Restwert wird von Händlern nicht gezahlt

  • Hallo zusammen,


    bei meinem Wagen ist ein Totalschaden (Hagelschaden) eingetreten, das Gutachten meiner Kaskoversicherung hat allerdings noch einen Restwert von €2.950 ergeben mit verbindlichen Kaufangeboten eines Händlers über eine Online-Restwertbörse.


    Soweit so gut, da das Händlerangebot von 2950 € für den Wagen mehr als gut ist, entschloss ich mich auch den Wagen zu diesem Preis zu verkaufen.


    Von wegen! Es kam ein ganz gewiefter Händler der den Preis um 500€ drücken wollte , da viele Dinge angeblich nicht im Gutachten erwähnt sein und er somit den Wagen zum ursprünglichen Preis nicht kaufen wolle.


    Daraufhin versuchte ich den Wagen an den Zweitplatzierten der Börse zu verkaufen der ein Gebot von 2800€ abgab, aber auch hier das gleiche Spiel, kaum war er da ging es zu wie auf dem Bazar und er wollte anfänglich sogar 1000€ weniger zahlen.


    Auch dies habe ich natürlich abgelehnt!


    Muss jetzt meine Versicherung für diesen "Ausfall" aufkommen zumal sich ja ihre Entschädigung nach dem Restwert richtet, der ja in der Praxis keiner bereit ist zu zahlen?

  • Du mußt nur regionale Angebote von seriösen Händlern annehmen, das weiß die Versicherung genau.


    Da die Versicherung offensichtlich auf Teufel komm raus den RW pushen will kannst Du gleich zum Anwalt gehen, weitergehende Diskussionen sind in diesem Fall meistens sinnlos.


    Einziger Ausweg ist evtl noch, den Sachverständigen zu kontaktieren und um eine Korrektur des RW zu bitten.

  • Die Händler kamen schon aus meiner Nähe und naja seriös, lass ich mal so dahingestellt.


    Ich finde es nur komisch, dass die Versicherung anhand eines Restwertes abrechnen darf, der in der Praxis gar nicht erreicht wird.

  • Eventuell hat der Gutachter ja auch Mist gebaut und die Einwaende der Haendler sind berechtigt.


    Bei mir hat das alles in einem aehnlich gelagerten Fall vor einigen Jahren problemlos funktioniert. Der Aufkaeufer kam sogar durch die halbe Republik angereist, um den Schrott mitzunehmen.

  • Das Angebot aus der RW-Börse ist 14 Tage bindend! Sonst wende dich einfach an Deine Versicherung, die haben ja ein Interesse daran, dass der Wagen zu dem Preis weggeht und somit ihr Gutachten stimmt.

    Let the young fight the wars.

  • Theoretisch bindend, doch in der Praxis wird der Betrag von kaum einem der Händler gezahlt. Auch den Versicherungen ist diese Praxis bekannt und mehr oder minder auch egal, denn man spart selber ja Geld. Die wollen einen hohen Restwert.


    Das die Gutachten nicht stimmen, mag ich bezweifeln, die sind meist schon korrekt, wenn es sich um einen seriösen Sachverständigen handelt. Der Restwert wird hierbei A) geschätzt nach Tabellen und regionalen Markt oder B) durch den Markt (RW) "ermittelt". Fast zu 100% findet B) Anwendung wenn es sich um Kaskoschäden handelt, wovon ich bei einem Hagelschaden ausgehe.


    Meist bekommt man dann Spaß, da die Versicherungen auch nicht bereit sind die Differenz zwischen Straße und RW-Börse zu übernehmen. Die verweisen einfach auf die Gebote und tun in erster Distanz einfach so als würde sie alles weiter nichts angehen. Zunächst also Prinzip "Pech gehabt". Ich würde A) einmal mit dem SV sprechen und B) der Versicherung die Pistole auf die Brust setzen. Entweder wird die Differenz zum Straßenwert gezahlt oder die Sache geht zu Anwalt!


    Ein wenig wurde dieses Thema auch schon in diesem Thread gestreift: LinkAutoreparatur und Restwert


    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Einziger Ausweg ist evtl noch, den Sachverständigen zu kontaktieren und um eine Korrektur des RW zu bitten.


