Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Wurde der Depotübertrag im Rahmen der Aktion an sich verweigert oder die Prämienzahlung (100€ oder 150€) nachdem Onvista den Depotübertrag ausgeführt hat?


    Im Prinzip weder noch. Mir wird die Teilnahme(!) an der Aktion verweigert. Sprich: Ich kann natürlich einen Übertrag vornehmen, erhalte dann aber keine Prämie.

  • Im Prinzip weder noch. Mir wird die Teilnahme(!) an der Aktion verweigert. Sprich: Ich kann natürlich einen Übertrag vornehmen, erhalte dann aber keine Prämie.


    Nochmals zum Verständnis: Du hast Onvista ein Depotübertragungsauftragsformular mit move on Aktionsaufdruck geschickt und daraufhin hat man Dich kontaktiert, um Dir mitzuteilen, dass man diesen Depotübertragungsauftrag nur ausführt, wenn dies außerhalb der Aktion geschieht?

  • Nochmals zum Verständnis: Du hast Onvista ein Depotübertragungsauftragsformular mit move on Aktionsaufdruck geschickt und daraufhin hat man Dich kontaktiert, um Dir mitzuteilen, dass man diesen Depotübertragungsauftrag nur ausführt, wenn dies außerhalb der Aktion geschieht?


    Nein! Die Bank hat mir ohne(!) eine Formulareinreichung mitgeteilt, dass ich nicht an Aktionen teilnehmen darf. Und auf Nachfrage gab man mir zu verstehen, dass das auch für diese Aktion gilt. "Anlass" war, dass einige von mir Geworbene Prämien erst auf Reklamation erhielten, bei der Gelegenheit teilte man mir auch das Aktionsteilnahmeverbot (neben einem Werbeverbot) mit.

  • Nein! Die Bank hat mir ohne(!) eine Formulareinreichung mitgeteilt, dass ich nicht an Aktionen teilnehmen darf. Und auf Nachfrage gab man mir zu verstehen, dass das auch für diese Aktion gilt. "Anlass" war, dass einige von mir Geworbene Prämien erst auf Reklamation erhielten, bei der Gelegenheit teilte man mir auch das Aktionsteilnahmeverbot (neben einem Werbeverbot) mit.


    Haben die Geworbenen nach Prämienerhalt das Depot/Konto kurze Zeit später wieder gekündigt? :eek:
    Mittlerweile achten einige Banken genauer darauf, dass der Neukunde auch etwas bringt und nicht gleich wieder kündigt. Besonders bei PSD Banken sollte man nur noch Kunden werben, die eine längerfristige Geschäftsbeziehung eingehen wollen. :rolleyes:

    Herbert

  • Im Prinzip weder noch. Mir wird die Teilnahme(!) an der Aktion verweigert. Sprich: Ich kann natürlich einen Übertrag vornehmen, erhalte dann aber keine Prämie.


    Steht in den Aktionsbedingungen eine Einschränkung (z.B. dass die Bank einzelne Kunden von der Aktion ausschließen darf)?


    Dir einfach so die Teilnahme an Aktionen zu untersagen, ohne dass das durch Bedingungen/AGB‘s gedeckt wäre, halte ich für problematisch.


    Ein sinnvoller Weg könnte sein, an der Aktion teilzunehmen, und falls die Bank keine Prämie zahlt, diese Prämie mit Hinweis auf die Prämienbedingungen einzufordern.

  • Steht in den Aktionsbedingungen eine Einschränkung (z.B. dass die Bank einzelne Kunden von der Aktion ausschließen darf)?


    Es gibt eine Klausel "Die Ausnutzung der Sonderaktion zum vorrangigen Zweck der Prämiengewinnung ist nicht gestattet.". Aber dies kann die Bank ja höchstens im Nachhinein feststellen, zumal es eine einjährige Haltefrist (entweder der übertragenen Wertpapiere oder des Geldgegenwerts nach einem Verkauf) gibt. Ansonsten ist mir keine Ausschlussklausel bekannt.


    Na ich werde jetzt mal abwarten, was der Ombudsmann antwortet.

  • Es gibt eine Klausel "Die Ausnutzung der Sonderaktion zum vorrangigen Zweck der Prämiengewinnung ist nicht gestattet.". Aber dies kann die Bank ja höchstens im Nachhinein feststellen..,
    Na ich werde jetzt mal abwarten, was der Ombudsmann antwortet.


    Hmm, die Klausel ist ja von der Bank selten dämlich firmuliert.


    Der Ombudsmann hilft Dir nicht weiter: Die Bank kann jederzeit die Geschäftsbeziehung zu Dir sofort komplett kündigen, so dass Du an keiner Prämien-Aktion mehr teilnehmen kannst.


    Ich würde dann lieber noch eine fette Aktion mitnehmen, und die Prämie einfordern (dann zuerst über Ombudsmann). Wenn dann die Bank kündigt, wäre es eben so.

  • Nein! Die Bank hat mir ohne(!) eine Formulareinreichung mitgeteilt, dass ich nicht an Aktionen teilnehmen darf. Und auf Nachfrage gab man mir zu verstehen, dass das auch für diese Aktion gilt. "Anlass" war, dass einige von mir Geworbene Prämien erst auf Reklamation erhielten, bei der Gelegenheit teilte man mir auch das Aktionsteilnahmeverbot (neben einem Werbeverbot) mit.


    Eine rechtliche Handhabe dürftest Du in einer solchen Situation meines Erachtens nicht haben, um einen Prämienanspruch bzw. einen Anspruch auf Teilnahme an einer Prämienaktion durchzusetzen.


    Dass Onvista sich per Kündigung gemäß §19 (der übliche AGB-Gummiparagraph, der eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Monaten ermöglicht) von Kunden trennt, die Ihnen zu „anstrengend“ (im Sinne eines häufigen Beschwerens beim Kundenservice) sind, weiß ich aus meinem Umfeld. Dabei ging es nicht um einen Prämienjäger, sondern einen lukrativen Vieltrader, der sich allerdings oft über -echte oder vermeintliche, ich kann dies nicht beurteilen- Fehlleistungen hartnäckig mit dem Onvista Kundenservice auseinandersetzte.


  • Dass Onvista sich per Kündigung gemäß §19 (der übliche AGB-Gummiparagraph, der eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Monaten ermöglicht) von Kunden trennt, die Ihnen zu „anstrengend“ (im Sinne eines häufigen Beschwerens beim Kundenservice) sind, weiß ich aus meinem Umfeld. Dabei ging es nicht um einen Prämienjäger, sondern einen lukrativen Vieltrader, der sich allerdings oft über -echte oder vermeintliche, ich kann dies nicht beurteilen- Fehlleistungen hartnäckig mit dem Onvista Kundenservice auseinandersetzte.


    Danke für die Info. Ohne Aktionen und Werbemöglichkeiten bringt mir die Onvista Bank aber nichts mehr (Flatex ist bei meinem Anlageverhalten genauso günstig), daher würde ich es wohl darauf ankommen lassen, vorausgesetzt, der Bankenombudsmann sieht Chancen.

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