (bzw. die mit dieser kooperierende biw Bank) hat mir jetzt zum zweiten mal die Eröffnung eines Kontos verweigert, weil ich auf dem Antrag vermerkt habe, daß keinerlei Werbung gestattet ist.


    Meines Erachtens dürfen Banken eine Kontoeröffnung nicht von einer Werbeeinwilligung abhängig machen.


    Wie und wo kann man gegen die Ablehnung von Flatex vorgehen und die somit etwas ärgern?


    Mir geht es jetzt weniger darum doch noch ein Konto bei denen zu bekommen, als vielmehr mal etwas gegen diese Praxis zu unternehmen.

  • Re: flatex.de - Kontoablehnung wg. Werbeeinwilligungsverweigerung


    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Flatex (bzw. die mit dieser kooperierende biw Bank) hat mir jetzt zum zweiten mal die Eröffnung eines Kontos verweigert, weil ich auf dem Antrag vermerkt habe, daß keinerlei Werbung gestattet ist.


    Woher weißt du, dass du aus exakt *diesem* Grund abgelehnt worden bist?

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Weil die mir gesagt haben, daß keine Anträge akzeptiert werden, wo Streichungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.


    Aber das heißt doch, dass du gerade NICHT wegen der fehlenden Werbeinwilligung abgelehnt wurde. :) Sprich, du hättest auch "Förtsch ist doof!" schreiben können und wärst ebenfalls abgelehnt worden.


    Du kannst ja mal beim Bankenombudsmann oder der BaFin nachfragen, ob das erlaubt ist oder nicht.

  • Wenn die in ihren Bedingungen die Werbeeinwilligung voraussetzen und Änderungen beim Abschluß nicht erlauben, dann bin ich gezwungen entweder mit Einwilligung abzuschließen oder es sein zu lassen. Das ist meines Wissens nach nicht erlaubt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Wenn die in ihren Bedingungen die Werbeeinwilligung voraussetzen und Änderungen beim Abschluß nicht erlauben, dann bin ich gezwungen entweder mit Einwilligung abzuschließen oder es sein zu lassen.


    Schreib doch das nächste Mal einfach auf einem Beiblatt, dass du die im Formular enthaltene Werbeeinewilligung mit sofortiger Wirkung widerrufst. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Du kannst ja mal beim Bankenombudsmann oder der BaFin nachfragen, ob das erlaubt ist oder nicht.

    Ja, das waren auch meine Verdächtigten. Bevor ich aber bei denen das aufwendige Verfahren in Gang setze, würde ich halt gerne genau wissen, ob die wirklich zuständig sind, oder vielleicht doch eher andere Behörden.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Schreib doch das nächste Mal einfach auf einem Beiblatt, dass du die im Formular enthaltene Werbeeinewilligung mit sofortiger Wirkung widerrufst. :)

    Nein, das ist auf jeden Fall etwas anderes. Ich müßte rechtlich erstmal einwilligen, was sie schriftlich hätten. Den Widerruf haben sie im Zweifel nie erhalten...

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Nein, das ist auf jeden Fall etwas anderes. Ich müßte rechtlich erstmal einwilligen, was sie schriftlich hätten. Den Widerruf haben sie im Zweifel nie erhalten...


    Nö, so was macht eine seriöse Bank nicht.

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