Wer kauft sich ein gelocktes 3g
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Original geschrieben von hodder
denke nicht das der käufere dann noch zahlt...Tja, wenn der Verkäufer gewerblich ist, kann man einfach vom Vertrag innerhalb von 4 Wochen zurück treten und der Verkäufer darf ja den Käufer nicht mehr negativ bewerten, also können sich da einige von Ihren überzogenen Preisforderungen verabschieden :top:
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Was heißt hier Preisforderungen ?
Die Käufer bieten schließlich freiwillig so hoch.
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Original geschrieben von pua-style
Was heißt hier Preisforderungen ?Die Käufer bieten schließlich freiwillig so hoch.
Manche werden halt schnell merken, dass die zuviel geboten haben und da kann der Verkäufer gar nichts dagegen machen

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Zitat
Original geschrieben von djmuzi
Tja, wenn der Verkäufer gewerblich ist...Derzeit sind ALLE Verkäufer, die auf eBay iPhone 3G verticken, gewerblich. Auch wenn sie scheinheilig etwas von "Ich privat, nix Garantie und nix Rücknahme" schreiben.
Ich hoffe nur, dass sich da schnell jemand erbarmt und mal ein paar strafbewehrte Unterlassungserklärungen mit vierstelligen Rechnungssummen verschickt.
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Original geschrieben von petersandi
Derzeit sind ALLE Verkäufer, die auf eBay iPhone 3G verticken, gewerblich.Wenn man keine Ahnung hat...
Gewerblich =
- selbständig
- entgeltlich
- planmäßig
- Auftreten nach AußenObige Voraussetzungen kumulativ ergeben einen gewerblich tätigen Verkäufer.
Flatty
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Ach bitte... du willst doch die aktuellen "privaten" Verkäufer mit iPhone 3G im Angebot nicht ernsthaft als Privatverkäufer bezeichnen?
Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Wirtschaftlich? Ja, das ist es wohl.
Eigene Rechnung? Auch das.
Eigene Verantwortung? Auf wessen denn sonst?
Auf Dauer? Auch das trifft hier nach Rechtsprechung zu.
Gewinnerzielungsabsicht? Neeeein, ganz bestimmt nicht.Gleichartigkeit und Beschaffenheit der Waren spricht zudem dafür.
Wer von uns beiden nun keine Ahnung hat, spielt keine Rolle. Es sind jedenfalls gewerbliche Verkäufer, mit allen daraus entstehenden Pflichten.
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Wer ein oder zwei iPhones bei Ebay verkauft, ist kein gewerblicher Verkäufer. Zack. Aus. Selbst die RS bejaht dann nicht das Merkmal "auf Dauer".
Über Urteile (selbst irgendein verkorkstes AG), die das Gegenteil beweisen, freue ich mich selbstverständlich.Flatty
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Zitat
Original geschrieben von flatty
Wer ein oder zwei iPhones bei Ebay verkauft, ist kein gewerblicher Verkäufer....und begeht dennoch Steuerhinterziehung, wenn er den Gewinn nichtausweist. Zack. Aus.

Zudem sind die derzeitigen Verkäufer bei eBay auch nicht unbedingt diejenigen, die ein oder vielleicht auch zwei (also ein Paar) iPhones verkaufen. Da werden von Privaten ein paar verkauft und das hat mit privat nun so gar nichts zu tun. Das hatte ich vorhin geschrieben und schreibe es auch weiterhin.
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