Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Hallo, zusammen,


    Ich habe vor ca. 15 Monaten ein FSC XA1526 Notebook gekauft. Preis damals 1199€. Nun wurde es bereits 2 mal wegen Hitzeproblemen Repariert. Jeweils ohne erfolg. Nun würde ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. ein neues vergleichbares funktionierendes Notebook haben. Ich hab durch viel lesen hier erfahren, daß ich als Nutzungsentschäding so 3% für jeden Monat abziehen muß. Wie sieht es aus wenn ich den Händler in diesem Fall darauf aufmerksam mache, daß ich ein anderes Notebook haben möchte. Kann ich mir dann wieder eins für 1199€ ausuchen oder sind diese 3% trotzdem abzuziehen.
    Gibt es evtl. noch andere empfehlungen, außer kein FSC mehr kaufen.

  • FSC hat mit dem Kaufvertrag zwischen dir und Händler gar nichts zu tun. Wenn FSC dir Ersatz anbietet geschieht das in aller Regel nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, sondern aufgrund einer Garantievereinbarung. Deshalb ist in diesem Falle maßgeblich, was die Garantiebedingungen vorsehen.


    Für die Auseinandersetzung mit dem Verkäufer:



    Ob ein Richter monatlich 3% des Kaufpreis an gezogenen Nutzungen für adäquat hält wage ich zu bezweifeln. Das Notebookleben wäre dann unter 3 Jahre, das liegt selbst die Abschreibung nach AfA-Tabelle drüber. Außerdem sind die Gebrauchsvorteile ggf. wegen des vorliegenden Mangels entsprechend zu kürzen.


    Alternativ käme, wenn du Verbraucher bist, noch die Nachlieferung eines mangelfreien Notebooks (oder nach Absprache des Nachfolgemodells) in Betracht. Dort muss der Käufer nach neuerer Rechtsprechung keinen Wertersatz für den Gebrauch des auszutauschenden Geräts leisten.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich möchte mich unverschämterweise einfach mal an den Thread anhängen.
    Habe eine ähnliche Situation.


    Mein Notebook ist ein Sony, mein Händler ist der MediaMarkt und ich wurde von MediaMarkt vor die Wahl des Vorbeibringens oder direkten Ansprechen des Sony Reparaturcenters gestellt.


    Damit es schneller geht wurden meine zwei erfolglosen Reparaturen plus einem erfolglosen Netzteiltausch direkt beim Servicepartner ohne Kenntnis von Mediamarkt durchgeführt.


    Gleiche Fragestellung wie beim Threadersteller:
    Habe ich irgendwelche Ansprüche bei Mediamarkt (z.B. wie auch beim Threadersteller der Tausch gegen ein neues Gerät)? Oder hätte das Gerät dafür bei jeder Reparatur über den Tisch von MM gehen müssen?

    Gruss Dacoco

  • Ich denke ihr habt jetzt beide das gleiche Problem. Da ihr euch habt abwimmeln lassen und damit die Herstellergarantie in Anspruch genommen habt, wird sich der Verkäufer aus seiner Gewährleistungsnummer herauswinden (wollen). Im Zweifelsfall mal direkt an den Händler wenden und nachfragen, ist da wohl das Beste. Wenn das nicht hilft, mal bei der Verbraucherzentrale bzw. einem Anwalt für Verbraucherrecht nachhaken.
    Vielleicht kann man auch beim Hersteller reklamieren, HP hat bei 'nem Freund vor ein paar Jahren sein NB (3 Reparaturversuche) auch gewandelt. Da hatte er die Wahl zwischen vollen (!) Kaufpreis oder einem anderen Notebook. Er hat sich damals, auf mein Anraten hin, für ein neues NB entschieden, weil dieses ein unschlagbares Angebot war. Seins kam damals neu 1300€, das Wandelangebot gabs zu dem Zeitpunkt ab 1800€.


    MfG Kai

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