Bahntastische Zeiten bei Ebay

  • Danke für die Antwort!!! Da die in anderen Sammelauktionen ersteigerten Tickets eh auch einzeln verschickt werden kann ich es nicht ganz nachvollziehen. :confused:


    Sorry wenn ich jetzt noch mal was frage, aber will gerade die Überweisung fertig machen, welche Nummer nehme ich jetzt...? Die Bestellnummer für die drei Tickets oder jede einzelne Auktionsnummer bzw. muss ich die Tickets auch einzeln bezahlen oder zusammen...?

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Soetwas darf sich vermutlich auch nur die Bahn erlauben - jedem anderen Verkäufer würden doch die Versankosten um die Ohren gehauen werden :flop:


    Na ja, die Tickets werden auch einzeln versendet. Bei 1 Mio. Tickets bin ich mir nicht so sicher, ob die Abwicklung einfach zu managen wäre, wenn jemand 20 verschiedene Tickets zu unterschiedlichen Zeitpunkten kauft und zu unterschiedlichen Zeitpunkten überweist.

  • Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    @ petersandi


    Die vermeintlichen 30 Tage Widerrufsrecht bei Ebay basieren auch nur auf einem einzigen Urteil betr. des Zeitpunkts der erfolgten Widerrufsbelehrung.


    Im Gesetzestext stehen immer noch 14 Tage und es ist lediglich im Moment zu empfehlen, als gewerblicher Verkäufer bei Ebay sicherheitshalber die 30 Tage einzuräumen, solange die rechtliche Situation noch nicht ganz endgültig gekärt ist.

    Merke: Zwischen 30 Tagen und 1 Monat besteht ein Unterschied. ;) Und letzteres basiert auf inzwischen mehreren Gerichtsurteilen.


    Ja, im Gesetzestext bzw. in der Musterbelehrung steht es immer noch falsch drin. Da steht auch anderes Falsches drin. Das ist inzwischen aber bekannt und wird, wenn ich richtig informiert bin, demnächst geändert. Der eine oder andere soll wohl sogar Schadensersatzklagen gegen das BMJ prüfen.


    Zitat

    Die Verbraucherzentralen wollen einfach gerade auch mal was zu sagen haben...

    Das ist sicher richtig. Die blubbern so einiges. Unterlassungserklärungen und ggf. Klagen hauen sie aber nicht einfach so just4fun mal raus, das ist dann schon fundiert.


    Zitat

    Im Übrigen gibts bei etlichen anderen Sparangeboten der Bahn auch kein Umtauschrecht,
    und jetzt nur mal rein lebenspraktisch und nicht spitzfindig-juristisch gesprochen, lassen sich solche Angebote auch nur zu diesen Preisen kalkulieren, wenn man beispielsweise den Umtausch ausschließt.
    Ansonsten wäre ja auch die Gerechtigkeit gegenüber den Normalpreis zahlenden Kunden nicht mehr gegeben

    Da gibt es ja auch korrekterweise kein Widerrufsrecht. Entweder weil a) am Schalter gekauft wird oder b) der Tag beim Kauf schon genau feststeht und vereinbart wird.


    Wie ein Unternehmen kalkuliert, ist mir ehrlich gesagt egal. Das muss und kann ein Kunde nicht wissen. Wenn es angeboten wird, muss es auch funktionieren. Ansonsten darf man es eben nicht anbieten. Wobei ich (ohne Kenntnis der Daten natürlich) sogar behaupte, dass diese Angebote mehr als kostendeckend sind. Es macht eben die Masse bzw. Quersubventionierung mit normal verkauften Tickets.


    Sonderangebote sind Sonderangebote, weil es sie nicht regulär/normal gibt.


    Zitat

    (da du ja so wehement die Kundenposition hier vertrittst).

    Eigentlich vertrete ich nur meine Position. ;) Wenn einer meint, er müsse 191 EUR für ein 66EUR-Ticket bieten, dann sehe ich da im Grunde kein Schutzbedürfnis. Diese Personen halte ich genau so für total durchgeknallt wie du auch, keine Frage.


    Ich finde auch die Bahn nicht pauschal schlecht. Grundsätzlich ist das Angebot ja gut. Nur schafft es die Bahn bedauernswerterweise, sich durch ihr Image ein gutes Angebot in den Dreck bzw. ins Negative ziehen zu lassen.


    Zitat

    War wahrscheinlich das letzte Mal, dass die Bahn eine derartige Aktion startet - über die ich mich sehr gefreut habe und die mir persönlich viel Geld gespart hat.