    Der SV (egal ob freier, BVSK, SSH, TÜV, DEKRA) kann bei Kasko den Restwert nicht so einfach korrigieren, da er hier angehalten ist nach RW abzurechnen. Macht er dies nciht, kein Auftrag mehr, bzw. Ende der Vertragspartnerschaft (z.Bsp. SSH).


    Zitat

    Original geschrieben von Doc-b
    Das Angebot aus der RW-Börse ist 14 Tage bindend! Sonst wende dich einfach an Deine Versicherung, die haben ja ein Interesse daran, dass der Wagen zu dem Preis weggeht und somit ihr Gutachten stimmt.


    und genau hier liegt unter anderen wieder das Problem zwischen Theorie und Praxis. Der Händler wird immer Steif und fest behaupten dass das Fahrzeug nicht den Kriterien der RW entspricht und die Versicherung dass das Gebot bindend ist. Fakt ist dann, das meist der Geschädigte auf der Strecke bleibt, außer man wehrt sich.


    Meistens kommt die Versicherung im übrigen mit hohen Restwerten durch, da kaum einer das Fahrzeug wirklich verkaufen will, sondern über Reparatur oder fiktive Abrechnung nachdenkt. Gerade wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt und man nach dem Prinzip handelt: "die paar Dellen, da pfeifen wir drauf". Ggf. habt Ihr aber auch Glück das vielleicht gerade aus dem Grunde nicht lange diskutiert sondern gezahlt wird.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer

    Meist bekommt man dann Spaß, da die Versicherungen auch nicht bereit sind die Differenz zwischen Straße und RW-Börse zu übernehmen. Die verweisen einfach auf die Gebote und tun in erster Distanz einfach so als würde sie alles weiter nichts angehen.


    Genau so schaut es leider aus! Meine Versicherung legt sich einfach auf den relativ hohen Restwert fest, der ja verbindlich sei und wenn der nicht gezahlt werde sei es halt mein Problem. :flop:


    Der Hauptgrund warum die Händler aber nicht zahlen wollen ist folgender:


    Der PKW (13 Jahre alt) wurde kurz nach Herstellung gestohlen und später wieder aufgefunden. Allerdings mit einer gefälschten Identnummer am Motorblock, die aber anschließend durchgestrichen wurde und durch eine neue, reguläre Nr. ersetzt wurde und dieses auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt wurde.


    Genau daran stören sich aber die Händler, da dadurch eine Export nach Nahost angeblich unmöglich gemacht wird, da in diesem Fall sofort Autoschieberei vermutet würde und der dortige Zoll Risenprobleme machen würde.


    Der Gutachter hat diesen Umstand nicht in der Restwertbörse angegeben, obwohl lt. Gutachten eine Prüfung der Identnummer vorgenommen wurde.


    Er erklärte sich aber nun bereit, dies nachzutragen und den Wagen erneut in die RW-Börse einszustellen, dementsprechend dürfte der RW nun niedriger ausfallen, ob allerdings dann meine Versicherung mitspielt dürfte bezweifelt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Er erklärte sich aber nun bereit, dies nachzutragen und den Wagen erneut in die RW-Börse einszustellen, dementsprechend dürfte der RW nun niedriger ausfallen, ob allerdings dann meine Versicherung mitspielt dürfte bezweifelt werden.


    Ok, ist ja auch schon ein exotischer Fall in dem man selbst dem SV keinen Vorwurf machen kann. Ich glaube aber nicht das es beim Export bei einwandfreien Papieren zu einem Problem kommt oder gekommen wäre. ;)


    Fakt ist dennoch, ein Punkt wurde nicht Berücksichtig und normalerweise sollte sich die versicherung im Anschluss auch nicht anstellen. Ansonsten würde ich die Sache direkt zum Anwalt geben. Da sollten einem die Nerven zu schade für sein! ;)


    Nur mal aus Interesse: Hagelschaden --> Münsterland?

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Der Gutachter hat diesen Umstand nicht in der Restwertbörse angegeben, obwohl lt. Gutachten eine Prüfung der Identnummer vorgenommen wurde.

    Also hat der Gutachter doch Mist gebaut, auch wenn das von einigen hier pauschal als hoechst unwahrscheinlich hingestellt wurde und bestimmt nur die boesen unserioesen Haendler Schuld sind ;)

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