ZitatOriginal geschrieben von Sunny67
Ich persönlich würde da aber nicht durch Nachfragen schlafende Hunde wecken...Zum anderen könnten die Bedingungen der aktuellen Aktion (restriktiver) angepaßt werden. Bisher kann man ja immerhin noch problemlos argumentieren, daß bei einem Wegfall der Sonderverzinsung aufgrund der letzten Zinsaktion doch wenigstens noch die Sonderverzinsung der vorletzten Aktion gelten müßte.
sehe ich genauso dass man hier nicht so explizit nachfragen sollte.
Bei mir kam bisher noch keine Antwort ob es Auswirkungen hat, nur eine Zwischenstandsmeldung dass man an der Anfrage arbeiten würde.
Ich könnte mir auch vorstellen dass die jetzige Aktion keinen Einfluss auf die Depotwechselaktion hat. Wenn aber doch, dann vermute ich inzwischen dass die vorhergehende Depotwechselaktion, mit der der Zins wenigstens bis 30.06.16 gelten würde, durch die Depotwechselaktion, die bis 05.01.16 lief, ersetzt wurde und auch nicht mehr aktiviert werden kann weil sie unwiderbringlich ersetzt wurde, die neue Aktion also bereits "genutzt" wurde.
Wenn es so wäre dass die aktuelle Aktion die Depotwechselaktion ersetzt, dann würde die Antwort, die jw3141 erhalten hat, insofern helfen dass die neue Aktion auch gewertet wird.
Wenn man auf Nummer sicher gehen will würde ich persönlich die Entscheidung, ob man an der neuen Aktion teilnimmt, davon abhängig machen welche Aktion mehr Ertrag abwirft, also ob die Prämie durch die Höhe des Übertrages der aktuellen Aktion höher ist als die Zinsen, die ihr durch die Depotwechselaktion erwirtschaften könntet.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Edit: Und zusätzlich stellt sich mir die Frage, WANN man dann wieder an einer Zinsaktion - sofern die noch mal kommt - teilnehmen darf.
Meiner Meinung nach gibt es nur 2 Dinge worauf man achten muss. Die aktuelle Gold-Aktion muss beendet sein, also der 23.06.2016. Dann kommt es nur noch auf die Bedingungen der zukünftigen Depotwechsel-Aktion an ob hier ein Ausschluß genannt wird.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Sollte der Aktionszinssatz tatsächlich "deaktiviert" werden, wäre auch wichtig zu wissen, zu welchem Stichtag - auch da gibt es ja mehrere Möglichkeiten.
EDIT:
Du kannst im Onlinebanking unter Kontodetails den eingestellten Zinssatz sehen. Sprich ich würde an den in Frage kommenden möglichen Terminen schauen, aber erst immer einige Tage danach.
Würdest Du eine rückwirkende Streichung auch ausschließen, also für 1Q2016?
Als den frühesten Termin für die Deaktivierung würde ich den Eingang des Übertragsformulares der aktuellen Aktion akzeptieren, sprich für das laufende 2. Quartal würde ich sagen dass es den Sonderzins gibt.
Weitere Termine wären noch die Einbuchung der Wertpapiere und schließlich der 30.06. als Qurtalsende.
Würden euch weitere mögliche Termine einfallen?