Vodafone ab 250 Std. bei der FullFlat...!
Kündigt T-Mobile Max tarife bei exzessifer nutzung?
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Original geschrieben von nk2405
Vodafone ab 250 Std. bei der FullFlat...!
Richtig, wobei ich die Verärgerung nicht verstehen kann, die zum Teil über diese Regelung geäußert wird.250 Stunden monatlich bedeutet bei einem 31-Tage-Monat acht Stunden Telefonie täglich! Wer dieses Kontingent dauerhaft ausschöpft, sollte mE eine Therapie machen.

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Original geschrieben von Robert Beloe
Richtig, wobei ich die Verärgerung nicht verstehen kann, die zum Teil über diese Regelung geäußert wird.250 Stunden monatlich bedeutet bei einem 31-Tage-Monat acht Stunden Telefonie täglich! Wer dieses Kontingent dauerhaft ausschöpft, sollte mE eine Therapie machen.

Naja, dann muss die Person ja nicht mehr arbeiten, weil es bleibt ja keine Zeit zum Arbeiten.
Jeder Normalo-Bürger arbeitet 8 Stunden am Tag. Wenn man nicht gerade einen Job hat wo man viel telefonieren muss (was ja dann auch der AG zahlen würde), wüßte ich nicht wie man 250 Stunden im Monat zusammen kriegen sollte...
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Der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail. War nicht von 50 Stunden pro Netz die Rede? Und die kann man durchaus mal zusammenbekommen, ist nicht viel mehr als anderthalb Stunden pro Tag in ein Netz.
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Original geschrieben von harlekyn
Der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail. War nicht von 50 Stunden pro Netz die Rede? Und die kann man durchaus mal zusammenbekommen, ist nicht viel mehr als anderthalb Stunden pro Tag in ein Netz.
Soweit ich es gesehen habe: Nein!Es handelt sich anscheinend wirklich nur um eine Regelung gegen kommerziellen Missbrauch der Fullflat:
http://www.vodafone.de/privat/…handy-student/129651.html
"Bei Überschreiten von 250 Stunden in einem Abrechnungszeitraum im 60/1-Takt besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit für Vodafone.""1 Was gilt für die Vodafone SuperFlat XL?
Schließen Sie einen Vodafone-Vertrag im Tarif Vodafone SuperFlat XL ab, hat dieser eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Sie zahlen einen einmaligen Anschlusspreis von 24,95 Euro und einen monatlichen Paketpreis von 79,95 Euro, wenn Sie kein vergünstigtes Handy kaufen bzw. 89,95 Euro, wenn Sie ein vergünstigtes Handy kaufen. Sie führen ohne weitere Berechnung nationale Standardgespräche in alle deutschen Netze. Konferenz-Verbindungen sind ausgenommen. Bei Überschreiten von 250 Stunden in einem Abrechnungszeitraum im 60/1-Takt besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit für Vodafone. Wenn Sie ein vergünstigtes Handy kaufen, ist außerdem die Tarifoption Vodafone HappyLive! UMTS inklusive."
http://www.vodafone.de/infofaxe/584.pdfMeines Erachtens eine absolut sinnvolle und faire Regelung.
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Zitat
Original geschrieben von Robert Beloe
Meines Erachtens eine absolut sinnvolle und faire Regelung.Wenn dem wirklich so ist, stimme ich dir zu

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Zitat
Original geschrieben von wolframcgn
?!Klar, steht genau das in den AGB.
wo soll das genau so drinnen stehn?
hab die agbs durschgeschaut aber sowas nicht gefundenZitatOriginal geschrieben von tarifchaos
T-Mobile kündigt fristlos bei sogenannter mißbräuchlicher Nutzung und die monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der Laufzeit müssen auch noch bezahlt werden.Betrifft die "Geld-mit-Partytelefon" bzw. "Aufxtraclever"-Fraktion mit Dauerkonferenz mit 6 Leitungen.
und wo hält t-mobile fest, dass man die grundgebühren bis laufzeit ende zu zahlen hat?
dürfen die das überhaupt?
und was versteht man unter "missbräuchlicher" nutzung. wenn man am tag 10 stunden telefoniert und das längere zeit, muss es ja nicht missbräuchlich sein. -
Zitat
hab die agbs durschgeschaut aber sowas nicht gefunden
Dann solltest du noch mal genau suchen.
Zitatund wo hält t-mobile fest, dass man die grundgebühren bis laufzeit ende zu zahlen hat? dürfen die das überhaupt?
Ja, nennt sich Verzugstrafe bzw. Vertragsstrafe.
Zitatwenn man am tag 10 stunden telefoniert und das längere zeit, muss es ja nicht missbräuchlich sein.
Stimmt, da aber das Durschnittsverhalten anders aussieht, wirst wohl du in der Bringschuld sein, wenn T-Mobile dir den Anschluß kappt. Was bei 10 Stunden am Tag auch gerechtfertigt wäre.
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ich habe diese agb´s hier
http://www.t-mobile.de/downloads/t-mobile/agb.pdfund da ist nichts von irgendeiner strafe zu finden.
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Ähm, doch. Die AGBs bestehen auf der Grundlage des BGB (!).
Nochmal-> Es sind mit einzubeziehen: Das BGB, die AGBs in der jeweils gültigen Fassung.
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