Betrug 3-fache Anzeige Polizei???

  • Gibt auch die Möglichkeit der Beratungsbeihilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe.
    Kannst mal danach Googlen und schauen ob es evtl. für dich in Frage kommt.
    Kann dir leider nicht sagen wie das genau läuft.

  • Da die die Papiere ja nicht selbst gefällscht hast denke ich dürfte die Urkundenfälschung schon mal flach fallen, und da wenn nur Versicherung eine andere Fzg.-Identnummer mitgeteilt wird besteht ja keine Bereicherungsabsicht deinerseits, also dürfte Betrug auch flachfallen.


    Bleibt dann eigentlich nur noch ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz der hier zur Debatte steht.


    Aber da kann dir eigentlich nur ein Anwalt helfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von suschi
    Gibt auch die Möglichkeit der Beratungsbeihilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe.
    Kannst mal danach Googlen und schauen ob es evtl. für dich in Frage kommt.
    Kann dir leider nicht sagen wie das genau läuft.


    Bei sehr geringem Einkommen gibts beim lokalen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein gegen 10,-€ Gebühr (je nach örtlicher Regelung beim Gericht oder beim Anwalt zu Entrichten). Auf diesen Schein gibts dann beim Anwalt eine Erstberatung + evtl. erste außergerichtliche Tätigkeit auf Kosten der Staatskasse.


    PKH hieße (jedenfalls im Zivilrecht), je nach Einkommensverhältnissen übernimmt die Staatskasse bei Aussicht auf Erfolg zunächst die Kosten deiner Anwaltlichen Vertretung. PKH ist dann im Normallfall in Raten zurückzuzahlen, es sei denn, das eigene Einkommen lässt nicht mal winzigste Raten zu.

  • Hallo,


    Danke für die vielen Antworten. Ich habe mit dem Verkäufer telefoniert und dieser
    hat mir versichert, dass er sich damals für 50,- Euro einen Fahrzeugschein für
    dieses Moped hat ausstellen lassen (Zweitschrift), da der Erstbesitzer diesen
    nicht mehr vorliegen hatte. Die brauchten dazu den originalen Kaufvertrag vom
    Erstkäufer (den ich auch vorliegen habe, mit der selben Nummer wie auf dem
    ausgestellten Fahrzeugschein, welche aber beide nicht mit der Nummer am
    Moped übereinstimmen) und ne Unbedenklichkeitserklärung, dass es nicht geklaut
    sei, haben aber nicht einmal aufs Moped geschaut, um die Nummer zu vergleichen.
    Alles nur auf Grundlage des Original-Kaufvertrages. Er ist also auch seit dem
    Kauf schon mit der "falschen" Nummer im Fahrzeugschein herumgefahren, und
    für den Verkäufer legt er die Hand ins Feuer (Erstbesitzer, da stand es ein paar
    Jahre in der Scheune, kein Tuner oder Krimineller o.ä.)! Wie bekomme ich raus
    wo der Fehler liegt und einen richtigen Fahrzeugschein für dieses Moped her?


    Lg,
    gonzo

  • Hast du es mit den Augen oder so?


    Noch mal, auch wenn du es nicht hören magst: suche dir einen Anwalt!!!!


    Schildere ruhig, wie bereits gesagt, vorab bei http://www.frag-einen-anwalt.de dein Problem und suche dir dann einen vernünftigen Anwalt.


    Hier wird dir niemand einen definitiv richtigen Rat geben können. Guter Rat kostet nun mal Geld.

  • Naja, Moment.


    Die letzte Frage des TE ist ja eher eine verwaltungstechnische und durchaus berechtigt.



    Das strafrechtliche Problem, das der TE möglicherweise jetzt hat, ist ein anderes. Da kann man außer einer ordentlichen Anwaltlichen Beratung auch nichts weiteres "sicher" empfehlen. Allerdings kann der TE da m.E. ruhig erstmal abwarten, was jetzt von den Strafverfolgungsbehörden an Post kommt, und dann immer noch damit möglicherweise eine für ihn erschwingliche Form anwaltlicher Beratung in Anspruch nehmen.

  • Versuche mal Kontakt zu dem Händler zu knüpfen (falls bekannt), der das Moped damals ausgeliefert hat. Weiterhin ist der Hersteller oder hier der Importeur Suzuki Deutschland bei diesem Problem der richtige Ansprechpartner. Wenn alle Stricke reißen, würde ich mich an den TÜV wenden, ob man dort eine neue Betriebserlaubnis mit der korrekten Fahrgestellnummer basierend auf den Daten der alten Betriebserlaubnis ausstellen kann? Dafür würdest Du aber vermutlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der korrekten FIN vom Rahmen des Mopeds brauchen. Die bekommst Du bei der Polizei. Der normale Weg wäre regelmäßig mit einer vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei beim Importeur eine neue BE zu beantragen. Den Versicherungsschein kannst Du bei der Versicherung auf die neue richtige FIN umschreiben lassen.


    Als Straftatbestand kommt hier afaik neben der Urkundenfälschung noch der Verstoß gegen das PflichtVersG in Betracht, weil hier eigentlich ein Fzg. mit anderer FIN bewegt wurde, für das lt. Versicherungsbescheinigung keine Versicherung abgeschlossen wurde (wie gesagt, die Versicherung kann das ändern und umschreiben ;)). Zulassungsverstöße kommen hier nicht in Betracht, da eine 50er zulassungsfrei ist. Zu schnell warste mit dem ungetunten Teil auch nicht, somit ebenfalls kein Zulassungsverstoß oder Erlöschen BE sowie auch kein FE-Verstoß. Einen Betrug oder Kennzeichenmissbrauch sehe ich hier auch nicht. Schließlich handelt es sich um ein zulassungsfreies Kfz.. Ich würde dem Verfahren gelassen entgegen sehen. Die StA wird das Verfahren bei Darlegung der hier verfassten Erklärungsversuche aller Wahrscheinlichkeit nach einstellen, wenn Du "unbeleckt" bist. Ich kann morgen mal meinen Kumpel fragen, der diesbzgl. "vom Fach" ist, falls ich hier was verwürfelt haben sollte. :) Außerdem werden hier tateinheitliche Ordnungswidrigkeiten von der Straftat konsumiert. Dass hier das Ordnungswidrigkeitenverfahren abgetrennt wird, wäre sehr unüblich. Somit sind normalerweise nach dem Strafverfahren keine Nachteile durch Bußgelder zu erwarten.
    Der Tipp mit einer anwaltlichen Beratung ist aber schonmal sehr gut und den solltest Du auch befolgen.


    Edit: Meine Tipps sind keine Rechtsberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit. Vielmehr sollen sie eine grobe Orientierungshilfe darstellen, was ungefähr auf Dich zukommt. Also, wie zuvor schon oft gesagt wurde: Ab zum Anwalt!


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

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