    Wenn man am Ende einen Strich zieht und das erwirtschaftete Geld betrachtet, dann wird man sehen, ob es die erste und letzte Aktion dieser Art war. Erst dann.
    Wobei ja glaube ich ein Teil auch gespendet wird. Es ist mir allerdings unklar, wie viel bzw. der Gewinn von welchen Angeboten. Naja auch egal...


    Und Geld gespart würde ich bei mir nicht bejahen. Ich wäre in den nächsten Wochen sicherlich kein einziges Mal Bahn gefahren. Durch die Angebote fahre ich aber nun aus Spaß an der Freude einfach mal ein wenig durch die Gegend. An mir geht also kein Gewinn aus einem Normalticket verloren. Ich nutze eben Züge, die mit den üblichen Fixkosten sowieso fahren würden und zahle dafür etwas.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von stevenson-.-
    Na ja, die Tickets werden auch einzeln versendet. Bei 1 Mio. Tickets bin ich mir nicht so sicher, ob die Abwicklung einfach zu managen wäre, wenn jemand 20 verschiedene Tickets zu unterschiedlichen Zeitpunkten kauft und zu unterschiedlichen Zeitpunkten überweist.


    Das kriegen andere PowerSeller mit Afterbuy prächtig hin!

  • Ich wollte es gerade sagen - laß mal einen Powerseller in seinen Auktionen verkünden "wir können erfolgreiche Gebote leider nicht zusammenfassen, weil wir so viel zu tun haben" - der wird geteert und gefedert und macht nie wieder einen Euro bei eBay...

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von tigerente2


    Sorry wenn ich jetzt noch mal was frage, aber will gerade die Überweisung fertig machen, welche Nummer nehme ich jetzt...? Die Bestellnummer für die drei Tickets oder jede einzelne Auktionsnummer bzw. muss ich die Tickets auch einzeln bezahlen oder zusammen...?


    Ich habe gerade auf der
    Bahn-Seite unter der Rubrik Bezahlung/Weitere Kosten folgendes gelesen:

    Zitat

    Wie lange kann ich die Tickets sammeln, bevor ich sie bezahle (z.B. 3 Tage und dann bezahlen)?
    Tickets, die an einem Kalendertag ersteigert wurden können auch zusammen bezahlt werden.


    Dies gilt also nur, wenn diese eine Auktionsnummer haben? Das hätte man aber auch irgendwie verständlicher und klarer formulieren dürfen...

  • jetzt kommen wieder mehrere pakete mit 111ern.
    die wollen wohl wirklich noch die 1 Mio knacken *g



    kann man die 25% von nutella auch mit der bahncard 50 (also nicht der Sparpreis 50%) nutzen? hab ich jetzt nicht so ganz rausgelesen auf seite 1

  • Zitat

    Original geschrieben von srkkm
    kann man die 25% von nutella auch mit der bahncard 50 (also nicht der Sparpreis 50%) nutzen? hab ich jetzt nicht so ganz rausgelesen auf seite 1


    nein. wie auch, denn bezahlt wird ja direkt. Und das sind normale Tickets, keine Spartickets im eigentlichen Sinne.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von kostenlos
    Ich habe gerade ein Brüssel-Ticket für 35€ ersteigert, momentan laufen die Brüssel-Auktionen alle so ungefähr um diesen Betrag aus. :)


    Verstehe ich die FAQ zu Brüssel richtig, dass ich auch ab Köln mit dem Thalys weiter fahren kann und dieser nur für Strecken in Frankreich reservierungspflichtig ist?
    Auf der DB-Seite wird mir nämlich angezeigt, dass der Thalys in jedem Fall reservierungspflichtig ist, halt ein reservierungspflichtiger Zug ?!


    Lt. Bahn gibt es von meinem Startbahnhof aus die o.g. Möglichkeit mit ICE, Thalys und eine Strecke über Utrecht und Amsterdam mit dem ICE. Das ist dann aber nicht die "direkteste" Strecke, also muss ich doch eigentlich die andere nehmen, oder?


    Hat da evtl. noch jemand einen Tip zu?

  • Zitat

    Original geschrieben von srkkm
    kann man die 25% von nutella auch mit der bahncard 50 (also nicht der Sparpreis 50%) nutzen? hab ich jetzt nicht so ganz rausgelesen auf seite 1


    Nein. Das Nutella-Ticket ist quasi eine "einmalige BahnCard 25". Die konnte man schon immer mit den Sparpreisen kombinierten. Man konnte aber noch nie bei gleichzeitiger Vorlage einer BC50 und einer BC25 75% Rabatt auf eine Fahkarte bekommen ;).

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