verstößt jemand gegen deine private StVO kannst du ihm maximal einen Platzverweis oder Hausverbot erteilen.
Nö. Man kann auch eine sraftbewehrte Unterlassungserklärung einfordern. Klappt schnell und bewirkt Wunder.
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verstößt jemand gegen deine private StVO kannst du ihm maximal einen Platzverweis oder Hausverbot erteilen.
Nö. Man kann auch eine sraftbewehrte Unterlassungserklärung einfordern. Klappt schnell und bewirkt Wunder.
Die Regel, die so lautet würde ich gerne mal sehen.
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Aber was ist, wenn die Straße keine Vorfahrtstraße ist? Und das dürfte sogar der häufigere Fall sein.
abgesenkter Bordstein ist zB auch eine Argumentation, bei Nichtbeschilderung auch als vonlinkskommender Vorfahrt zu haben ![]()
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