Bankfrage: Unberechtigte Abbuchung

  • Auch eine Kontolöschung ist ein Kundenwunsch. ;)


    Und glaub mir mal eins: wenn ich nicht mit Kunden, insbesondere schwierigen und sich beschwerenden Kunden umgehen könnte, dann wäre ich nicht Filialleiter geworden. Klingt jetzt arrogant, soll es nicht sein, aber bei wem landen denn Beschwerdekunden in der Regel? Beim Filialleiter. Also muss da jemand hin, der damit umgehen kann.


    Dass man im Diensleistungssektor arbeitet, bedeutet nicht, dass ich mir alles gefallen lassen muss. Wie gesagt: der Ton macht die Musik. Und Kulanz ist ein Kundenwunsch, den ich nicht erfüllen MUSS. Wenn der Kunde einen berechtigten Anspruch auf Rückerstattung hat, dann bekommt er den natürlich auch erfüllt. Aber wenn der nicht besteht, dann gibt es eben einen Ermessensspielraum. Kundenwunsch hin oder her. Ich kann auch nach Saturn gehen und sagen, dass ich gerne einen Flatscreen geschenkt hätte. Das ist dann ein Kundenwunsch. Müssen die mir den dann da erfüllen? Dafür werden sie ja bezahlt. :confused: ;)


    Was in Zukunft aus der Dresdner Bank wird, wird man sehen. Kann auch sein, dass sie gar nicht mehr im Allianz-Konzern verbleibt, sondern eine andere Mutter hat. Aber nehmen wir an sie bleibt im Konzern, dann ist der Schritt, Filialen und Agenturen alle gleich auszustatten, nur logisch. Wegen der völlig unterschiedlichen Strukturen (die Vertreter sind ja alle selbständig) ist das allerdings noch ein langer Weg. Die Kollegen, die in den Agenturen arbeiten, haben jedenfalls alle einen Vertrag mit der Dresdner Bank. Und die "angenehmen" Arbeitszeiten sind auch heute schon passé. Du darfst Öffnungszeiten nicht mit Arbeitszeiten gleichsetzen.


    So, und jetzt geh ich die goldenen Wasserhähne in meinem Palast polieren. Unsere Putzfrau war da etwas schlampig.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Nochmal: ob ich kulant bin oder nicht entscheide ich nicht nach der Tatsache, ob derjenige, der fragt arm oder reich ist. Sondern wie derjenige auftritt. Und wenn er so auftritt wie bernbayer dann nehme ich den Kundenverlust in Kauf. Im übrigen bekommen auch Kunden mit viel Geld noch lange nicht jeden Betrag zurückerstattet.


    Wer sagt denn, daß ich wie ein Wilder die Bank stürmen würde, natürlich würde ich das höflich vortragen und um Stornierung des Betrages bitten. Wenn die Bank dann dieser Bitte nicht nachkommt dann drohe ich höflich das Ende der Geschäftsbeziehung an. Wenn man ein Kunde mit guter Bonität ist, werden die sich das zweimal überlegen, ob sie wegen 10 Euro den Kunden verlieren wollen. Aber ist ja nur theoretisch, ich habe ja mit meiner Bank zumindest bis jetzt keine solche Probleme gehabt.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Und glaub mir mal eins: wenn ich nicht mit Kunden, insbesondere schwierigen und sich beschwerenden Kunden umgehen könnte, dann wäre ich nicht Filialleiter geworden.

    Der war gut! :top: Das heißt schon mal gar nichts. Der FL unserer Bank hat den Posten quasi "automatisch" bekommen, weil er lange genug dabei ist und die Rotation ihn vorgesehen hat. Aber von Kunden, bzw. vom Umgang mit jenen hat er nicht die geringste Ahnung... (mag natürlich sein, das es bei dir anders ist, aber was den "Aufstieg" an sich betrifft, ist es pauschal nun mal nicht so)

    Zitat

    Dass man im Diensleistungssektor arbeitet, bedeutet nicht, dass ich mir alles gefallen lassen muss. Wie gesagt: der Ton macht die Musik.

    Dazu fällt mir der Witz mit dem Millionär ein :rolleyes:

    Zitat

    Wenn der Kunde einen berechtigten Anspruch auf Rückerstattung hat, dann bekommt er den natürlich auch erfüllt.

    Die Frage ist nur wann... Ausserdem (so meine Ehrfahrung) entscheidet das in den meisten Fällen der oberste Geschäftsführer. Aber das mag von Bank zu Bank unterschiedlich sein.

    Zitat

    Aber wenn der nicht besteht, dann gibt es eben einen Ermessensspielraum.

    DAS habe ich noch nie gehört, geschweige denn erleben dürfen!

    Zitat

    Ich kann auch nach Saturn gehen (...)

    Ja, da frage ich mich wirklich, wie du es geschafft hast, FL zu werden... ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • naja also ich frage mich bei dem ganzen schon, wieso eine bank lieber dem kunden die kosten in rechnung stellt (wenn schon überhaupt welche berechnet werden) und diesen verärgert, als die kosten der anfragenden bank zu berechnen.


    das geht nämlich auch und wird dann hald von der deutschen bank an den anfragenden (in diesem fall mobilcom) weiterberechnet. wir haben früher auch unsere bankauskünfte über die deutsche bank eingeholt und da wurden uns je nach bank auch mal "fremdkosten" berechnet.

