handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Seit wann betreibt ein inkassounternehmen eine Zwangsvollstreckung

  • Ach Leute! Muss man sich jetzt an jedem Wort aufhängen?


    Insolvenzverwaltung --> Inkasso --> Gerichtsvollzieher


    --> kein Zahlendreher; alles korrekt bei der Überweisung


    --> bei einem Mahnbescheid ist die Bezahlung Reaktion und Antwort genug


    ==> Fehler liegt bei der Insolvenzverwaltung

  • BELOHNUNG für Hinweise oder Screenshots/Beweise


    Sehr geehrte Damen und Herren,



    ich habe nun meinen Gerichtstermin in dieser Sache hinter mir, es ist aber noch nichts entschieden, wir haben eine Erklärungsfrist bekommen.


    Es hängt an EINER Stelle.
    Es geht um folgenden Vertragsabschluss:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ighlight=190&pagenumber=1


    Für die Richterin ist nicht klar, dass Handyzek sich verpflichtet die Auszahlung zu zahlen, sie ist der Meinung, dass damit auch Vodafone gemeint sein könnte.


    Als Info: Die Auszahlung habe ich erhalten, die Insolvenzverwalterin will diese jetzt aber zurück, weil sie angibt, dass die Überweisung eine Schenkung war.



    Daher BELOHNE ich jedem für:

    • Hinweise
    • Screenshots
    • abgespeicherte Seiten
    • Beweise
    • oder auch Vergleichsfälle die euch über dieses geschilderte Problem einfallen, welche mich weiterbringen


    5€ für Indizien und
    15€ für für den auschlaggebenden Beweis


    auf euer Girokonto, Paypal Konto oder sonst wo ihr wollt hin.


    Ich danke auch jedem, der mir Personen nennen kann, die davon etwas wissen können, oder aber auch dieses Thema anderswo ansprechen und hierauf verweisen, ihr könnt ja dann auch die Belohnung teilen =)


    Vielen Dank


    Telefonisch / oder per SMS könnt ihr mich hier erreichen:
    Null Eins Sieben Sechs - siebzig fünfundachtzig 2721

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  • Re: BELOHNUNG für Hinweise oder Screenshots/Beweise


    Zitat

    Original geschrieben von AleX4u
    ...Für die Richterin ist nicht klar, dass Handyzek sich verpflichtet die Auszahlung zu zahlen, sie ist der Meinung, dass damit auch Vodafone gemeint sein könnte...

    Und inwiefern ist das für die Rechtmäßigkeit der Rückforderung des ausgezahlten Betrags von Belang?

  • Hallo, danke für deine Nachfrage.


    Wenn Handyzek nicht zahlen müsste, würden sie das Geld was sie mir bereits überwiesen haben zurückbekommen.


    Sie meint es wäre eine Überweisung ohne Gegenleistung, also eine Schenkung gewesen und fechtet diese an.

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  • Das ist ja mal eine interessante Begründung. Und dass es sich um eine wohl 100tausendfach durchgeführte gängige Praxis handelt, die gar keiner derartigen expliziten Feststellung bedarf, weil das einfach vorauszusetzen ist, interessiert die Richterin nicht?


    Man muss also zukünftig sicherheitshalber bei jeder Bestellung, die man aufgrund eines Händlerangebots ausfüllt, in den Bemerkungstext (oder wo auch immer) eintragen, dass diese Bestellung nur dann gültig ist, wenn das Goodie (also die Auszahlung oder eine sonstige Subvention) nicht vom Provider, sondern vom Händler/Vermittler als Gegenleistung zu dieser Bestellung gewährt wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Das ist ja mal eine interessante Begründung. Und dass es sich um eine wohl 100tausendfach durchgeführte gängige Praxis handelt, die gar keiner derartigen expliziten Feststellung bedarf, weil das einfach vorauszusetzen ist, interessiert die Richterin nicht?


    Genau !!! ich habe es versucht ihr zu erklären - ist ihr aber egal, es muss da stehen von wem das Geld kommt.
    Dazu müsste man, um es ganz richtig zu machen ab sofort immer eine Abtretungserklärung der Provision für den Zwischenhändler vom Provider vom Zwischenhändler verlangen. Sonst kann euch jeder Zwischenhändler "legal betrügen"

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  • Unser redlicher türkischer Mitbürger hat also in x Fällen ohne Rechtsgrund Zahlungen geleistet (vgl. die Vielzahl von Insolvenzanfechtungen in diesem Thread)?


    Die Richterin ist noch relativ jung, oder?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Stellt sich die Insolvenzvertreterin wirklich hin und behauptet die Zahlung sei grundlos und als Geschenk erfolgt, weil die Zahlung durch Vodafone hätte erfolgen müssen? Und auf diesem Standpunkt verharrt sie, auch wenn Handyzek jahrelang auf diese Art und Weise gewirtschaftet hat?


    Vodafone muss doch Provisionszahlungen an Handyzek geleistet haben, diese überstiegen bereits Grundkosten. Nimmt man an Vodafone würde diese Zahlungen nicht nur an Handyzek geleistet haben, sondern zusätzlich auch noch an den Endkunden, dann zahlt Vodafone vermutlich das dreifache an Provisionen gegenüber den erwartbaren Einnahmen?


    Die Auszahlung ist eine Ersatzleistung für den Verzicht auf ein Handy, und das Handy erhält man vom Händler und so erhält man auch das Geld vom Händler. Eine Auszahlung auf den Konto ist durch Vodafone nie erfolgt und Handyzek hat auch nie der Forderung widersprochen, dass er für die Überweisungen verantwortlich ist. Wieso beschenkt er wildfremde Menschen, treibt seine Firma in die Insolvenz, wenn Vodafone (oder andere Provider) die Zahlungen zu leisten haben?


    Kann man für so einen Spass Zeugen vorladen? Jeder Handyzek Mitarbeiter, bzw. auch jeder Mitarbeiter einer Handybude dürfte doch diese Praxis bestätigen können.

  • Zitat

    Original geschrieben von dham
    Stellt sich die Insolvenzvertreterin wirklich hin und behauptet die Zahlung sei grundlos und als Geschenk erfolgt, weil die Zahlung durch Vodafone hätte erfolgen müssen? Und auf diesem Standpunkt verharrt sie, auch wenn Handyzek jahrelang auf diese Art und Weise gewirtschaftet hat?


    Ja, so stellt sie und Handyzek es dar.


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Unser redlicher türkischer Mitbürger hat also in x Fällen ohne Rechtsgrund Zahlungen geleistet (vgl. die Vielzahl von Insolvenzanfechtungen in diesem Thread)?


    Die Richterin ist noch relativ jung, oder?


    Ja die Richterin ist relativ jung.

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