o2 can do. Vertragswidrige Sperrung von Festnetznummern: Die Liste.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Gibt es eine konkrete Quelle zur "Vorwahlen"-Theorie?


    Ja, die BNetzA selber:


    "Sehr geehrter Herr R.,


    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Juni 2008.


    Sie führen § 46 Absatz 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) an. Der in diesem Absatz benannte "europäische Telefonnummernraum" bezieht sich jedoch auf Rufnummern aus dem European Telephony Numbering Space (ETNS).


    Informationen über Rufnummern aus dem ETNS finden Sie auf der folgenden Internetseite der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.d…pan-europaeische_1j0.html


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    ..."

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Diese von der BNetzA benannte Beschränkung kann ich nicht nachvollziehen:


    Defininionen im TKG:


    §3 Nr. 13 lit. c TKG:
    "Nummernraum" die Gesamtheit aller Nummern, die für eine bestimmte Art der Adressierung verwendet werden;


    §3 Nr. 13 lit. b TKG:
    "Nummernbereich" eine für eine Nummernart bereitgestellte Teilmenge des Nummernraums;


    Die von der BNetzA benannte Variante "+3883-XYZ" ist in meinen Augen also kein Nummernraum, sondern ein Nummernbereich.


    Oder sehe ich da schon wieder etwas falsch?


    Ich persönlich halte den Gesetzeswortlaut für unzweideutig. Für Interpretationen, dass der Gesetzgeber wieder mal was ganz anderes wollte, als er wörtlich geschrieben hat, sehe ich keinen Raum. Es kann doch nicht jeder den Gesetzestext so ergänzen, wie es ihm gerade passt ... obwohl das sehr in Mode ist ...


    Gruß aus Wedau

  • Für alle, die als o2-Kunden noch D1-Roaming haben: wenn man das Handy ins D1-Netz "zwingt", sollten die Nummern aus der Liste erreichbar sein.
    Selber habe ich es noch nicht getestet, aber gelesen und gehört.
    Klingt irgendwie plausibel... :D

    Gruß Vesko

  • Manuell über die Netzwahl kann man es aber nicht erzwingen.


    Was ich noch gerne wüsste: aus welcher Passage der AGB kann man ableiten, dass die Sperrung nicht zulässig ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Manuell über die Netzwahl kann man es aber nicht erzwingen....

    Dort, wo das D1-Roaming noch nicht abgeschaltet wurde, kann die Netzwahl bestimmt auch manuell vorgenommen werden.

    Gruß Vesko

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Was ich noch gerne wüsste: aus welcher Passage der AGB kann man ableiten, dass die Sperrung nicht zulässig ist?


    Gibt es so direkt nicht. Es gibt eher im Gegenteil eine Passage, auf die o2 sich berufen könnte...


    Der Kunde ist verpflichtet...
    die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs oder Zusammenschaltungssystemen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit ande-ren Verbindungen zusammenschalten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung, Rufumleitung oder Zusam-menschaltung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von O2 betrieben werden.


    ...wobei o2 in dem Fall eigentlich die Karte sperren müsste und nicht die Nummer des Anbieters ;)

  • Die AGB-Stelle kenne ich.

    Die erste Hälfte behandelt die von der o2-SIM abgehenden Gespräche, die zweite die eingehenden.
    Die gesperrten Festnetzeinwahlen sind aber weder "öffentlich" noch "kundeneigen", daher dürfte dieser Text nichtig sein.


    Wenn man den Passus noch enger beleuchtet, so kann jede angerufene Nummer - egal Festnetz- oder Mobil - als Teil eines "Zusammenschaltungssystems" (was für ein Begriff) betrachtet werden. Denn jeder Anruf wird ja irgendwie technisch vermittelt oder zusammengeschaltet.


    Ich hab das Gefühl, o2 hätte an dieser Stelle seine unliebsamen Mitbewerber in Form diverser Callthrough-Unternehmen ab besten beim Namen genannt, bloß waren sie sich nicht sicher ob dies "koscher" ist. Und natürlich hoffen sie, durch die über diese schwammige Formulierung gegebene breitere Auslegung der "Zusammenschaltungssysteme" deutlich mehr Nummern sperren zu dürfen, die ihnen grad nicht passen. So nach dem Motto - "Sie haben ja unsere AGB akzeptiert, dort ist das verboten".


    Pech nur, daß AGB als letzte an der juristischen Schlange stehen, und somit immer - ganz oder in Teilen - nichtig sind, wenn ein Gesetz etwas anderes postuliert.


    AGB sind daher nicht so interessant, wie ich finde.

    Gruß Vesko

  • Zitat

    Original geschrieben von Vesko
    AGB sind daher nicht so interessant, wie ich finde.


    Die Grundlagen eines jeden Vertrages sind nicht so wichtig? Naja...


    und was ist eine Festnetznummer, wenn sie nicht öffentlich ist? Zudem wird bei einer "normalen" Festnetznummer ja nichts zusammengeschaltet.

  • Und was ist dann eine nicht-öffentliche Nummer? Gibt es diese überhaupt?


    Somit trifft der Punkt in den AGB wohl auf jede Nummer zu und o2 dürfte jede Nummer einfach so sperren. Ich denke, dass dieser AGB-Punkt keinen Bestand hätte...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Und was ist dann eine nicht-öffentliche Nummer? Gibt es diese überhaupt?


    Somit trifft der Punkt in den AGB wohl auf jede Nummer zu und o2 dürfte jede Nummer einfach so sperren. Ich denke, dass dieser AGB-Punkt keinen Bestand hätte...


    Ist jede Rufnummer eine Zusammenschaltung? Nein. Also trifft das wohl kaum auf alle Nummern zu.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!