  • bei "nach Saturn" fällt mir übrigens grade der Witz mit dem Mantafahrer und Aldi ein. Hast ja Recht. ;)


    Natürlich ist nicht automatisch jeder Filialleiter gut. Und es mag wie überall auch Leute geben, die nicht auf den Posten gehören. Das ist in jedem Unternehmen auf jeder Hierarchieebene so. Aber von der grundsätzlichen Philosophie her sehe ich das so wie beschrieben und erlebe das auch bei uns im Unternehmen so. Da kenne ich viele Filialleiterkollegen, die zu weit über 90 % auch mit Beschwerden umgehen können. Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)


    Zitat

    Die Frage ist nur wann... Ausserdem (so meine Ehrfahrung) entscheidet das in den meisten Fällen der oberste Geschäftsführer. Aber das mag von Bank zu Bank unterschiedlich sein.


    Also berechtigte Ansprüche zu erfüllen bedarf nicht wirklich einer Entscheidung des obersten Geschäftsführers / Gebiets- oder Regionalleiters. Das bedarf nur des Erkennens "da ist was schief gelaufen, das muss korrigiert werden". Und dann wird das (zumindest bei uns) umgehend in die Wege geleitet. Es gibt zwar betragliche Grenzen, bei denen dann auch die Gebietsleitung einzuschalten ist, aber die liegt ein bisschen höher als 10 Euro. ;)


    Und dass Du Ermessensspielraum noch nicht erleben durftest bedeutet in der Tat nicht, dass es keinen gibt. ;)


    stanglwirt: ist bei uns auch gängige Praxis.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Es kann doch nicht sein, daß ein Kunde für was bezahlen soll, was er nicht in Auftrage gegeben hat. Wer eine Bankanfrage in Auftrag gibt, hat diese auch zu bezahlen. Da müßte der Anfragende schon mit mir eine Vereinbarung getroffen haben, daß ich die Kosten dafür übernehme, nur dann wäre es in Ordnung.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • sehe ich grundsätzlich genauso, ist halt eine Frage, wie das in den AGB oder dem Preisverzeichnis geregelt ist. Ich würde mir das Geld auf jeden Fall von Mobilcom zurückholen. Wobei auch da vermutlich entsprechendes in den AGB steht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    sehe ich grundsätzlich genauso, ist halt eine Frage, wie das in den AGB oder dem Preisverzeichnis geregelt ist. Ich würde mir das Geld auf jeden Fall von Mobilcom zurückholen. Wobei auch da vermutlich entsprechendes in den AGB steht.


    Das heißt, grundsätzlich nichts unterschreiben, wenn man die AGB nicht gelesen hat und mit dem Inhalt nicht einverstanden ist. Sollte so eine Klausel tatsächlich in den AGB von Mobilcom stehen, würde ich da keinen Handyvertrag unterschreiben.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Jep, ich würde mir das Geld von Mobilcom wiederholen. Deine Bank kann nix dafür, die hat ne Dienstleistung erbracht, die sie Dir in Rechnung stellt.

    Das sagt sich sehr leicht, momentan habe ich nur eine Abbuchung mit dem Verwendungszweck „Bankauskunft Deutsche Bank“, weiter nichts. Nun muss ich über meine Bank erfragen wer denn da tatsächlich abgebucht hat, ganz nützlich wäre da sicherlich Auftraggeber, BLZ und Konto-Nr zu erfahren. An diese Bank werde ich mich dann wenden müssen, um von denen wiederum zu erfahren wer denn da tatsächlich den Auftrag erteilt hat. An diesen Auftraggeber, höchstwahrscheinlich die Mobilcom, kann ich mich dann wenden und um Erstattung bitten. Und die wird sich dann vermutlich quer stellen. Auf diesen Irrlauf gegen verschlossene Türen kann ich verzichten.


    Ich habe aber den ersten Schritt gewagt und meine Bank per Onlinebanking-Mitteilung angesprochen, was denn das für eine Abbuchung wäre bzw. ich hätte nichts in Auftrag gegeben.
    Anwort:

    Zitat


    vielen Dank fuer Ihre Mitteilung.


    Es handelt sich hierbei um die Belastung von anteiligen Kosten gemaess unseres Preisaushangs fuer die Beantwortung einer Bankauskunft.
    Wir haben hier im Rahmen des Bankauskunftsverfahrens eine Auskunftsanfrage der erhalten, welche wir ordnungsgemaess beauskunftet haben. Ihre Zustimmung zur Anfrage wurde uns versichert.


    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.


    Ahja, noch nicht einmal der Auftraggeber wurde mir genannt. Mit dieser Auskunftsfreude würde es wohl auch weiter gehen. Zumindest war diese Auskunft noch kostenfrei.


    Also ich finde es schon dreist von meiner Bank mir das in Rechnung zu stellen, warum haben die es nicht der Deutschen Bank berechnet? Verstehe ich überhaupt nicht, es kann ja doch nicht in deren Interesse sein, einen Kunden zu verärgern. Mobilcom mache ich noch nicht einmal einen Vorwurf, die haben mir ja nichts in Rechnung gestellt.

  • Die Dienstleistung der Bank ist zu deinem Vorteil.
    Würden sie dieses Auskunftsersuchen nicht beantworten, würdest du nicht den Vertrag bei Mobilcom bekommen.
    Deswegen ist so ein Auskunftsersuchen auch bei den Banken die ich kenne im Preisverzeichnis aufgeführt.
    Und da du dich im Vertrag mit Mobilcom damit einverstanden erklärt hast, dass sie ein solches Auskunftsersuchen stellen, ist Mobilcom rechtlich auch kein Vorwurf zu machen.


    Dass es extrem schlechter Kundenservice von Mobilcom ist, diese Gebühren nicht freiwillig zu übernehmen, das steht auf einem anderen Blatt.
    Aber deine Bank kann da nun wirklich nichts dafür.

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